Solarenergie auf den Parkplätzen am Volksparkstadion Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Petra Bödeker-Schoemann, Yohana Hirschfeld, Nadine Neumann, Stephanie Faust-Weik-Roßnagel, Lars Andersen, Lars Boettger, Benjamin Eschenburg, Benjamin Harders, Fabian Piotrowski, Holger, Sülberg, Rolf Stünitz und Florian Wesselkamp (alle Fraktion GRÜNE)
Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/1825 informiert der Senat über den Ankauf des mit dem Volksparkstadion bebauten Grundstücks Sylvesterallee 7 vom HSV und die gleichzeitige Erbbaurechtsbestellung zugunsten des HSV. Als städtebauliche und klimagerechte Anforderungen hat sich der HSV verpflichtet, „soweit technisch machbar eine kombinierte Nutzung der Parkplatzflächen für Stadionbesucher[:innen] im Einvernehmen mit den jeweiligen Flächeneigentümer[:innen] mit Solarenergie zu ermöglichen.
Während Parkplatz Braun aktuell aufgrund der Baustelle des A7-Deckels und der Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete nicht zur Verfügung steht, sind auf den übrigen Parkplätzen (Grün, Rot, Grau, Weiß und Gelb) jedenfalls noch keine Maßnahmen zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir gemäß § 27 (1) BezVG die Finanzbehörde und den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen um Auskunft:
Die Finanzbehörde (FB) beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Ja, es wurden erste Ideen und mögliche Umsetzungskonzepte geprüft, die jedoch noch keine Erläuterungs- sowie Entwicklungsreife besitzen. Es besteht die grundsätzliche Herausforderung, die individuellen Anforderungen und Rahmenbedingungen der einzelnen Parkplätze (Grün, Rot, Grau, Braun, Weiß und Gelb) abzubilden. Ein Konzept, welches für einen Parkplatz prädestiniert ist, ist nicht automatisch auf anderen Parkplätzen umsetzbar. Hier spielen u.a. der Standort und die umgebende Infrastruktur ebenso eine Rolle für ein zu entwickelndes Konzept, wie die langfristige Flächenverfügbarkeit. So steht zum Beispiel der Parkplatz Braun aufgrund der Nutzung als mittelfristige Unterbringung von Geflüchteten bis auf Weiteres nicht zur Verfügung. Unabhängig von den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Parkplätze werden bisherige Ideen in einem nächsten Schritt weiter konkretisiert und präzisiert sowie in Bezug auf eine Umsetzungsmöglichkeit weiterentwickelt.
Zu 2:
Parkplatz |
Gemarkung/Flurstück |
Eigentümer*innendaten |
Rot |
211/03432 |
Flächen des Bezirksamtes Altona für Stadtgrün; Allgemeines Grundvermögen (AGV) ohne Erbbaurecht; |
Grau |
211/03637 |
AGV ohne Erbbaurecht; dauerhaft vermietet an den HSV und Barclays Arena
|
Braun |
212/4412-1 u. 4412-2 |
AGV; langfristig vermietet an den HSV sowie aktuell zur Flüchtlingsunterbringung und zur Baustelleneinrichtung an die DEGES vermietet; diese Flächen entfallen somit für langfristige Planungen.
|
Weiß |
211/03681 |
AGV ohne Erbbaurecht; dauerhaft vermietet an den HSV und Barclays Arena |
Gelb |
212/05581 |
AGV mit Erbbaurecht; dauerhaft vermietet an das Athleticum |
211/03772, 212/05580 |
Verwaltungsvermögen – Straßen, Plätze, Wege, Deiche Flächen des Bezirks Altona – Tiefbau
|
|
Grün |
Flurstück: 0208/4239 |
Bundeseigentum; hierzu kann seitens der Finanzbehörde keine Auskunft erteilt werden |
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne