Schaffung einer*s Opferschutzbeauftragten zur Koordination von staatlichen und weiteren Hilfsorganisationen und erster Hilfemaßnahmen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1800 beschlossen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.06.2021 wie folgt Stellung genommen:
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 19.04.2021 mündlich vorgetragen, besteht aus Sicht der Sozialbehörde derzeit kein Bedarf an einer Gewaltschutzkoordinationsstelle in der im Antrag beschriebenen Sinn. Das Bundeshilfetelefon gegen Gewalt an Frauen, mit dem die zuwendungsgeförderten Fachberatungsstellen Hamburgs kooperieren, ist rund um die Uhr an jedem Wochentag erreichbar und berät inzwischen in 17 Sprachen, darunter z.B. auch Gebärdensprache und Leichte Sprache.
Ratsuchende werden, sofern das erforderlich ist, an die Hamburger Beratungsstellen verwiesen, https://www.hilfetelefon.de/. Informationen zum Beratungsangebot in Hamburg sind zudem im Internet unter https://www.hamburg.de/opferschutz/ und https://www.polizei.hamburg/opferschutz/ eingestellt. Zusätzlich besteht ein großes Angebot an Flyern.
Zudem haben bislang weder die zuwendungsgeförderten Fachberatungsstellen oder Frauenhäuser, noch Betroffene gegenüber der Sozialbehörde Probleme geschildert, die darauf hindeuten, dass Betroffene nicht den Weg zu den für sie einschlägigen Beratungsstellen finden würden.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.