21-4096

Sicherung der umfassenden Auskömmlichkeit der OKJA, Jugendsozialarbeit, FamFö und SAE-Projekte: Finanzielle und personelle Ausstattung deutlich verbessern! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.04.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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05.07.2023
29.06.2023
20.06.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.04.2023 anliegende Drucksache

21-3893.2B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit

Schreiben vom 01.06.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittel zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden.

 

Der Senat hat in der Drs. 22/11872 ausführlich zu den im Beschluss der Bezirksversammlung Altona berichteten Punkten und Herausforderungen des Arbeitsfeldes Stellung bezogen. Darauf bezugnehmend melden die Bezirksämter im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel. In dem Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan 2023/2024 des Senats wurde eine deutliche Eckwerterhöhung vorgenommen. Ab 2023 ist im Haushaltsplan eine strukturelle Erhöhung der konsumtiven Rahmenzuweisungen für die regionalen Angebote in den Bereichen OKJA/JSA, Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) um insgesamt drei Millionen Euro sowie eine jährliche Steigerung um 1,5 Prozent zur Abfederung von Tarifsteigerungen vorgesehen. Damit sind die drei Rahmenzuweisungen im Vergleich zu 2022 um gut zehn Prozent auf insgesamt über 40 Millionen Euro erhöht worden.

 

Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten, flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Fachbehörde gemeldet. Die Fachbehörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden den Bezirksämtern mit diesem Verfahren für die Rahmenzuweisungen Kinder- und Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie und SAJF zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.553,96 Euro entsprechend der angemeldeten Mehrbedarfe übertragen (vgl. Drs. 22/9894).

 

Die Energiekostensteigerungen, die inflationsbedingten sonstigen Kostensteigerungen sowie erhöhte Miet- und Mietnebenkosten führen ebenfalls zu Kostensteigerungen. Beide Kostenpositionen sind grundsätzlich zuwendungsfähig. Bedarfe zur Erhöhung der investiven Rahmenzuweisung zur Umsetzung von Sanierungsbedarfen der Bestandsgebäude und erforderlicher Ersatzbauten sowie die Kostensteigerungen für Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Vor einem offiziellen Tarifabschluss der Länder können keine erwarteten Kostensteigerungen aufgrund verbundener Personalkostensteigerungen für den Bereich der Zuwendungen angemeldet werden. Die Sozialbehörde wird bei einem Beschluss und einhergehender Kostensteigerungen entstehende Mehrbedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens anmelden.

 

Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurden darüber hinaus für das Jahr 2023 die Mittel im Förderprogramm Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) bereits um rund 4 Millionen Euro aufgestockt. Die Projekte zielen darauf ab, geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen, öffentlich-rechtlicher Unterbringung, in Hotels und in Privathaushalten leben, integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen zu ermöglichen. Dem Bezirksamt Altona wurde für das Jahr 2023 ein Mehrbedarf für SIN in Höhe von rd. 523 Tsd. Euro vollumfänglich zugesagt.

 

Die Verantwortung für die Planung der Angebote der sozialräumlichen Infrastruktur obliegt dem Bezirksamt Altona auf der Basis der entsprechenden Globalrichtlinien der zuständigen Fachbehörde. Die bezirkliche Jugendhilfeplanung erfolgt regelhaft auf der Basis einer eingehenden Bestands- und Bedarfsermittlung, wobei das methodische Repertoire der Jugendhilfeplanung (wie Entwicklung standardisierter Verfahren zur Bedarfsermittlung, Aufbereitung statistischer Daten, Nutzung von einschlägigen Methoden zur Befragung von Zielgruppen und anderes) gemäß der entsprechenden Globalrichtlinien GR J1/2021 vom 21.12.2021 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf), GR J2/2022 vom 08.03.2022 (https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf) sowie GR J1/2023 vom 01.05.2023 (https://www.hamburg.de/contentblob/117550/ab25ddaedc8a21db2c94ba50abf30dad/data/globalrichtlinie-sozialraeumliche-angebote.pdf) bedarfsorientiert genutzt wird. Dabei sind die verfügbaren Mittel zu beachten. Über die Bewilligung der von den Trägern beantragten Mittel und die Verteilung der im Bezirk verfügbaren Mittel der Rahmenzuweisungen entscheiden die Jugendhilfeausschüsse im Rahmen der bezirklichen Jugendhilfeplanung (vgl. § 71 SGB VIII sowie § 37 BezVG, unter Beachtung § 80 SGB VIII).

 

Der Senat begrüßt stets das Einbringen von fachlichen Impulsen im Kontext der sich bewährten Gremien und Formate. Diese Rückmeldungen und Austausche werden im Rahmen der Haushaltsberatungen stets durch den Senat einbezogen. Neben den etablierten AG nach § 78 SGB VIII arbeiten insbesondere die sieben bezirklichen Jugendhilfeausschüsse, als auch der neu konstituierte Landesjugendhilfeausschuss an diesen Fragestellungen der Jugendhilfeplanung, der Steuerung und der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein weiteres Gremium ist aus Sicht des Senats daher für Landesebene nicht notwendig.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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