Rücknahme Anhandgabe des Sportplatzes Othmarscher Kirchenweg Alternativantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache 21-0122
Anlässlich der Kenntnis des erhöhten Schulbedarfs östlich der Autobahnachse A7, bei der es keinerlei freie Grundstücke gibt, die für Schulzwecke geeignet sind, möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird nach § 27 BezVG aufgefordert, verbindlich zu erklären, dass die Sportplatzfläche am Othmarscher Kirchenweg zukünftig nicht für schulische Zwecke benötigt wird und trotzdem der in diesem Quartier dringend benötigte Schulbau realisiert wird.
ohne