21-2023

Science City Bahrenfeld: Bestandsanalyse nachbessern und planerisches Zielkonzept neu bewerten! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.08.2021
16.06.2021
27.05.2021
Sachverhalt

In einer Sondersitzung am 29. April 2021 hat die Science City Bahrenfeld GmbH dem Hauptausschuss die Standortanalyse Science City Hamburg Bahrenfeld (Stand: Januar 2021) vorgestellt. Sie dient zunächst als Grundlage für weitere fachplanerische Voruntersuchungen und städtebauliche Wettbewerbe. In einer langfristigen Perspektive werden mit der Standortanalyse aber schon erste Eckpunkte für planungsrechtliche Abwägung gegenläufiger Belange nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch – z.B. Schutz von Grünflächen versus Errichtung von Laborgebäuden – in den später aufzustellenden Bebauungsplänen festgelegt. Daher ist die Standortanalyse für die weiteren Entwicklungsschritte des Großprojekts Science City Bahrenfeld von erheblicher Bedeutung. Eine Auswertung der vorgelegten Bestandsanalyse ergibt, dass nicht alle durch die geplante Science City betroffenen Belange hinreichend berücksichtigt und bewertet wurden:

 

Es besteht Ergänzungs- und Nachbesserungsbedarf bezogen auf den Bestand des Desy- Geländes. Erst wenn diese Daten vorliegen, kann der Erweiterungsbedarf bewertet werden. Können beispielsweise die Baumaßnahmen des geplanten Wissenschaftsprojekts „Röntgenmikroskop Petra IV“ im Lise-Meitner-Park oder grünplanerisch eingriffsminimierend auf dem Desy-Gelände selbst erfolgen?

 

Es fehlt außerdem die Erhebung von Sozialdaten in den umliegenden Stadtteilen, auch die Erhebung der Daten zur Nutzung von sozialer und Sportinfrastruktur.

 

Nach dem Zielkonzept ist es zudem vorgesehen, den westlichen Abschnitt der Luruper Hauptstraße (Hausnummern 12 bis 90) neu zu bebauen. Angesichts dieses erheblichen Eingriffs in den städtebaulichen Bestand sind detaillierte Daten zum Wohnungsbestand und zur Situation der dort ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe zu erheben.

 

Die Darstellungen zu Verkehr und Mobilität geben keine ausreichenden Hinweise dazu, wie das Projekt Science City zur ökologischen Mobilitätswende beitragen könnte.

 

Bereits im Januar 2019 wurde dem Hauptausschuss von den Senatsbehörden das planerische Gesamtkonzept für die Science City vorgestellt. Es ist kritisch anzumerken, dass eine Zielplanung für die „Science City“ entwickelt wurde, ohne zuvor den planerischen Bestand des Projektgebiets zu analysieren. Üblicherweise erfolgt zunächst eine Bestandsanalyse des Projektgebiets und erst dann wird ein planerisches Zielkonzept entwickelt. Diese Bestandsaufnahme ist erst zwei Jahre nach Vorstellung des Zielkonzepts – Anfang Januar 2021 nachgeholt worden. Es ist daher notwendig, eine Überprüfung und Qualifizierung des im Januar 2019 vorgestellten Zielkonzepts „Science City“ vorzunehmen. Eine solche Überprüfung kann ergeben, dass nicht alle im Januar 2019 angekündigten Vorhaben auch künftig Bestand haben werden.

