Katastrophenvorsorge für Starkregenereignisse jetzt umsetzen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 13.10.2022
Letzte Beratung: 26.01.2023 Bezirksversammlung Ö 11.9
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 13.10.2022 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-3418B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 28.11.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Derzeit werden für einzelne Einzugsgebiete innerhalt der Freien und Hansestadt Hamburg Starkregengefährdungsanalysen bzw. -modelle erstellt und mit charakteristischen Belastungsszenarien gerechnet. Das intensivste Belastungsszenario, ausgedrückt als Starkregenindex der Stufe 10, ist in der Jährlichkeit mit dem Ahrtal-Ereignis 2021 vergleichbar und als Katastrophenszenario eingestuft. Die Erstellung der Modelle ist voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen und eine Veröffentlichung soll danach erfolgen. Unabhängig von der Veröffentlichung werden die Ergebnisse den Bezirksämtern, den Betreibern der KRITIS sowie weiteren Personen/Gruppen mit berechtigtem Interesse übermittelt.
Zu 2:
Die Gefährdungsprüfung und das Risikomanagement müssen durch die für die jeweiligen kritischen Infrastrukturen zuständigen Stellen erfolgen. Seitens der BUKEA/Amt Wasser, Abwasser, Geologie werden dazu auf die jeweiligen Bedürfnisse der zuständigen Stellen ausgerichtete Fortbildungsangebote angeboten und Workshops durchgeführt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes ist die BUKEA mit der zuständigen Behörde für Inneres und Sport im Austausch. Für Rückfragen und weitere Unterstützung steht zusätzlich das Kernteam Starkregenvorsorge in der BUKEA mit Vertreterinnen und Vertretern von HAMBURG WASSER (HW) bereit.
Zu 3:
Eine Gefährdungs- und Risikoermittlung wurde jüngst für das Gebiet Diebsteich West durch das Bezirksamt Altona bei HW in Auftrag gegeben. Dieses entspricht dem in der Antwort zu 2. erläuterten Vorgehen und soll grundsätzlich beibehalten werden.
Zu 4.:
Die für kritische Infrastrukturen zuständigen Stellen werden derzeit für den Umgang mit der Thematik sensibilisiert und geschult. Der Prozess wird seitens des Kernteams Starkregenvorsorge durch das Fortbildungsangebot befördert und mit den erforderlichen fachplanerischen Grundlagen unterstützt.
Zu 5:
Grundsätzlich unterscheidet sich die Starkregenvorsorge im Gebiet des Elbhanges nicht vom sonstigen Stadtgebiet, siehe hierzu auch Drs. 22/9121. Im Übrigen siehe Antwort 8.
Zu 6:
Die Betrachtung der Auswirkung von Starkregenereignissen auf die kleineren Gewässer wird im Rahmen der Erstellung der stadtweiten Starkregengefahrenkarte mit durchgeführt, sodass auch in Uferbereichen hinreichend genaue Ergebnisse abgebildet werden. In einigen Bereichen wie bspw. an der Wedeler Au sind Überflutungsschwerpunkte bereits bekannt und auch in der Vergangenheit schon Lösungsansätze diskutiert worden. In 2022 wurde für den Bereich Diebsteich West eine Starkregengefährdungsanalyse von HW im Auftrag des Bezirksamtes Altona durchgeführt. Die Ergebnisse liegen damit im Bezirk in Teilen schon vor. Die Abschätzung der Gefahren und der weitere Prozess hin zu Risikomanagement und Starkregenvorsorge muss im Rahmen der jeweils eigenen Zuständigkeit erfolgen.
Zu 7:
Es liegt keine Personenbetroffenheit durch Binnenhochwasser gemäß der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vor. Zur Personenbetroffenheit durch Küstenhochwasser und Sturmfluten wurde auf Grundlage der im ausgewiesenen Hochwasserrisikogebiet betroffenen Flurstücke gemäß ALKIS eine Einwohnerzahl von 2757 ermittelt.
Im Falle der Starkregengefährdung muss davon ausgegangen werden, dass Starkregen überall in Hamburg auftreten kann. Siehe hierzu auch https://www.hamburg.de/faq-starkregenvorsorge/.
Zu 8:
Die morphologischen Veränderungen am Elbhang in Hamburg-Altona wurden in der Vergangenheit in mehreren Profilen durch Vermessung des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung überwacht. Signifikante Auffälligkeiten, die über lokale Ereignisse hinaus größere Teile des Elbhanges insgesamt betreffen, wurden dabei nicht festgestellt. In der Vergangenheit zu beobachtende kleinräumige Bewegungen sind auf menschliche Eingriffe zurückzuführen und wirken sich lokal aus. Zukünftig wird geprüft, ob und in wie weit die Überwachung anhand von Radardaten des Bodenbewegungsdienstes der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (https://bodenbewegungsdienst.bgr.de/), ggf. ergänzt durch weitere Satellitendaten, erfolgen kann.
Eine Gefahrenabschätzung bezüglich Starkregen kann zeitnah auf Grundlage der z.Z. in Erstellung befindlichen Starkregengefahrenkarte erfolgen. In ausgeprägten Hanglagen ist insbesondere mit verstärkten Oberflächenabflüssen zur rechnen, die zu Erosion führen können bzw. entsprechende Vorsorgemaßnahmen erforderlich machen.
Zu 9:
Mit Drs. 22/5350 wurde der Senat ersucht, Bürgerinnen und Bürger durch eine Informationskampagne für individuelle Präventionsmaßnahmen sowie durch Informationsangebote zu Starkregen und Hochwassergefahren zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang wird eine Kommunikationskampagne vorbereitet, in der die hier angesprochenen Aspekte berücksichtigt werden, siehe auch Drs. 22/7669.
Zu 10:
Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die BUKEA das Bezirksamt Altona bei der Berichterstattung unterstützen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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