21-3233

Tempo 30 als Standard vor Kitas und Schulen und Altenheimen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.04.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.09.2022
05.09.2022
05.09.2022
25.08.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.04.2022 anliegende Drucksache 21-3024B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 15.06.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Inneres und Sport weist darauf hin, dass ein sehr großer Teil der im Beschluss der Bezirksversammlung Altona genannten Einrichtungen sich bereits heute in Tempo-30-Zonen oder an Tempo-30-Strecken befindet. Diese Situation hat sich auch aus den in den letzten Jahren vorgenommenen erweiterten Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo-30-Strecken durch Änderungen der StVO ergeben, die in Hamburg umgesetzt wurden.

 

Zu 1:

Die HRVV eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit, mit Zustimmung der obersten Landesbehörde Strecken einzurichten, wenn im Einzelfall besondere örtliche Bedingungen vorliegen.

Im Übrigen siehe Stellungnahme der BIS zur Drucksache 21-2739.

 

Zu 2:

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke soll nicht den Ziel- oder Quellverkehr an den genannten Einrichtungen fördern. Insbesondere an Kitas und Schulen besteht das Ziel, dass die Kinder die Einrichtungen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Öffentlichen Personennahverkehr erreichen sollen. Kinder können den Schulweg erst dann sicher zurücklegen, wenn sie alle Gefahrenquellen kennen und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Das lernen sie nicht durch das Bringen der Eltern im Kraftfahrzeug, sondern zu Fuß oder mit dem Fahrrad und in Begleitung. Der Schulweg ist wichtiges Element der Verkehrserziehung. Zudem können Hol- und Bring-Verkehre an Schulstandorten erst zu auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit schwierigen Verkehrssituationen beitragen. Hol- und Bring Verkehre sind daher zu vermeiden.

Die Verkehrsdirektion leistet hier insbesondere an den Schulen viel Aufklärungsarbeit um Elterntaxis zu vermeiden.

Die Pulkbildung an den Schulen wurde in der Fortschreibung der HRVV berücksichtigt.

 

Zu 3 und 4:

Siehe Stellungnahme der BIS zur Drucksache 21-2739.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 25.07.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 5 und 6:

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags aus dem Sommer 2021 verfolgt das Ziel, die derzeitigen Möglichkeiten für Tempo 30 Anordnungen zu erweitern.

In Hamburg gilt bereits auf etwa 59 % des gesamten Straßennetzes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dabei handelt es sich überwiegend um Tempo-30-Zonen im nachgeordneten Netz. Aber auch Tempo-30-Strecken werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der Lärmbetroffenheiten immer häufiger umgesetzt. Auch im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) hat das Thema eine hohe Bedeutung, da die Ausweitung von Tempo 30 sich positiv auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Lärmminderung und damit auch insgesamt auf die Mobilitätswende auswirkt. Die derzeitigen Möglichkeiten, Tempo-30 Anordnungen umzusetzen, haben sich in der Praxis als zu begrenzt erwiesen. Daher ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) grundsätzlich an einer Ausweitung der rechtlichen Grundlagen interessiert, welche insbesondere eine vereinfachte Anordnung von Tempo-30-Strecken ermöglicht. Derzeit steht hier der Aspekt der „Gefahrenabwehr“ im Vordergrund. Vielerseits wird jedoch auch ohne das Vorhandensein einer Gefahr, Tempo 30 als stadtverträglichere Geschwindigkeit gefordert (z.B. beim Veloroutenausbau).

Der Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat am 23. Juni 2022 den Senat ersucht, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP angekündigte Änderung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung zügig umgesetzt wird, um den Kommunen weitere Spielräume für mehr Tempo 30 zu eröffnen und so innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anordnen zu können“, sowie „die in Hamburg seit Jahren praktizierte Einrichtung von Tempo-30-Strecken besonders vor Kitas und Schulen unter den durch die Neufassungen der HRVV erleichterten Bedingungen weiter fortzusetzen.“

 

Der Senat der FHH wird sich dementsprechend, ohne Beitritt zur Städteinitiative, für eine Ausweitung der rechtlichen Rahmenbedingungen einsetzen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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