 

Die Bezirkspolitik sollte beim rot-grünen Senat eine Nachbesserung der Bestandsanalyse und auf dieser Grundlage eine Überprüfung und Aktualisierung des bisherigen Zielkonzepts „Science City“ einfordern. Auch wenn die Planungshoheit für das Gebiet der Science City durch Verordnung des rot-grünen Senats dem Bezirk Altona entzogen und stattdessen der Stadt übertragen worden ist (sog. Vorbehaltsgebiet), bleiben Bezirksamt und Bezirkspolitik vorrangig für die Interessen der in den betroffenen Stadtteilen lebenden Menschen politisch verantwortlich. Der Entzug der Planungshoheit für das Gebiet der Science City ist ein schwerwiegender Eingriff in die bezirkliche Autonomie Altonas. Die Erhebung der planerischen Belange und die Bebauungsplanverfahren einschließlich Bürger:innenbeteiligung werden jetzt vom rot-grünen Senat, seinen Fachbehörden und der Science City Bahrenfeld GmbH vorgenommen. Der Bezirk hat diesbezüglich Anhörungs- und Empfehlungsrechte. Die verbleibenden Rechte des Bezirks sind konsequent wahrzunehmen, damit frühzeitig und möglichst vollständig Planungsgrundlagen vorliegen und eine Überprüfung der Zielplanung des Projekts erfolgt. Nur eine überprüfte Zielplanung oder ein Science City Entwicklungskonzept werden dazu beitragen, dass dieses große Projekt im Zusammenhang gesehen, entwickelt und von den Bürger:innen wahrgenommen wird!

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Absprache mit der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH zu veranlassen, dass die „Standortanalyse Science City Hamburg Bahrenfeld und Umgebung“ – Stand: Januar 2021 - mit folgenden Zielsetzungen überarbeitet wird und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden:

 

  1. Es sind Art und Maß der baulichen Nutzung auf DESY- und Universitäts-Gelände sowie in dem Gewerbegebiet zwischen Luruper Chaussee und Notkestraße nach derzeitigem Stand darzustellen. Es ist aufzuzeigen, welche Potenziale für Erweiterungen auf dem Gelände bestehen. Ein entsprechend aussagekräftiger Übersichtsplan ist dem Kartenteil der Standortanalyse beizufügen. Für die vorgenannten Bereiche sind auch Gebäudealter und Leerstände zu erheben und zu kartieren.

 

  1. Bezogen auf die östliche Seite der Luruper Hauptstraße – die geraden Hausnummern 12 bis 90 betreffend – ist der aktuelle Bestand der dort ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie der dort vorhandenen Wohnungen zu ermitteln. Für jedes dort ansässige Unternehmen ist die Zahl und Art der vorhandenen Arbeitsplätze zu erheben. In einer Übersicht sind der Wohnungsbestand jeweils differenziert nach Fläche und die Nettokaltmiete pro qm darzustellen.

 

  1. Die Sozialdaten der Stadtteile Bahrenfeld (westlich der Bundesautobahn 7), Lurup, Osdorf und Groß-Flottbek – ggf. aufgegliedert nach territorialen Untereinheiten – sind in die Bestandsanalyse mit aufzunehmen. Es sind insbesondere Einkommensverhältnisse, Verschuldung der Haushalte, Bezug sozialer Transferleistungen, Bildungsstatus und Altersstruktur in Zahlen darzustellen. Weiterhin sind die Daten zur Nutzung von sozialen und kulturellen Angeboten sowie der Sportinfrastruktur zu ermitteln.

 

 

  1. Weiterhin wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Absprache mit der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH zu veranlassen, dass die im Januar 2019 im Hauptausschuss vorgestellte Zielplanung des Projekts „Science City“ anhand einer ergänzten und nachgebesserten Bestandsanalyse überprüft und qualifiziert wird. Zudem sind folgende fachplanerische Voruntersuchungen zu beauftragen:

 

  1. Konzept dafür, wie die Science City zu einer ökologischen Mobilitätswende beitragen kann, einschließlich des ruhenden Verkehrs,

 

  1. Konzept dafür, wie die für das Stadtklima unverzichtbaren Grünflächen (Frischluftschneisen) dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden können

 

  1. und Konzept für die zukünftige Sportinfrastruktur in der Science City.

 

  1. Dem Sonderausschuss Science City Bahrenfeld ist über die nachgebesserte Bestandsanalyse sowie über die Überprüfung und Qualifizierung des Zielkonzepts „Science City“ zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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