Schulwegsicherung an der Einmündung Spreestraße/ Elbgaustraße: Die Ampelanlage muss auf "Rundum Grün" für Fußgänger:innen umgestellt werden! Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 25.01.2024 Bezirksversammlung Ö 10.3
Die Einmündung (T-Kreuzung) Spreestraße/ Elbgaustraße ist Teil eines stark frequentierten Schulwegs. Zu den betroffenen Schulen zählen in Lurup das Goethe-Gymnasium und die Grundschule Langbargheide. Spreestraße und Elbgaustraße sind durch den motorisierten Individualverkehr stark belastet. Der Anteil des Lkw-Verkehrs ist erheblich. Immer wieder kommt es im Bereich der T-Kreuzung bei Abbiegevorgängen von Kraftfahrzeugen aus der Spreestraße in die Elbgaustraße zu gefährlichen Situationen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, darunter zahlreiche Schüler:innen auf dem Weg zu ihrer Schule.
Die Einführung einer „Rundum-Grün“-Signalisierung an den Fußgängersignalanlagen im Einmündungsbereich Spreestraße/ Elbgaustraße könnte hier für deutlich mehr Verkehrssicherheit sorgen. Bei einer entsprechenden Umstellung der Ampelschaltungen müssten alle Kraftfahrzeuge an den entsprechenden Haltelinien vor dem Kreuzungsbereich warten. Konfliktsituationen und die Gefahr von Abbiegeunfällen z.B. zwischen rechtsabbiegenden Lkws und bei Grün-Signal querenden Fußgänger:innen und Radfahrer:innen könnten so vollständig vermieden werden. Die Kritik, dass sich bei Rundum-Grün die Ampelphasen verlängern und es zur Staubildungen kommt, sind unbegründet, wie die praktischen Erfahrungen in den Niederlanden – so z.B. in Groningen – eindrucksvoll belegen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
a) das verkehrswidrige Parken von Kraftfahrzeugen im unmittelbaren Einmündungsbereich der Boberstraße zur Spreestraße durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und
b) die Verkehrssicherheit der Radwege in der Spreestraße mit Blick auf die starke Frequentierung durch radfahrende Schüler:innen zu überprüfen und ggf. bereits kurzfristig zur Abhilfe geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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