Schuleingangsuntersuchunten (SEU) Kleine Anfrage von Gabriele von Stritzky (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 19.04.2021 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 13.3
Das Hamburgische Schulgesetz sieht in seinem § 34 vor, dass m zeitlichen Zusammenhang mit der Anmeldung zur Grundschule gemäß § 42 Absatz 2 eine Schuleingangsuntersuchung stattfindet. Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 04.01.2021 erklärt, dass die Schuleingangsuntersuchungen begrüßenswerterweise wieder verstärkt aufgenommen werden sollen.
In diesem Zusammenhang frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Es sind alle Kinder des entsprechenden Jahrgangs mit ihren Meldeadressen bekannt, soweit diese in Hamburg gemeldet sind.
Zu 2:
Der schulärztliche Dienst erhält die Daten dieser Kinder über die Software Octoware.
Zu 3:
Die Kinder werden direkt von der jeweiligen Dienststelle des schulärztlichen Dienstes eingeladen.
Zu 4:
Die 4,5 jährigen Untersuchung erfolgt zeitlich im Schuljahr vor dem Zeitfenster der Schuleingangsuntersuchung, also ca. 1 Jahr vor der regulären Schuleingangsuntersuchung. Die Schuleingangsuntersuchung findet erst im Schuljahr direkt vor der Schulpflichtigkeit/Einschulung statt.
Zu 5:
Nein.
Zu 5a:
Mangelnde personelle und zeitliche Ressourcen.
Zu 5b:
Die Priorisierung bei der Vergabe der Untersuchungstermine erfolgt in der Schularztstelle und berücksichtigt die hier vorliegenden Informationen zur Dringlichkeit der Untersuchung des Einzelfalls.
Zu 5c:
Informationen, welche der schulärztliche Dienst von den genannten und weiteren Fachdiensten erhält, werden bei der Priorisierung zur Terminvergabe berücksichtigt.
Zu 5d:
Ja.
Zu 6:
Die Vorlage dieser Ergebnisse unterliegt der freiwilligen Zustimmung der Eltern. Diese entscheiden, welche Dokumente dem SÄD zur Schuleingangsuntersuchung vorliegen.
Zu 7:
Wenn ein Kind zur Schuleingangsuntersuchung nicht erscheint, bekommen die Sorgeberechtigten eine erneute Einladung. Bei wiederholtem Nichterscheinen erfolgt eine schriftliche Meldung an die zuständige Grundschule.
Zu 8:
Die schulrelevanten Ergebnisse gehen in schriftlicher Form an die zuständige Meldeschule.
Zu 9:
Ja, siehe Antwort zu Frage 8.
Zu 10:
Schulrelevante Entwicklungsauffälligkeiten werden schriftlich der zuständigen Grundschule übermittelt. Abhängig vom Befund erfolgt eine schriftliche Mitteilung an den Pädiater, HNO-Arzt, Augenarzt, die den Eltern zur dortigen Vorstellung des Kindes mitgegeben wird. Mittels eines adressierten und freigestempelten Rückumschlags erhält der schulärztliche Dienst anschließend vom Kinder- oder Facharzt eine schriftliche Befundmitteilung und Mitteilung der eingeleiteten Fördermaßnahmen.
Nach Beratung der Eltern erfolgt gegebenenfalls die Einschaltung und Vermittlung weiterer Schaltstellen, JPD, REBBZ, Kita, Grundschule, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Förderschulen, Sozialpädiatrische Zentren, Beratungszentrum Hören, Sehen, Sprechen u. a. durch den schulärztlichen Dienst. Alle Unterstützungsmaßnahmen benötigen die Zustimmung der Eltern und beruhen auf freiwilliger Basis. Letztendlich empfiehlt der Schulärztliche Dienst Maßnahmen und berät Eltern und zuständige Akteure. Ausnahme vom Prinzip der Freiwilligkeit besteht lediglich bei Handlungsbedarf im Falle von dringendem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Zu 11:
Nachfolgeuntersuchungen sind regelhaft nicht vorgesehen und werden angesichts der Ressourcenverteilung nur im dringenden Einzelfall angeboten.
Zu 12:
Die Sorgeberechtigten werden aufgefordert, das U-Heft zur Einsichtsnahme nachzureichen. Bei nicht nachgewiesener U9 -Untersuchung wird die Schuleingangsuntersuchung in erweitertem Untersuchungsumfang durchgeführt.
Zu 13:
Siehe Tabelle 1.
Eine detaillierte Auswertung nach Geschlecht, zuständiger Grundschule bzw. nach Stadtteil ist aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit leistbar.
Zu 14:
Siehe Tabelle 2.
Eine detaillierte Auswertung nach Geschlecht, zuständiger Grundschule bzw. nach Stadtteil ist aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit leistbar.
Zu 15:
Siehe hierzu Antworten zu Frage 5b und 5c. Zurzeit werden im Bezirk Altona ausschließlich Kinder mit bekanntem dringenden Untersuchungs- und Beratungsbedarf untersucht.
Zu 16:
Die nicht eingeladenen Kinder werden ohne Schuleingangsuntersuchung eingeschult. Zur Anzahl der betreffenden Kinder siehe Tabelle 1.
Eine detaillierte Auswertung nach Geschlecht, zuständiger Grundschule bzw. nach Stadtteil ist aufgrund des damit verbundenen Aufwandes nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit leistbar.
Da die Untersuchungen für das laufende Untersuchungsjahr noch bis Ende August stattfinden, können die bis dahin nicht untersuchten Kinder zum jetzigen Zeitpunkt noch zahlenmäßig erfasst werden. Zu der Anzahl der nicht untersuchten Kinder siehe Tabelle 1.
Zu 17:
Kinder mit besonderem Untersuchungsbedarf können auch nach der Einschulung über die Schulen dem Schulärztlichen Dienst zur Untersuchung gemeldet werden. Für eine regelhafte nachträgliche Untersuchung aller Kinder mit nicht durchgeführter Schuleingangsuntersuchung stehen keine Ressourcen zur Verfügung.
Zu 18:
Die Grundschulen wurden schriftlich über die Möglichkeit der Initiierung einer nachträglichen Untersuchung im Einzelfall informiert. Auch derzeit finden entsprechende Nachuntersuchungen von Kindern aus dem vorherigen Einschuljahrgang statt.
Zu 19:
Eine Rückkopplung mit Namensnennung erfordert - mit Ausnahme des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung - die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Es finden regelmäßig Rückkopplungsgespräche mit den zuständigen Pädiatern statt. Es existieren bereits runde Tische, zurzeit sind diese aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt. Regelhaft werden den Eltern seitens des schulärztlichen Dienstes bei auffälligen Untersuchungsergebnissen schriftliche Mitteilungen für den Kinderarzt mitgegeben, zusammen mit einem Freiumschlag. Nach Verifizierung beim Pädiater teilt dieser seine Befunde und eingeleiteten Fördermaßnahmen auf diesem Weg dem SÄD mit.
Zu 20:
Siehe auch Antwort zu Frage 19. Rückmeldung durch und Rücksprache mit den eingeschalteten Institution, wie Kinder - und Fachärzte, REBBZ, Jugendpsychiatrischer Dienst, Sozialpädiatrisches Zentrum, sowie mit betreuender Kita, Vorschule oder Schule.
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