22-0964

Teilrückerstattung der Gebühren für ausfallende Sondernutzungsflächen 2025 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 12.9

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0815B beschlossen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Unabhängig davon, aus welchem Grund eine erlaubte Sondernutzung nicht stattfindet, kann auf Nachweis die erhobene Gebühr nach § 3 (2) WegeBenGebO bzw. Anlage 4 Nr. 1.2 der WegeBenGebO neu berechnet werden. Erforderlich sind hierfür lediglich ein formloser Antrag und ein geeigneter Nachweis.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.05.2025
Ö 12.9
Lokalisation Beta

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