22-0964

Teilrückerstattung der Gebühren für ausfallende Sondernutzungsflächen 2025 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0815B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Unabhängig davon, aus welchem Grund eine erlaubte Sondernutzung nicht stattfindet, kann auf Nachweis die erhobene Gebühr nach § 3 (2) WegeBenGebO bzw. Anlage 4 Nr. 1.2 der WegeBenGebO neu berechnet werden. Erforderlich sind hierfür lediglich ein formloser Antrag und ein geeigneter Nachweis.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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