Sperrung Grandkuhlenweg für den Kfz-Verkehr: Wie lange noch? Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 14.02.2024 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 7.5
Das Bezirksamt musste Ende Juni 2023 aus Verkehrssicherheitsgründen den Grandkuhlenweg im Stadtteil Lurup vollständig für den Kfz-Verkehr sperren. An einem Straßenteilstück hatte sich über die Jahre eine immer tiefere Senke gebildet. Die Ursache für die Senke ist seit langem bekannt. Amtlichen Dokumenten ist zu entnehmen, dass die Straße über einer früheren Mülldeponie verläuft. Von 1978 bis 1989 sind dort Schutt, Bodenaushub und Hausmüll abgelagert worden.
Nach Angaben des Amtes wird derzeit durch ein Gutachten abgeklärt, welche Maßnahmen genau erforderlich sind, um den Grandkuhlenweg wiederherzustellen. Schon jetzt ist jedoch klar, dass für eine Instandsetzung erhebliche finanzielle Mittel aufgewandt werden müssen.
Daher sollten dafür unverzüglich zusätzliche Haushaltsmittel bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende eingeworben werden.
Für Anwohnende und Einzelhandel ist die Vollsperrung des Grandkuhlenwegs auf Dauer misslich. Deshalb sollte eine Sanierung zügig erfolgen, damit die Straße wieder freigegeben werden kann. Das Amt sollte daher die Instandsetzung des Grandkuhlenwegs mit besonderer Priorität behandeln. Die Bezirksversammlung hat am 30. November 2023 durch mehrheitlichen Beschluss das Bezirksamt aufgefordert, die Instandsetzung des Grandkuhlenwegs mit besonderer Priorität zu realisieren und bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zusätzliche Mittel für eine Instandsetzung des Grandkuhlenwegs einzuwerben, Drs. 21-4459.1.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Siehe Anlage 1_Leistungsbild Sanierungsgutachten.pdf
Zu 2:
Siehe Anlage 1_Leistungsbild Sanierungsgutachten.pdf
Zu 3:
Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Erste Erkenntnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 erwartet.
Zu 4:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 3.
Falls noch keine Information erfolgt ist: Wann ist dies beabsichtigt?
Zu 5:
Mit zwei unmittelbar anliegenden Betrieben ist das Bezirksamt im direkten und regelmäßigen Kontakt. Eine größer angelegte Information ist nicht erfolgt und derzeit auch nicht beabsichtigt.
Zu 6:
Nein.
Wenn ja: In welcher Höhe und mit welchem Sachstand bzw. Ergebnis?
Wenn nein: Warum nicht? Wann und in welcher Höhe beabsichtigt das Bezirksamt dies zu
tun?
Zu 7:
Zunächst müssen die Kosten für eine Sanierung durch das beauftragte Gutachten ermittelt werden. Erst danach ist es möglich eine Mitteleinwerbung zu initiieren.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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