20-5732

Stadtteilschule Recha-Ellern-Weg 1/ Vereinssportmitbenutzung/ Fahrradstell- plätze Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.01.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.04.2019
09.04.2019
02.04.2019
01.04.2019
28.03.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 31.01.2019 anliegende Drucksache 20-5544 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 20.03.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Sportvereinsnutzung

Die Vereinssportnutzung und die Vergabe von Nutzungszeiten in Schulsportstätten sind in Hamburg generell geregelt. Die Sporthallen stehen den Schulen wochentags von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Sportvereinen stehen die Sporthallen wochentags von 17:00 bis 22:00 Uhr zur Nutzung frei. Die Vergabe von Nutzungszeiten in Schulsportstätten für Sportvereine ist geregelt über die Gemeinsame Dienstvorschrift (DV) vom 27. September 1990 und den Folgevereinbarungen vom 1. März 2001 (Rahmenvereinbarung BSJB und Senatsamt für Bezirksangelegenheiten) und 4. Januar 2006 (Dienstvorschrift Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen). Die Entscheidung über die Überlassung und Benutzung von Sportstätten treffen die Bezirksämter (Sportabteilungen). Gemäß der DV ist die Schulleitung zu den Anträgen auf Überlassung zu hören. Insofern gilt diese Regelung auch für die Stadtteilschule Mitte Altona.

 

Fahrradstellplätze

Zusätzlich zu den bauordnungsrechtlich geforderten 420 Fahrradstellplätzen werden weitere 114 Fahrradstellplätze hergestellt. Insgesamt stehen somit 534 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Von diesen sind 92 Fahrradstellplätze im Außenbereich angeordnet. Die Gestaltung der äußeren und inneren Fahrradabstellanlagen unterliegt dem Gesamtgestaltungskonzept zur Mitte Altona, im Gebäude sind auch wegen der lichten Geschosshöhe keine Doppelstockparksysteme möglich.

 

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