20-5753

Stellplatzbörse Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.04.2019
01.04.2019
28.03.2019
Sachverhalt

Die Bürgerinnen und Bürger Altonas hatten im Rahmen des im Jahr 2018 durch die SPD-Fraktion Altona durchgeführten Stadtchecks Altona die Gelegenheit, ihre Einschätzungen zu Stärken, Schwächen und Handlungsbedarfen in Altona zu formulieren. Ein Thema, das dabei häufig genannt wurde, ist der Wunsch, insbesondere in den dicht besiedelten Quartieren Altonas mehr Parkraum für private PKW zur Verfügung zu stellen.

 

Fakt ist, dass in den urban geprägten Quartieren des Bezirks Altona ein hoher Bedarf an Stellplätzen für private PKW festzustellen ist, der gerade zu den Verkehrsstoßzeiten zu hohem Parkdruck führt. Gleichzeitig ist die Nutzung von öffentlichem Raum als Stellplatz bzw. zur Schaffung weiterer Stellplätze für private PKW, vor dem Hintergrund einer zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik, höchst problematisch und nicht nachhaltig.

 

Hier gilt es andere Wege einzuschlagen: Es existieren schon viele Garagen in privater und öffentlicher Hand. Viele Garagenanlagen sind nicht ausgelastet, gleichzeitig sind viele der Öffentlichkeit nicht bekannt. Deshalb soll ein Portal geschaffen werden, bei dem Interessierte und das Angebot an Stellplätze zueinander finden. Dieses Portal soll wahlweise bzw. je nach Umsetzbarkeit entweder direkt vom Bezirksamt Altona oder von der Freien und HansestadtHansesHanH Hamburg betrieben oder beauftragt werden, um so einen neutralen Zugang zum Angebot sicherzustellen.

 

Partner können neben den Unternehmen und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft auch der HVV, die Stadt Hamburg und weitere Betreiber von Parkhäusern und Garagenanlagen sein, aber auch private Anbieterinnen und Anbieter.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG gebeten, mit Unternehmen und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft, dem HVV, der Stadt Hamburg und weiteren Betreibern von Parkhäusern und Garagenanlagen die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Stellplatzbörse zu eruieren.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG gebeten, ein Konzept zur technischen Umsetzung einer Stellplatzbörse zu entwerfen. Eine Stellplatzbörse muss dabei auch für private Stellplatzbesitzerinnen und Stellplatzbesitzer nutzbar sein. Die zuständige Fachbehörde wird bei der Erstellung eines solchen Konzepts gem. § 27 BezVG um Unterstützung bzw. um Auskunft darüber gebeten, ob die Schaffung einer hamburgweiten Stellplatzbörse denkbar ist.

 

  1. Dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung ist innerhalb von sechs Monaten zu berichten.

 

 

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