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Sperrung Grandkuhlenweg für den Kfz-Verkehr: Wie lange noch? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 14.02.2024 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 7.5

Sachverhalt

Das Bezirksamt musste Ende Juni 2023 aus Verkehrssicherheitsgründen den Grandkuhlenweg im Stadtteil Lurup vollständig für den Kfz-Verkehr sperren. An einem Straßenteilstück hatte sich über die Jahre eine immer tiefere Senke gebildet. Die Ursache für die Senke ist seit langem bekannt. Amtlichen Dokumenten ist zu entnehmen, dass die Straße über einer früheren Mülldeponie verläuft. Von 1978 bis 1989 sind dort Schutt, Bodenaushub und Hausmüll abgelagert worden.

Nach Angaben des Amtes wird derzeit durch ein Gutachten abgeklärt, welche Maßnahmen genau erforderlich sind, um den Grandkuhlenweg wiederherzustellen. Schon jetzt ist jedoch klar, dass für eine Instandsetzung erhebliche finanzielle Mittel aufgewandt werden müssen.

Daher sollten dafür unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eingeworben werden.

r Anwohnende und Einzelhandel ist die Vollsperrung des Grandkuhlenwegs auf Dauer misslich. Deshalb sollte eine Sanierung zügig erfolgen, damit die Straße wieder freigegeben werden kann. Das Amt sollte daher die Instandsetzung des Grandkuhlenwegs mit besonderer Priorität behandeln. Die Bezirksversammlung hat am 30. November 2023 durch mehrheitlichen Beschluss das Bezirksamt aufgefordert, die Instandsetzung des Grandkuhlenwegs mit besonderer Priorität zu realisieren und bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zusätzliche Mittel für eine Instandsetzung des Grandkuhlenwegs einzuwerben, Drs. 21-4459.1.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche konkreten Fragen bzw. Prüfung von Maßnahmenvorschlägen umfasst das vom Bezirksamt beauftragte Sanierungsgutachten für den Grandkuhlenweg?

 

Zu 1:

Siehe Anlage 1_Leistungsbild Sanierungsgutachten.pdf

 

  1. Welche konkreten provisorischen Lösungen zur Aufhebung der Sperrung des Grandkuhlenwegs sind durch das Bezirksamt im Rahmen des Sanierungsgutachtens zur Prüfung vorgelegt worden?

 

 

Zu 2:

Siehe Anlage 1_Leistungsbild Sanierungsgutachten.pdf

 

  1. Wann werden die Ergebnisse des Sanierungsgutachtens vorliegen?

 

Zu 3:

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Erste Erkenntnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 erwartet.

 

  1. Ab welchem Termin ist nach Einschätzung des Bezirksamtes frühestens voraussichtlich eine Vorstellung der Ergebnisse des Sanierungsgutachtens im Verkehrsausschuss möglich?

 

Zu 4:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 3.

 

  1. Wann, in welcher Form und mit welchen Inhalten ist eine Information der Anwohnenden und der betroffenen Einzelhandelsbetriebe im Grandkuhlenweg über die weitere zeitliche und sachinhaltliche Vorgehensweise des Bezirksamtes erfolgt?

     Falls noch keine Information erfolgt ist: Wann ist dies beabsichtigt?

 

Zu 5:

Mit zwei unmittelbar anliegenden Betrieben ist das Bezirksamt im direkten und regelmäßigen Kontakt. Eine größer angelegte Information ist nicht erfolgt und derzeit auch nicht beabsichtigt.

 

  1. Haben im Grandkuhlenweg von der Sperrung betroffene Einzelhandelsbetriebe bislang Schadensersatzforderungen - z.B. wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - gegenüber der Stadt geltend gemacht?
    Wenn ja: In welcher Höhe? Ist inzwischen ein Klageverfahren anhängig?

 

Zu 6:

Nein.

 

  1. Hat das Bezirksamt bereits zusätzliche finanzielle Mittel für eine prioritäre Sanierung des Grandkuhlenwegs bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oder anderen Senatsbehörden eingeworben?

      Wenn ja: In welcher Höhe und mit welchem Sachstand bzw. Ergebnis?

      Wenn nein: Warum nicht? Wann und in welcher Höhe beabsichtigt das  Bezirksamt   dies zu

      tun?
 

Zu 7:

Zunächst müssen die Kostenr eine Sanierung durch das beauftragte Gutachten ermittelt werden. Erst danach ist es möglich eine Mitteleinwerbung zu initiieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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Anhänge

Leistungsbild Sanierungsgutachten

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