Schumacherstraße 5–9 – wann schafft die Stadt hier wieder Wohnraum? Kleine Anfrage von Constantin Jebe (FDP-Fraktion)
Das Gebäude Schumacherstraße 5–9 in Altona-Altstadt befindet sich nach Medienberichten seit dem Jahr 2020 im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Erwerb erfolgte demnach im Zusammenhang mit der Ausübung eines Vorkaufsrechts im Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungsverordnung.
Ein im Sommer 2025 fertiggestellter technischer Prüf- und Zustandsbericht kam nach Angaben der Finanzbehörde zu dem Ergebnis, dass statisch relevante Bauteile mit hoher Wahrscheinlichkeit keine ausreichende Tragfähigkeit mehr besitzen. Die noch bestehenden Mietverhältnisse wurden daraufhin beendet. Seit dem Auszug des letzten Mieters am 15. April 2026 steht das Gebäude vollständig leer.
Eine Konzeptausschreibung ist nach Medienberichten jedoch erst frühestens für das Jahr 2027 vorgesehen. Angesichts des angespannten Hamburger Wohnungsmarktes stellt sich die Frage, warum zwischen Erwerb, Feststellung der Mängel und einer möglichen Sanierung beziehungsweise Neubebauung derart lange Zeiträume liegen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt wurde am 22.11.2019 vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gebeten, das Vorkaufsrecht zu prüfen.
Mit dem Bescheid vom 21.01.2020 erfolgte die Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) auf Grundlage der Sozialen Erhaltungsverordnung. Am 1.4.2020 wurde das Grundstück von der FHH übernommen.
Zu 2.:
Im Kaufvertrag wurde der Hinweis gegeben, dass im Dachgeschoss (DG) und Kellergeschoss (KG) Hausschwamm festgestellt wurde und das DG stark sanierungsbedürftig ist. Die Ortsbesichtigungen im Rahmen der Vorkaufsprüfung ergaben, dass Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Austausch von Bauteilen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt worden sind. An den Fassaden waren Farbabplatzungen, Ausblühungen und Rissbildungen sichtbar. Im Keller waren außerdem Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung erkennbar sowie eine Verstärkung der Geschossdecke zum Erdgeschoss.
Zu 3.:
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass ein Holzschutzgutachten vom April 2025 vorliegt, das Aussagen zur Tragfähigkeit enthält.
Das Bezirksamt hat Gespräche mit dem LIG angestoßen, um die Bewohnbarkeit wiederherzustellen. Der LIG hat dazu eine Objektbewertung in Auftrag gegeben.
Zu 4.:
Laut der Objektbewertung vom Juli 2025 befindet sich das Gebäude in statischer, energetischer und brandschutztechnischer Hinsicht in einem kritischen, baukonstruktiven Original-Zustand. Eine gutachterliche Bewertung der Holzschäden und Schadstoffe liegt dem Bezirksamt nicht vor.
Zu 5.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 6.:
Laut der Objektbewertung vom Juli 2025 sind umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Baumaßnahmen erforderlich sind, um bauliche Schäden - insbesondere die Holzschäden- zu beseitigen.
Zu 7.:
Genaue Kosten über eine komplette Sanierung inklusive der Beseitigung der Holzschäden und weiteren baulichen Mängeln sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 8.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 9.:
Laut Aussage des LIGs befindet sich die Ausschreibung noch in der Vorbereitung. Aufgrund der vielen rechtlichen Einschränkungen, die sich aus dem § 89 BauGB (Veräußerungspflicht) ergeben und der komplexen Bewertung nimmt der Prozess mehr Zeit in Anspruch.
10. Wann sollen diese Abstimmungen abgeschlossen sein und wann soll die Konzeptausschreibung nach derzeitiger Planung veröffentlicht werden?
Zu 10.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
11. Welche Möglichkeiten bestehen, die Vorbereitung beziehungsweise Durchführung der Konzeptausschreibung zu beschleunigen und diese noch im Jahr 2026 einzuleiten?
Zu 11.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
12. Welcher Zeitplan wird derzeit für eine Bestandssanierung angenommen? Bitte insbesondere geplanten Abschluss der Ausschreibung, Vergabe, Planungsbeginn, Baubeginn, Fertigstellung und frühestmöglichen Wiederbezug angeben.
Zu 12.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
13. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Bestandssanierung erfolgt oder das Gebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird?
Zu 13.:
Nach jetzigem Kenntnisstand soll eine Bestandssanierung durchgeführt werden, wenn die Ausschreibung erfolgreich ist. Wenn sich kein Interessent findet, sollen die Gespräche für eine Neubauplanung aufgenommen werden.
14. Wie viele Wohnungen und wie viel Wohnfläche könnten durch eine Bestandssanierung wieder zur Verfügung gestellt werden und wie viele Wohnungen beziehungsweise wie viel Wohnfläche wären bei einem Neubau grundsätzlich realisierbar?
Zu 14.:
In dem Gebäude befinden sich insgesamt 10 Wohnungen mit einer Wohnfläche von rund 365 m². Durch die Bestandssanierung ist ein zeitgemäßer Ausbau der Dachgeschosswohnungen notwendig. Eine Neubauplanung liegt noch nicht vor.
15. Wann rechnet die zuständige Behörde nach derzeitigem Stand damit, dass auf dem Grundstück Schumacherstraße 5–9 wieder Wohnungen bezogen werden können?
Zu 15.:
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
16. Seit wann ist dem Bezirksamt der vollständige Leerstand bekannt und wurde der Leerstand der zuständigen Wohnraumschutzdienststelle angezeigt beziehungsweise eine Genehmigung nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz beantragt oder erteilt? Falls ja, wann und für welchen Zeitraum? Falls nein, warum nicht?
Zu 16.:
Die Leerstände wurden von der SAGA ab 2020 regelmäßig angezeigt. Aufgrund der Ausweisung des Grundstücks als Verkehrsfläche unterliegt der Wohnraum den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes nicht. (Ziffer 9.2.2.6 der FAW HmbWoSchG)
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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