Private Lebensmittelverschwendung verringern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022
Letzte Beratung: 21.11.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2577.1B beschlossen.
Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Die BJV wird einen Referenten in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 19.09.2022 entsenden.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 05.05.2022 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1, 3 und 4:
Das Fachamt Sozialraummanagement hat keinerlei Kontakte zu Lebensmittelretter*innen oder anderen Organisationen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Daher können wir niemanden in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit entsenden. Dies werden wir im Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit berichten.
Zu 2:
Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weist darauf hin, dass grundsätzlich zu beachten ist, dass bei der Lagerung von Lebensmitteln je nach Lebensmitteln unterschiedliche Risikokategorien zu beachten sind, um das Lebensmittel im Rahmen des Verbraucherschutzes sicher und somit verzehrfähig zu erhalten. Grundsätzlich unterliegen auch Lebensmittel, die über privat betriebene Lebensmittelschränke verteilt werden, der EU-Basisverordnung VO (EG) Nr. 178/2002. Daher sind die Betreiber des Lebensmittelschrankes verantwortlich dafür, dass über diesen nur sichere Lebensmittel verteilt werden. Dies ist besonders bei kühlpflichtigen Lebensmitteln und tierischen Lebensmitteln (z.B. Fleisch, Fisch, Milch, Sahne) zu beachten. Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit als Lebensmittelunternehmer müssen die Betreiber der Lebensmittelschränke daher für eine regelmäßige Überprüfung der Schränke bzgl. Temperatur, Hygiene, verdorbene Lebensmittel, etc. sorgen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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