Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 14.11.2022.
Herr Esselmann stellt fest, dass bei zwei Ortsterminen auf dem Weihnachtsmarkt an der Ottenser Hauptstraße keine Einschränkung der Benutzbarkeit der Fahrradwege (Anlage) zu erkennen gewesen sei, weder bei der Überfahrt zwischen Bahrenfelder Straße und Ottenser Hauptstraße noch bei der Überfahrt vor dem Altonaer Bahnhof zwischen Taxistand und Busspur auf dem Paul-Nevermann-Platz. Dies sei auch bei geöffneten Verkaufsluken der Marktstände der Fall. Der Sicherheitsdienst des Marktes sei für die Problematik sensibilisiert und ein den Radverkehr behinderndes Kundenstopper-Aufstellschild entfernt worden.
[Nachtrag zu Protokoll:
Bei einem weiteren Ortstermin fiel der Aufsteller erneut auf. Das Bezirksamt wird nochmals die Beseitigung des Schildes fordern.]
Herr Esselmann berichtet von der Sitzung des Stadtteilbeirats Standpunkt Schanze e.V. vom 23.11.2022 zum Thema Lärm im Stadtteil, an der er neben der Bezirksamtsleitung, der Stadtteilkoordinatorin vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowie dem vorsitzenden Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz teilgenommen habe. Der Lärm werde nach Darstellung der Anwohner:innen vor allem von den Besucher:innen des Stadtteils abends und nachts ausgelöst, die entweder die Außengastronomie besuchten oder sich in der Regel mit alkoholischen Getränken von den Kiosken versorgt im öffentlichen Straßenraum aufhielten. Neben dem Lärm seien für die Bewohner:innen des Stadtteils auch der dabei entstehende Abfall und die Exkremente sehr störend. Die Bezirksamtsleitung habe versichert, die Probleme der Bewohner:innen ernst zu nehmen. Aufgabe des Bezirksamtes sei es nicht zuletzt, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Betriebe, der Besucher:innen und der Bewohner:innen zu schaffen. Dabei sei neben dem Erfordernis gesetzlicher Grundlagen für ein Einschreiten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns zu berücksichtigen.
Er führt weiter aus, der Alkoholkonsum sei nach Wahrnehmung aller Beobachter:innen der im Wesentlichen verantwortliche Treiber für die Probleme des Stadtteils. Zu Zeiten der Pandemie sei der Lärm aufgrund des zwischenzeitlich ausgesprochenen Alkoholverkaufsverbotes und einer kontinuierlichen Bestreifung auf Grundlage der Verordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg signifikant zurückgegangen. Für ein solches Vorgehen fehle es aber noch an einer landesrechtlichen Grundlage im Ladenöffnungs- und Gaststättengesetz. So sei neben dem Alkoholverkauf vor Ort durch Kioske und Supermärkte ein sogenannter Gassenschank durch die Gastronomie in der Regel gestattet. Es existiere zwar ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover, das den Lärm in der Limmerstraße eindeutig den Verkaufszeiten eines Kioskes zuordne und diese deshalb eingeschränkt habe. Die Lage im Stadtteil Sternschanze sei aber durch die Vielzahl an Verkaufsangeboten von alkoholischen Getränken, auch durch Supermärkte, deutlich komplizierter.
Das Bezirksamt habe in der Sitzung des Stadtteilbeirats die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens in Aussicht gestellt, um das Ausmaß des Lärms zu berechnen und die Zuordnung der Lärmverursachenden festzustellen. Für die Erstellung des Gutachtens würden derzeit finanzielle Mittel gesucht, deren Höhe zunächst den Umfang des Gutachtens bestimmen werde. Es sei aber zu bezweifeln, ob eine Zuordnung des Lärms wegen des Konsums alkoholischer Getränke zum Verkauf durch bestimmte Betriebe vor Ort unmittelbar gegeben sei. Weiterhin würde die räumliche Abgrenzung eines Alkoholverkaufsverbots-Gebietes eine große Herausforderung darstellen. Gleichzeitig seien sich die Anwesenden im Stadtteilbeirat darüber einig gewesen, dass zur wirksamen Eindämmung des Lärms der Verkauf von alkoholischen Getränken und/ oder die Öffnungszeiten der Außengastronomie eingeschränkt werden müssten.
Eine Art Sondernutzungsleitfaden mit der Festlegung einer eventuell höheren Restgehwegbreite und Festlegungen für Platz-Situationen könne hier Abhilfe schaffen. Das Amt würde hieran 2023 intensiv arbeiten. Der Senat könne prüfen, ob in einem Landesgaststättengesetz der Gassenschank sowie im Ladenöffnungsgesetz der Sortiment-Verkauf zeitlich eingeschränkt werde. Bis dahin sei aber festzustellen, dass die vorhandenen Regeln oft nicht durchgesetzt werden könnten, es handele sich also auch um ein Vollzugsdefizit.
