Quartiersfonds I und II 2021 Beschlussvorlage des Amtes (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 25.11.2020 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 3.1
Die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2021/ 2022 steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist es nicht zulässig, neue Verpflichtungen einzugehen. Die in der Anlage aufgeführten Projektlisten sind Fortschreibungen, neue Projekte wurden nicht berücksichtigt.
Das Fachamt Ressourcensteuerung (RS) hat inzwischen die Zusicherung der Finanzbehörde (FB), dass auch für den Haushalt 2021 die optionalen Mittel des Quartiersfonds (QF) weiterhin bedarfsabhängig zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist in der Jahresplanung für den Quartiersfonds derzeit von einer Fortschreibung der Ansätze 2019/ 2020 auszugehen.
Nach Beschlussfassung des vorläufigen Haushalts für das 1. Halbjahr 2021, werden bis zur endgültigen Beschlussfassung zunächst 500.000 Euro in den bezirklichen Einzelplan für das Fachamt Sozialraummanagement (SR) eingestellt.
In den Listen sind sowohl die Jahresplanungen 2021 für die Projekte als auch die für das erste Halbjahr vorgesehenen Abschlagszahlungen (2 Raten, bis einschließlich April 2021) im Rahmen der zur Verfügung stehend 500.000 Euro dargestellt.
Bis einschließlich April 2021 fließen 421.236 Euro ab. Die verbleibenden 78.764 Euro werden als Puffer vorgehalten und an die Träger ausgezahlt werden müssen, die zur Aufrechterhaltung ihrer Angebote vor endgültiger Beschlussfassung auf eine 3. Ratenzahlung angewiesen sein werden.
Für die Ansatzverteilung des QF I und QF II für den Doppelhaushalt 2021/ 2022 ist die Ansatzverteilung für Quartiersfonds wie folgt vorgesehen:
Sockelbetrag i.H.v. von 1 Mio. Euro plus der bedarfsgesteuerten, abrufbaren Mittelaufstockung i.H.v. 435.730 Euro.
Der zu verplanende Ansatz beträgt 1.435.730 Euro und soll wie folgt im QF I und QF II eingesetzt werden:
i.H.v. 505.000 Euro
plus 45.600 Euro (Teilbetrag aus d. Mitteln Mütterberatung Pkt. 3)
plus 140.000 Euro (JA-Projekte; siehe Pkt. 2)
Mittelansatz QF I neu i.H.v. 690.600 Euro
i.H.v. 10.000 Euro
Im Doppelhaushalt 2019/ 2020 wurden für die Verstärkung der Mütterberatung im Rahmen der Flüchtlingshilfe p.a. Mittel i.H.v. 92.740 Euro zur Verfügung gestellt. Die Nachbesetzung der Stellen hat sich leider erheblich verzögert, so dass für die Mütterberatung gebundene Restmittel i.H.v. 111.829 Euro entstanden sind.
Für die jetzt besetzten 1,5 Stellen werden, zur Fortsetzung der Mütterberatung in den Haushaltsjahren 2021/ 2022 Mittel i.H.v. insgesamt 158.920 Euro benötigt.
Nach Einsatz der oben benannten Restmittel besteht aus dem Doppelhaushalt 2021/ 2022 ist ein zusätzlicher Mittelbedarf insgesamt i.H.v. 47.090 Euro, um die Stellen bis 31.12.2022 weiter führen zu können.
Mit der Fortschreibung der erst jetzt wirksam werdenden personellen Verstärkung der Mütterberatung soll der erhebliche Bedarf nach Mütterberatung in den Altonaer Wohnunterkünften sichergestellt, sowie das Arbeitsfeld der frühen Hilfen durch diese kommunale Unterstützung verstärkt werden. Nach Aussage der Finanzbehörde ist die Einrichtung einer befristeten Personalressource nach Zustimmung der Ausschüsse zulässig.
QF II i.H.v. 698.040 Euro.
Der Ausschuss wird um Zustimmung zur Ansatzverteilung und der vorgelegten Projektlisten für den QF I und QF II gebeten.
QF I 2021 - Mittelplanung 1. Halbjahr 2021 (nicht-öffentlich/ vertraulich) (aktualisiert)
QF I 2021 - Übersicht der Anträge und Stellungnahmen des Amtes (nicht-öffentlich/ vertraulich) (aktualisiert)
QF II 2021 - Planungsliste (nicht-öffentlich/ vertraulich)
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