21-1408.2

Quartiersfonds I und II 2021 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2021/ 2022 steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist es nicht zulässig, neue Verpflichtungen einzugehen. Die in der Anlage aufgeführten Projektlisten sind Fortschreibungen, neue Projekte wurden nicht berücksichtigt.

 

Das Fachamt Ressourcensteuerung (RS) hat inzwischen die Zusicherung der Finanzbehörde (FB), dass auch für den Haushalt 2021 die optionalen Mittel des Quartiersfonds (QF) weiterhin bedarfsabhängig zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist in der Jahresplanung für den Quartiersfonds derzeit von einer Fortschreibung der Ansätze 2019/ 2020 auszugehen.

 

Nach Beschlussfassung des vorläufigen Haushalts für das 1. Halbjahr 2021, werden bis zur endgültigen Beschlussfassung zunächst 500.000 Euro in den bezirklichen Einzelplan für das Fachamt Sozialraummanagement (SR) eingestellt.

In den Listen sind sowohl die Jahresplanungen 2021 für die Projekte als auch die für das erste Halbjahr vorgesehenen Abschlagszahlungen (2 Raten, bis einschließlich April 2021) im Rahmen der zur Verfügung stehend 500.000 Euro dargestellt.

 

Bis einschließlich April 2021 fließen 421.236 Euro ab. Die verbleibenden 78.764 Euro werden als Puffer vorgehalten und an die Träger ausgezahlt werden müssen, die zur Aufrechterhaltung ihrer Angebote vor endgültiger Beschlussfassung auf eine 3. Ratenzahlung angewiesen sein werden.

 

Für die Ansatzverteilung des QF I und QF II für den Doppelhaushalt 2021/ 2022 ist die Ansatzverteilung für Quartiersfonds wie folgt vorgesehen:

 

Sockelbetrag i.H.v. von 1 Mio. Euro plus der bedarfsgesteuerten, abrufbaren Mittelaufstockung i.H.v. 435.730 Euro.

 

Der zu verplanende Ansatz beträgt 1.435.730 Euro und soll wie folgt im QF I und QF II eingesetzt werden:

 

  1. Fortschreibung des Mittelansatzes im QF I

i.H.v.   505.000 Euro

plus    45.600 Euro (Teilbetrag aus d. Mitteln Mütterberatung Pkt. 3)

plus  140.000 Euro (JA-Projekte; siehe Pkt. 2)

 

Mittelansatz QF I neu i.H.v. 690.600 Euro

 

  1. Fortschreibung der Förderung folgender JA-Projekte i.H.v. insgesamt 140.000 Euro im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
    1. Jugendsozialarbeit Haus Drei i.H.v. 70.000 Euro
    2. Fabrik für das Projekt mit Grundschüler*innen  „Bewegen und Lernen“

i.H.v. 10.000 Euro

  1. Leitungsverstärkung Zirkus AbraxKadabrax i.H.v. 60.000 Euro (Beschluss der Bezirksversammlung),

 

  1. Fortschreibung der 1,5 Stellen in der  kommunalen Mütterberatung des Gesundheitsamtes Altona um weitere zwei Jahre, bis zum 31.12.2022.

Im Doppelhaushalt 2019/ 2020 wurden für die Verstärkung der Mütterberatung im Rahmen der Flüchtlingshilfe p.a. Mittel i.H.v. 92.740 Euro zur Verfügung gestellt. Die Nachbesetzung der Stellen hat sich leider erheblich verzögert, so dass für die Mütterberatung gebundene Restmittel i.H.v. 111.829 Euro entstanden sind.

Für die jetzt besetzten 1,5 Stellen werden, zur Fortsetzung der Mütterberatung in den Haushaltsjahren 2021/ 2022 Mittel i.H.v. insgesamt 158.920 Euro benötigt.

Nach Einsatz der oben benannten Restmittel besteht aus dem Doppelhaushalt 2021/ 2022 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf insgesamt i.H.v. 47.090 Euro, um die Stellen bis 31.12.2022 weiter führen zu können.

Mit der Fortschreibung der erst jetzt wirksam werdenden personellen Verstärkung der Mütterberatung soll der erhebliche Bedarf nach Mütterberatung in den Altonaer Wohnunterkünften sichergestellt, sowie das Arbeitsfeld der frühen Hilfen durch diese  kommunale Unterstützung verstärkt werden. Nach Aussage der Finanzbehörde ist die Einrichtung einer befristeten Personalressource nach Zustimmung der Ausschüsse zulässig.

 

  1. Fortschreibung des Mittelansatzes flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe im 

QF II i.H.v. 698.040 Euro.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfehlen dem Hauptausschuss einstimmig stellvertretend für die Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Der Ansatzverteilung und den vorgelegten Projektlisten für den Quartiersfonds I und Quartiersfonds II wird zugestimmt.

 

Anhänge

QF I 2021 - Mittelplanung 1. Halbjahr 2021 (nicht-öffentlich/ vertraulich) (aktualisiert)

QF I 2021 - Übersicht der Anträge und Stellungnahmen des Amtes (nicht-öffentlich/ vertraulich) (aktualisiert)

QF II 2021 - Planungsliste (nicht-öffentlich/ vertraulich)