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Personalsituation in den Sozialen Dienstleistungszentren Alte Königstraße und Achtern Born des Bezirksamtes Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 19.03.2024 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

Die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch, XII. Buch) erfolgt durch das Fachamt Grundsicherung des Bezirksamtes Altona, für alle hilfebedürftigen Menschen die ihren ersten Wohnsitz im bezirklichen Territorium haben. Für den Kontakt zu den Antragstellenden, die Bearbeitung von Anträgen und den Erlass von Leistungsbescheiden sind die beiden Sozialen Dienstleistungszentren Alte Königstraße 29-39 und Achtern Born 135 zuständig.

Aus einer Berichterstattung des Amtes an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 16. Oktober 2023 ergab sich für die Abteilungen der beiden Sozialen Dienstleistungszentren nach damaligem Stand folgende Personalsituation:

 

Soziales Dienstleistungszentrum Alte Königstraße:

      Abteilung SDZ 11: 14 Mitarbeiter:innen, davon 3 x Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Langzeiterkrankungen, davon zwei Stellen in Nachbesetzung als befristete Krankheitsvertretung beantragt

      Abteilung SDZ 12: 14 Mitarbeiter:innen, davon zwei Stellen in Nachbesetzung

 

Soziales Dienstleistungszentrum Achtern Born:

      Abteilung SDZ 21: 10 Mitarbeiter:innen, davon 1 x Arbeitsunfähigkeit aufgrund Langzeiterkrankung

      Abteilung SDZ 22: 12 Mitarbeiter:innen, keine längerfristigen Personalausfälle

 

In ihrem Bericht wies die Vertreterin des Amtes darauf hin, dass in der bezirklichen Sozialverwaltung weiterhin eine anhaltend große Arbeitsbelastung bestehe. Ein Problem sei zudem die hohe Mitarbeiterfluktuation und überdurchschnittliche Krankenstände bei den Mitarbeiter:innen. Immer wieder entstünden Lücken in der personellen Besetzung, da die Nachbesetzung von vakanten Stellen nicht nahtlos möglich sei.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. In welchem Umfang sind die beiden sozialen Dienstleistungszentren des Bezirksamtes mit Personal ausgestattet und wie hat sich der Personalbestand entwickelt? Bitte nach Zahl der Stellen und Vollzeitäquivalenten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils zum Jahresbeginn differenziert angeben.

 

Zu 1:

 

SDZ Altona

Alte Königstraße

2019

2020

 

2021

 

2022

 

2023

 

Stellenbestand in VZÄ

29,75

30,75

31,37*

28,19**

26,19**

Besetzungsbestand zum Jahresanfang in VZÄ

26,56

27,1

21,66*

26,25

23,35

 

SDZ West

Achtern Born

2019

2020

 

2021

 

2022

 

2023

 

Stellenbestand in VZÄ

20,98

20,98

20,6*

20,05**

18,3**

Besetzungsbestand zum Jahresanfang in VZÄ

19,6

19,6

17,79*

19,64

17,64

 

 

*Aufgrund der Umstellung auf KoPers sind Anfang 2021 die Stellen- und Besetzungsdaten nicht vollständig erfasst.  

 

**Aufgrund der Aufgabenverlagerung für den Bereich Aysl im Zuge des AsylbLG zur Behörde für Inneres und Sport (BIS) und weiteren bis 31.12.2022 befristeten Stellenanteilen hat sich der Stellenbestand von 2022 auf 2023 reduziert.

 

 

2.a Wie  viele  Stellen   waren   in   den   Jahren 2019,  2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils zum

      Jahresbeginn z.B. wegen Stellenwechsel,  Langzeiterkrankung,  Elternzeit   etc. vakant?

 

2.b Wie viele Stellen waren zum Jahresende 2023 vakant?

 

Zu 2.a und b:

 

SDZ Altona

Alte Königstraße

2019

 

2020

2021

 

2022

 

2023

 

Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresanfang

3,19

3,65

9,71*

1,94

2,84

Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresende

 

 

 

 

2,97

 

 

SDZ West

Achtern Born

 

2019

2020

2021

2022

 

2023

 

Stellenvakanz in Vollzeitäquivalent (VZÄ) zum Jahresanfang

1,38

1,38

2,81*

0,41

0,66

Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresende

 

 

 

 

0,85

 

*Aufgrund der Umstellung auf KoPers sind Anfang 2021 die Stellen- und Besetzungsdaten nicht vollständig erfasst.  

 

3.a Wie  viele  Überlastungsanzeigen  hat es in den beiden Sozialen Dienstleistungszentren des

      Bezirksamtes Altona gegeben? Bitte  nach Standorten differenzieren und jeweils das Datum

      der Einreichung nennen.

 

Zu 3.a:

Soziales Dienstleistungszentrum West:

10 Überlastungsanzeigen aus SDZ 21 und 22, von 04/ 2023

 

Soziales Dienstleistungszentrum Alte Königstrasse:

Keine Überlastungsanzeigen 2023

 

3.b Welche Maßnahmen zur Abhilfe sind jeweils daraufhin eingeleitet   worden?