Herr Sülberg ergänzt, die dargestellte Entwicklung habe über die letzten Jahre sukzessive zugenommen. Neben dem Cornern und den Öffnungszeiten der Gastronomie seien auch Verkehrsfragen zu klären. Die Berichte der Anwohner:innen im Stadtteilbeirat seien teilweise ermutigend, teilweise erschütternd gewesen. Die Anwohner:innen hätten sich in Einzelfällen von den Gastronomen regelrecht bedrängt und eingeschüchtert gefühlt. Es handele sich um eine ernste Lage.
Eine Vertretung des Stadtteilbeirates fügt hinzu, etwa 80% der Bewohner:innen wohnten bereits seit mehr als zehn Jahren im Viertel. Viele betroffene Wohnungen seien bereits aufgrund des Verkehrslärms ausgelöst zum Beispiel durch die benachbarte Bahnstrecke mit Lärmschutzfenstern ausgestattet. Seit Jahrzehnten kämen immer mehr Gastronomiebetriebe hinzu. Die Außenflächen der Betriebe seien mittlerweile enger bewirtschaftet: wo früher noch Stühle und Tische gestanden hätten, fänden sich heute Bierbänke mit deutlich höherer Kapazität.
Auf 400 Metern Straßenfläche ständen bis zu 4.000 Besucher:innen. Eine Beschränkung der auf den Außenflächen zulässigen Personenanzahl könne ebenso wie eine frühere Schließung schon zu einer Lärmreduzierung führen. Nach der Schließung der Außengastronomie werde erst noch kassiert, das Mobiliar hochgestellt, und im Anschluss auf diesem Mobiliar weiter gesessen. Die hier sitzenden und auf der Straße stehenden Personen befänden sich dort wetterabhängig auch bis um 4 oder 5 Uhr morgens unmittelbar unter den Schlafzimmerfenstern der Anwohner:innen. Ein Alkoholverkaufsverbot könne den von diesen Besucher:innen ausgehenden Lärm deutlich reduzieren, das hätte die Pandemie sowie die langen Schlangen, die sich vor den Gaststätten bildeten, gezeigt. Nur wenige Besucher:innen brächten ihren Alkohol mit.
Auf der Piazza würden die Gastronomiebetriebe seit zwei Jahren die Fenster zu den Innenhöfen offenlassen. Eine kleine Anzahl an Gastronomen destabilisiere ein ganzes Viertel. Ein von einer Anwaltskanzlei dieser Gastronomen angekündigtes Gespräch sei nicht durchgeführt worden. Die Mehrzahl der Gastronomen aber stände nachbarschaftlichen Gesprächen kooperativ gegenüber. Bewohner:innen mit schulpflichtigen Kindern würden den Stadtteil verlassen. Den Kindern fehlten die Ruhezeiten. Der Stadtteil sei zu voll und benötige Hilfe.
Herr Bernau bestätigt, die Problemlage zwischen Vergnügung suchenden Besucher:innen und Ruhe bedürftigen Anwohner:innen sei seit Jahren bekannt. Die Begrenzung der Gastronomiebesucher:innen sei keine Lösung, diese würden sich dann im öffentlichen Raum aufhalten. Ein Lärmschutzgutachten sei schon einmal erstellt worden und habe zu keinem Ergebnis geführt. Er schlage vor, weitere geeignete passive bauliche Lärmschutzmaßnahmen zu prüfen. Der Zulauf zum Stadtteil und der Aufenthalt auf öffentlicher Fläche seien kaum zu unterbinden.
Frau Templin hält entgegen, die Ermittlung der Lärmquellen sei sinnvoll. Besonders kritisch sei die Lage auf der „Piazza“ am Schulterblatt. Die Gastronomiebetriebe seien überwiegend in der Hand von wenigen Betreiber:innen, die versuchten, Anwohner:innen einzuschüchtern. In einem Haus am Schulterblatt ständen sechs Wohnungen leer, weil die Betreiber:innen der Gastronomie diese angemietet hätten. Die hier vorhandene Partyszene müsse zugunsten der Anwohner:innen und deren Lebensqualität in einer eigentlich guten Nachbarschaft begrenzt und eingeschränkt werden. Die dafür notwendigen Regelungen gebe es und müssten angewandt werden. Ein Blick in den benachbarten Bezirk Hamburg-Mitte zeige, was darüber hinaus möglich sei, zum Beispiel würden dort Parkbuchten seit dem 31.10.2022 für Außengastronomie nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Frau Dr. Steffens stellt fest, selbst in der Dramatik sei die Situation im Stadtteil keine neue. Die Pandemie habe gezeigt, wie wirksam die Bestreifung durch die Polizei gewesen sei. Da diese die Streifen in der Intensität nicht dauerhaft leisten könne, bedürfe es, um das Vollzugsdefizit zu schließen, auf Landesebene der Wiedereinsetzung des Bezirklichen Ordnungsdienstes. Sie mahne die Umsetzung der landesrechtlich möglichen Einschränkungen von den Öffnungszeiten und des Gassenschanks an.
