21-4837

Schulwegsicherung an der Einmündung Spreestraße/ Elbgaustraße: Die Ampelanlage muss auf "Rundum Grün" für Fußgänger:innen umgestellt werden! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2024
29.02.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.01.2024 anliegende Drucksache 21-4628.1B beschlossen.

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit Schreiben vom 27.02.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Lagebeschreibung

Die Elbgaustraße ist eine Hauptverkehrsstraße und Teil des Ring 3. Sie verbindet die Kieler Straße mit der Luruper Hauptstraße.  Bei dem Knoten Elbgaustraße/ Spreestraße handelt es sich um einen dreiarmigen durch Lichtzeichen gesteuerten T-förmigen Knotenpunkt. Die Hauptverkehrsbeziehung liegt hier auf der Elbgaustraße.

Die vorhandene Lichtzeichenanlage (LZA) regelt hier in einer Festzeitsteuerung sechs verschiedene Verkehrsbeziehungen für den Fahrzeugverkehr und drei Verkehrsbeziehungen für den Fußnger und Radfahrverkehr. Es ist eine Radwegebenutzungspflicht vor Ort angeordnet.

Durch die installierten Signalzeitenpläne werden die unterschiedlichen Verkehrsströme zeitgleich, versetzt, nacheinander oder auf Anforderung in Abhängigkeit zur Verträglichkeit der Ströme zueinander verkehrssicher signalisiert.  

 

  1. Bewertung

Zu 1 und 2:

Anlässlich der Drs 21-4628.1B wurde der zuständige Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) zu einer Machbarkeit einer Rundumschaltung an der Einmündung Elbgaustraße / Spreestraße befragt.

r den Knotenpunkt 998 Elbgaustraße / Spreestraße wurde die Leistungsfähigkeit in LISA, einem umfassenden Software-Paket zur verkehrstechnischen Planung und Bewertung von Verkehrsanlagen und zum Testen von verkehrsabhängigen Steuerungen (mit den Daten einer Verkehrszählung aus 2020) mit einer Rundum-Grün-Schaltung überprüft. Danach wäre eine Rundum-Grün-Schaltung technisch umsetzbar, aber eine ausreichende Leistungsfähigkeit wäre damit definitiv nicht gegeben.  Es würde bei einer Freigabezeit für die Fußnger von nur 8 Sekunden (=Mindestzeit) in der morgendlichen Spitzenstunde (Schulanmarschzeit) zu erheblichen Rückstauungen von ca. 400 m und damit zu sehr langen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden kommen. Auf den betrachteten Fahrstreifen würde die Kapazität im Kfz-Verkehr überschritten. Der Rückstau würde stetig wachsen. Die Kraftfahrzeuge müssten bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken. Aufgrund der räumlichen Nähe zum S-Bahnhof Elbgaustraße fahren an diesem Knotenpunkt diverse Buslinien in alle Richtungen und würden durch eine Rundum-Grün-Schaltung zusätzlich erheblich ausgebremst werden.

 

Wartezeiten an Kreuzungen / Rotlichtlichtzeigenden Signalanlagen führen zu einer Verschlechterung der Attraktivität des ÖPNV. In der Öffentlichkeit wird vielfach die Attraktivität des ÖPNV über einen Reisezeitvergleich mit dem PKW bewertet. Die systembedingten Nachteile des Busverkehrs durch eine feste Linienführung und die Bedienung der Haltestellen werden durch weitere Fahrzeitverlängerungen als Konsequenz langer Wartezeiten an LZA weiter verstärkt und führen zu einer insgesamt negativen Bewertung des Angebots. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass selbst geringfügige Fahrzeitverlängerungen von wenigen Minuten zu einer deutlich negativen Reaktion der Fahrgäste führen. Gerade bei Fahrgästen, die entlang ihrer Reisekette mit dem ÖPNV einmalig oder mehrfach umsteigen müssen, kann eine Fahrzeitverlängerung von einer Minute dazu führen, dass funktionierende Anschlüsse dann nicht mehr erreicht werden können. Dadurch verlängert sich deren Gesamtreisezeit um ein Taktintervall von i.d.R. 10 oder 20 Minuten. So vervielfacht sich eine geringe Fahrzeitverlängerung einer Linie schnell auf das 10- oder 20-fache für die Reisekette der ÖPNV-Fahrgäste. Etwa die Hälfte der Fahrgäste im HVV erreichen ihre Ziele nur mit Umsteigen.Fahrzeitverlängerungen von mehreren Minuten verschlechtern nicht nur die Attraktivität, sondern führen auch dazu, dass zusätzlicher Personalbedarf entsteht, da der Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen durch moderne Verfahren so optimiert ist, dass nur noch geringe Reserven für Fahrzeitverlängerungen zu Verfügung stehen. Daher würde der LSBG von der Anordnung einer Rundum-Grün Schaltung dringend abraten.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2021-31.12.2023) ergab folgendes:

Es kam zu keinem Verkehrsunfall (VU) zwischen einem Kraftfahrzeug, welches von der Spreestraße nach rechts oder links in die Elbgaustraße abbog und einem zu Fuß gehenden oder Radfahrenden.

 

Der Knotenpunkt 998 Spreestraße (und die weiteren umliegenden Kreuzungen / Einmündungen usw.) werden im Rahmen der Planung der Veloroute 14 komplett überplant und sollen voraussichtlich 2025/2026 umgebaut werden. Im Rahmen der Überplanung wird die bauliche Situation für Radfahrende und zu Fuß Gehende deutlich verbessert. Eine Beschleunigung des Busverkehrs ist vorgesehen.

 

Zu 3:

Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates (PK) 25 unterstützt gerne bei der Herstellung des Kontaktes zu den beiden genannten Grundstücksverantwortlichen. Um datenschutzrechtliche Belange einzuhalten, wäre hierfür ein Ansprechpartner im Sinne des Beschlusses erforderlich, dessen Erreichbarkeit an die Grundstücksverantwortlichen übermittelt werden darf.  Das erwartete Tätigwerden und Einwirken auf die Verantwortlichen liegt nicht im originären Zuständigkeitsbereich der Polizei.

 

  1. Fazit:

Eine Unfallauswertung führte zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der Signalschaltung nicht erforderlich ist. Zudem müsste der Kraftfahrzeugverkehr, hierunter auch Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, unverhältnismäßig lange Wartezeiten in Kauf nehmen, um die Kreuzung Elbgaustraße / Spreestraße passieren zu können. Dem Antrag auf Rundum-Grün-Schaltung kann daher nicht entsprochen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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