21-4495

Rattenplage in Altona Auskunftsersuchen von Johann Riekers, Sven Hielscher und Jonas Timm (alle CDU-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
20.11.2023
20.11.2023
20.11.2023
Ö 13.2
Sachverhalt

Seit Mai 2021 wird die Elbchaussee im Bereich Manteuffelstraße bis Sieberlingstraße grundsaniert: neben der Fahrbahn werden auch die darunter liegenden Medien Trinkwasser, Gas und Elektrik erneuert.

Mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten an der Elbchaussee beobachten Anwohner im Bereich Eichendorffstraße/Winckelmannstraße eine schlagartig auftretende, zuvor nicht gekannte Wanderung von hunderten Ratten auch am Tage durch ihre Gärten: diverse Tiere verenden dabei in Gärten und auf Terrassen. Insbesondere Familien kleiner Kinder können ihre Gärten nicht mehr zum Spielen verwenden. Nachweislich sind Ratten potenzielle Überträger von diversen Krankheiten.

Bei Rattenbefall besteht in Hamburg gemäß der Rattenverordnung Meldepflicht sowie die Verpflichtung, „Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.“

Die vorstehend beschriebene plötzliche Rattenplage ist in direktem zeitlichem Zusammenhang mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten an der Elbchaussee aufgetreten.  Es wird deshalb ein Zusammenhang zwischen den baulichen Mnahmen auf der Elbchaussee und der massiven Wanderung der Ratten vermutet.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung von HAMBURG WASSER (HW) das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:

 

1        Ratten sind seit Jahrhunderten grundsätzlich auch Bewohner der Kanalisation: wurde bei der Planung der (Tief-)Bauarbeiten „Elbchaussee“ das Thema „Ratten“ mit einbezogen? Wenn ja, welche Schlüsse wurden gezogen bzw. welche Maßnahmen vereinbart? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 1:

Bei der Planung der Tiefbauarbeiten wurde das Thema „Ratten“ nicht berücksichtigt. Im Gebiet der Baumaßnahmen hat es im Vorfeld keine Meldungen über Ratten gegeben, und es sind auch keine Rattenköder von HW in diesem Gebiet ausgelegt worden. Es ist in der Vergangenheit noch nicht vorgekommen, dass in Folge von Baumaßnahmen an der Kanalisation Rattenvorkommen oberirdisch in dem Ausmaß aufgetreten sind, wie es in diesem Auskunftsersuchen beschrieben wird. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass bei Baumaßnahmen im Bereich der Kanalisation die Nester von Ratten zerstört werden und sich die Ratten dann einen neuen Lebensraum suchen.

 

  1. Wurde seitens der beteiligten Baufirmen und Behördenmitarbeiter eine verstärkte Wanderbewegung der in der Kanalisation im Umfeld der Straße lebenden Ratten beobachtet? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden zur Gefahrenabwehr getroffen?

 

Zu 2:

HW wurden von den beauftragten Baufirmen keine verstärkten Wanderbewegungen von Ratten gemeldet.

 

  1. (Wann) wurden die zuständigen Behörden von der aufgetretenen Rattenplage seitens der Anwohner oder Dritter informiert?

 

Zu 3:

Bei HW sind keine Meldungen über Rattenbefall in dem genannten Gebiet eingegangen.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden daraufhin initiiert?

 

Zu 4:

Entfällt.

 

  1. Welche Bekämpfungsmaßnahmen, bzw. welche Gifte werden regelhaft bei Bekanntwerden eines solchen Befalls angewandt?

 

Zu 5:

HW bekämpft Ratten mit Ködern der Marke Frunax mit dem Wirkstoff Difenacoum, die in den Schächten der Kanalisation ausgebracht werden. Im Übrigen siehe Drs. 22/13130.

 

  1. Bestehen bereits Erfahrungen bzgl. des Rattenbefalls bzw. der dadurch ausgelösten Vertreibung bei der zurückliegenden Sanierung vergleichbarer Straßen? Wenn ja, welche Maßnahmen hatte dies zur Konsequenz?

 

Zu 6:

Bei HW liegen solche Erfahrungen nicht vor.

 

  1. Ist im Stadtgebiet der FHH in den vergangenen Jahren eine (auch sprunghafte) Zunahme der Rattenpopulation zu verzeichnen?

 

Zu 7:

Siehe Drs. 22/13130.

 

 

Bei Übermittlung der Antwort hat die BUKEA darauf hingewiesen, dass die Drucksache 22/13130 in Federführung der Sozialbehörde lag.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Drs. 22/13130