22-0647

Pragmatische Lösung für das Parken – Wiederzulassung des Längsparkens in der Cranachstraße Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und FDP

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 10.5

Sachverhalt

Seit über fünfzig Jahren war das Längsparken in der Cranachstraße im Bereich der Einbahnstraße beidseitig und halb auf dem Gehweg möglich. Dies ist durch Fotos, die auch die entsprechende Beschilderung dokumentieren, ausreichend belegt.

 

Die Polizei als untere Verkehrsbehörde lässt diese Parkregelung nicht länger zu. Dies hat bei den Anwohnerinnen und Anwohner zu erheblichem Unverständnis geführt, da die vorhandenen Parkplätze weiterhin dringend benötigt werden.

 

Gleichzeitig hat die Polizei festgestellt, dass diese Parkregelung durch eine entsprechende Anordnung des Bezirksamts Altona weiterhin möglich wäre.

 

Nachweislich erfüllt die Cranachstraße die erforderlichen Anforderungen. Die verbleibende Straßenbreite ist ausreichend für Feuerwehr, Rettungsdienste und Reinigungsfahrzeuge. Der Gehweg bleibt mit einer befestigten Breite von 150 cm plus 30 cm unbefestigtem Randstreifen uneingeschnkt nutzbar.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Parkplätze ohne nachvollziehbaren Anlass entfallen sind.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:

 

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG gebeten, das Längsparken in der Cranachstraße im Bereich der Einbahnstraße beidseitig und unter Einbeziehung des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg wieder zuzulassen und anzuordnen. Dabei soll der Schutz der Wurzeln der Straßenbäume durch die Aufstellung geeigneter Schutzbügel gewährleistet werden.

 

  1. Dem Mobilitätsausschuss ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 10.5
Anhänge

ohne

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