21-4628

Schulwegsicherung an der Einmündung Spreestraße/ Elbgaustraße: Die Ampelanlage muss auf „Rundum Grün“ für Fußgänger:innen umgestellt werden! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2024
Sachverhalt

Die Einmündung (T-Kreuzung) Spreestraße/ Elbgaustraße ist Teil eines stark frequentierten Schulwegs. Zu den betroffenen Schulen zählen in Lurup das Goethe-Gymnasium und die Grundschule Langbargheide. Spreestraße und Elbgaustraße sind durch den motorisierten Individualverkehr stark belastet. Der Anteil des Lkw-Verkehrs ist erheblich. Immer wieder kommt es im Bereich der T-Kreuzung bei Abbiegevorgängen von Kraftfahrzeugen aus der Spreestraße in die Elbgaustraße zu gefährlichen Situationen für Fußnger:innen und Radfahrer:innen, darunter zahlreiche Schüler:innen auf dem Weg zu ihrer Schule.

 

Die Einführung einer „Rundum-Grün“-Signalisierung an den Fußngersignalanlagen im Einmündungsbereich Spreestraße/ Elbgaustraße könnte hier für deutlich mehr Verkehrssicherheit sorgen. Bei einer entsprechenden Umstellung der Ampelschaltungen müssten alle Kraftfahrzeuge an den entsprechenden Haltelinien vor dem Kreuzungsbereich warten. Konfliktsituationen und die Gefahr von Abbiegeunfällen z.B. zwischen rechtsabbiegenden Lkws und bei Grün-Signal querenden Fußnger:innen und Radfahrer:innen könnten so vollständig vermieden werden. Die Kritik, dass sich bei Rundum-Grün die Ampelphasen verlängern und es zur Staubildungen kommt sind unbegründet, wie die praktischen Erfahrungen in den Niederlanden so z.B. in Groningen - eindrucksvoll belegen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung folgendes zu beschließen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport (Polizei, Verkehrsdirektion 52) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, die Ampelschaltung der Fußgängerlichtsignalanlagen im Bereich der Einmündung Spreestraße/Elbgaustraße (T-Kreuzung) auf „Rundum-Grün für Fußgänger:innen“ umzustellen.

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, beim Umbau der Einmündung Spreestraße/Elbgaustraße im Rahmen der Realisierung der Veloroute 14 etwaige bauliche Voraussetzungen für ein „Rundum-Grün für Fußgänger:innen“ zu berücksichtigen.

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport (Polizei, Untere Straßenverkehrsbehörde,

 

Polizeikommissariat 25) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, durch Gespräche mit dem Grundeigentümer des Einkaufszentrums Elbgaupassagen und dem  Betreiber des MIX-Marktes (Spreestraße 12) darauf hinzuwirken, dass der Kraftfahrzeugverkehr an den jeweiligen Ausfahrten beider Kundenparkplätze durch geeignete Beschilderung zur Rücksichtnahme auf den entlang der Spreestraße querenden Rad- und Fußverkehr aufgefordert wird.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:

 

a)      das verkehrswidrige Parken von Kraftfahrzeugen im unmittelbaren Einmündungsbereich der Boberstraße zur Spreestraße durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und

 

b)     die Verkehrssicherheit der Radwege in der Spreestraße mit Blick auf die starke Frequentierung durch radfahrende Schüler:innen, zu überprüfen und ggf. bereits kurzfristig zur Abhilfe geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Verkehrsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

ohne