 

Zu 3.b:

  • Aufgabenreduzierung qualitativ und quantitativ durch Abgabe aller Fälle nach dem AsylBlG an die BIS ab 01/2023.
  • Personalverstärkung und Neueinstellung im Geschäftszimmer.
  • Entlastung des Backoffice durch Neuorganisation des Eingangsbereiches.
  • Neueinstellungen Grundsicherung (GS) Sachbearbeitung (SB)
  • Aufgabenreduzierung durch Etablierung eines Schwerpunktes Heimsachbearbeitung.

 

4.a Wann  hat  die  letzte  Personalbemessung  in  den  beiden Sozialen Dienstleistungszentren

      stattgefunden?

 

4.b Mit  welcher  Methode  und  welchem  Ergebnis?  Bitte  die  Angaben  nach  den     beiden

      Standorten differenzieren.

 

Zu 4.a und b:

Durch einen stetigen Austausch mit dem Fachbereich erfolgt intern eine regelmäßige Überprüfung der zur Verfügung stehenden Personalressourcen.

Da Personalbemessungen auch durch die jeweils federführenden Bezirksämter vorgenommen werden, kann hier keine umfassende und abschließende Übersicht erfolgen.

Es wird zudem auf das laufende Projekt Nemo GS verwiesen.

 

  1. Ist aktuell eine Personalbemessung beabsichtigt? Bitte die Antworten nach den beiden Standorten differenzieren.

     Wenn ja: Wann?

     Wenn nein: Warum nicht?

 

Zu 5:

Siehe hierzu Antwort zur Frage 4.

 

 

6        Wie hat sich der Bearbeitungsrückstand bei Anträgen auf soziale Leistungen entwickelt? Bitte ab Januar 2023 monatlich aktuell den Bearbeitungsrückstand von Leistungsanträgen angeben.

 

Zu 6:

Die Zahlen werden nicht regelhaft erhoben, aber bei vollständig vorliegenden Antragsunterlagen sind es max. 2 Wochen.

 

7.a Wie  viele  Akten        werden  einer  Sachbearbeiterin/einem  Sachbearbeiter  regelhaft  zur

      Bearbeitung übertragen?

 

Zu 7.a:

Die durchschnittliche Fallzahl in den Abteilungen Grundsicherung und Sozialhilfe liegt bei etwa 230 Fällen pro Mitarbeiter / VZÄ.

 

7.b Wie  groß  ist  der  Aktenbestand,  wenn  die  Übertragung  zusätzlicher  Akten  infolge   von

      Langzeiterkrankungen mitberücksichtigt werden?

      Bitte   die   Angaben   nach   Abteilungen   de  r beiden   Sozialen     Dienstleistungszentren

      differenzieren.

 

Zu 7.b:.

Das hängt von Dauer und Anzahl der Arbeitsunfähigkeit (AU) Meldungen ab und ist so nicht zu beantworten. Mitarbeitende in Einarbeitung haben zunächst kein eigenes Sachgebiet und werden als Vertretungen nicht mit Fallakten belastet.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Warte- und Bearbeitungszeiten im Antragsverfahren und bei der Erteilung von Bescheiden zu verkürzen?

 

Zu 8:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 6.

 

9.a Werden   die   derzeit   geltenden   konkreten   internen   Verfahrensabläufe   auf mögliche

      Vereinfachungen überprüft?

 

Zu 9.a:

Das erfolgt regelhaft.

 

9.b Sind bereits Ergebnisse erzielt worden?

      Wenn ja: Welche?

 

10.a Hat  es  Gespräche  zur  sung  der Probleme in den Sozialen Dienstleistungszentren mit

       Beteiligung der Bezirksamtsleitung gegeben? Wer hat außerdem teilgenommen?

 

Zu 10.a:

Nein.

 

10.b Welche Ergebnisse wurden erzielt?

 

10.c Welche konkreten Maßnahmen sind daraufhin eingeleitet worden?

 

11. Besteht   die   Absicht  r  den  im  Aufstellungsverfahren   befindlichen   Doppelhaushalt

      2025/2026 zusätzlichen Personalbedarf für die Zuwendungsabteilung bei der zuständigen

      Fachbehörde anzumelden?

     Wenn ja: In welchem Umfang?

     Wenn nein: Warum nicht?

     Falls das Amt noch keine Entscheidung getroffen hat:

     Zu welchem Termin wird das Amt eine Entscheidung darüber getroffen haben?

 

Zu 11:

Es gibt im Sozialen Dienstleistungszentrum keine Zuwendungsabteilung.

 

  1. Bis wann hat das Amt die Möglichkeit zusätzlichen Personalbedarf bei der zuständigen Fachbehörde anzumelden? Bitte das Datum des Endes dieser Frist konkret benennen.

 

Zu 12:

Die Beantragung zusätzlichen Personalbedarfes ist grundsätzlich jederzeit unter Berücksichtigung der hierr geltenden haushalts- und stellenrelevanten Regelungen und Rahmenbedingungen möglich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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