Frau Lohkamp regt an, mit den Besucher:innen über Verlagerungen und Alternativstandorte nachzudenken.
Frau Vornhagen bittet das Bezirksamt darzulegen, welche Art von Verstößen in welcher Häufigkeit auftreten müsste, um Konzessionen einzuschränken.
Auf Nachfrage von Herrn Porten fügt Herr Sülberg hinzu, an der Leuphana Universität Lüneburg sei eine Studie in Arbeit, die Gäste und Bewohner:innen im Stadtteil befragt habe. Die Ergebnisse der Studie könnten Gegenstand der Beratungen in einer der nächsten Sitzungen sein.
Herr Sülberg fasst zusammen, ein Überblick zu den Vollzugsdefiziten sowie Art und Umfang des Lärmschutzgutachtens sollten vonseiten des Bezirksamtes in einer der nächsten Sitzungen berichtet werden. Es sei wünschenswert, wenn an dieser Sitzung auch Frau Löwenstein als zuständige Stadtteilbetreuerin teilnehme.
Herr Bernau betont, für den Sitzungsaal im Technischen Rathaus sprächen die niedrigeren Heizkosten sowie die dort vorhandenen Parkplätze.
Frau Templin und Herr Harders verweisen auf die besseren hygienischen Bedingungen im Kollegiensaal, falls das pandemische Geschehen wieder zunehme.
Der Antrag von Herrn Bernau, den Sitzungsbetrieb des Ausschusses ab der nächsten Sitzung am 09.01.2023 im Technischen Rathaus fortzusetzen, findet bei Stimmengleichheit keine Mehrheit. Für den Antrag stimmen die Fraktion von SPD, CDU und FDP; gegen den Antrag stimmen die Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Sülberg berichtet aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 08.12.2022, dass die Bezirksamtsleitung der Herstellung einer öffentlichen Stromversorgung auf dem Vorplatz des Blankeneser Martini-Gebäudes zugestimmt habe und plane, diese zeitnah umzusetzen.
Herr Esselmann sichert auf Wunsch von Frau Berge zu, den Zustand der bereits bestehenden Stromkästen auf dem Blankeneser Marktplatz zu überprüfen. Diese seien ggf. zu sichern. Frau Berge stellt in Aussicht, dem Bezirksamt entsprechende Fotos zu übergeben.
Frau Dr. Schindler führt aus, zur Erstellung einer Klimaschutzanpassungsstrategie habe das Bezirksamt Fördermittel in Höhe von 79.000 Euro vom Bund erhalten. Die Strategie werde von Februar 2023 bis zum ersten Quartal 2024 erarbeitet und sei eine bisher noch nicht geplante Maßnahme. Das Bezirksamt werde in der Sitzung des Ausschusses am 13.02.2023 die Grundzüge der Strategie vorstellen.
Sämtliche Aktivitäten des Klimaschutzteams des Bezirksamtes seien im Laufe der Zeit im Ausschuss ausführlich vorgestellt worden, so zuletzt die Klimazentrale in Lurup. Diese sei von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als Pilotmaßnahme der Klimakommunikation identifiziert worden, die als solche auch in das Monitoring der Klimamaßnahmen mit qualitativen und quantitativen Daten aufgenommen werde. Das energetische Quartiersmanagement habe mit den zwei großen Wohnungsbaugesellschaften SAGA Unternehmensgruppe und Bauverein der Elbgemeinden eG einen wichtigen Konsens zu energetisch wirksamen Baumaßnahmen erzielt und sei ebenso wie das Anschlussvorhaben Integriertes Klimaschutzkonzept in der Sitzung vom 10.10.2022 vorgestellt worden. Sie ergänzt auf Nachfrage, dass das Bezirksamt auch künftig über den Stand einzelner Maßnahmen, gerne auf Grundlage konkreter Fragestellungen der Ausschussmitglieder, berichten werde.
Frau Dr. Steffens wendet ein, es fehle an Beispielen für zählbare, konkrete und umgesetzte Maßnahmen. Auch die kürzlich eröffnete Klimazentrale in Lurup bewirke erst einmal wenig.