Tempo 30 in der Blankeneser Landstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.03.2022
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.03.2022 anliegende Drucksache 21-2923B beschlossen.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 hat unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 26 mit Schreiben vom 12.05.2022 wie folgt Stellung genommen:
Die Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen richten sich nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV). In dieser Vorschrift wird auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VwV-StVO) zu § 41 StVO eingegangen. So wird hier auf eine „Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern“ abgestellt.
Sowohl durch die StVB des PK 26, als auch durch eigene Beobachtung kann eine Pulkbildung zu Schulanfangs und -endzeiten im vorliegenden Fall bejaht werden. Ein direkter Bezug zur Schule kann somit für die Blankeneser Landstraße im Bereich der Kirschtenstraße hergestellt werden.
Die StVB des PK 26 und die VD 51 sprechen sich daher für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Blankeneser Landstraße im Bereich der Kirschtenstraße aus.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.