21-0122.1

Rücknahme Anhandgabe des Sportplatzes Othmarscher Kirchenweg Alternativantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache 21-0122

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.09.2019
29.08.2019
Sachverhalt

Anlässlich der Kenntnis des erhöhten Schulbedarfs östlich der Autobahnachse A7, bei der es keinerlei freie Grundstücke gibt, die für Schulzwecke geeignet sind, möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird nach § 27 BezVG aufgefordert, verbindlich zu erklären, dass die Sportplatzfläche am Othmarscher Kirchenweg zukünftig nicht für schulische Zwecke benötigt wird und trotzdem der in diesem Quartier dringend benötigte Schulbau realisiert wird.

 

 

Anhänge

ohne