Personalsituation in den Sozialen Dienstleistungszentren Alte Königstraße und Achtern Born des Bezirksamtes Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 19.03.2024 Haushalts- und Vergabeausschuss Ö 7.3
Die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch, XII. Buch) erfolgt durch das Fachamt Grundsicherung des Bezirksamtes Altona, für alle hilfebedürftigen Menschen die ihren ersten Wohnsitz im bezirklichen Territorium haben. Für den Kontakt zu den Antragstellenden, die Bearbeitung von Anträgen und den Erlass von Leistungsbescheiden sind die beiden Sozialen Dienstleistungszentren Alte Königstraße 29-39 und Achtern Born 135 zuständig.
Aus einer Berichterstattung des Amtes an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 16. Oktober 2023 ergab sich für die Abteilungen der beiden Sozialen Dienstleistungszentren nach damaligem Stand folgende Personalsituation:
Soziales Dienstleistungszentrum Alte Königstraße:
Abteilung SDZ 11: 14 Mitarbeiter:innen, davon 3 x Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Langzeiterkrankungen, davon zwei Stellen in Nachbesetzung als befristete Krankheitsvertretung beantragt
Abteilung SDZ 12: 14 Mitarbeiter:innen, davon zwei Stellen in Nachbesetzung
Soziales Dienstleistungszentrum Achtern Born:
Abteilung SDZ 21: 10 Mitarbeiter:innen, davon 1 x Arbeitsunfähigkeit aufgrund Langzeiterkrankung
Abteilung SDZ 22: 12 Mitarbeiter:innen, keine längerfristigen Personalausfälle
In ihrem Bericht wies die Vertreterin des Amtes darauf hin, dass in der bezirklichen Sozialverwaltung weiterhin eine anhaltend große Arbeitsbelastung bestehe. Ein Problem sei zudem die hohe Mitarbeiterfluktuation und überdurchschnittliche Krankenstände bei den Mitarbeiter:innen. Immer wieder entstünden Lücken in der personellen Besetzung, da die Nachbesetzung von vakanten Stellen nicht nahtlos möglich sei.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
SDZ Altona Alte Königstraße |
2019 |
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
Stellenbestand in VZÄ |
29,75 |
30,75 |
31,37* |
28,19** |
26,19** |
Besetzungsbestand zum Jahresanfang in VZÄ |
26,56 |
27,1 |
21,66* |
26,25 |
23,35 |
SDZ West Achtern Born |
2019 |
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
Stellenbestand in VZÄ |
20,98 |
20,98 |
20,6* |
20,05** |
18,3** |
Besetzungsbestand zum Jahresanfang in VZÄ |
19,6 |
19,6 |
17,79* |
19,64 |
17,64 |
*Aufgrund der Umstellung auf KoPers sind Anfang 2021 die Stellen- und Besetzungsdaten nicht vollständig erfasst.
**Aufgrund der Aufgabenverlagerung für den Bereich Aysl im Zuge des AsylbLG zur Behörde für Inneres und Sport (BIS) und weiteren bis 31.12.2022 befristeten Stellenanteilen hat sich der Stellenbestand von 2022 auf 2023 reduziert.
2.a Wie viele Stellen waren in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils zum
Jahresbeginn – z.B. wegen Stellenwechsel, Langzeiterkrankung, Elternzeit etc. – vakant?
2.b Wie viele Stellen waren zum Jahresende 2023 vakant?
Zu 2.a und b:
SDZ Altona Alte Königstraße |
2019
|
2020 |
2021
|
2022
|
2023
|
Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresanfang |
3,19 |
3,65 |
9,71* |
1,94 |
2,84 |
Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresende |
|
|
|
|
2,97 |
SDZ West Achtern Born
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022
|
2023
|
Stellenvakanz in Vollzeitäquivalent (VZÄ) zum Jahresanfang |
1,38 |
1,38 |
2,81* |
0,41 |
0,66 |
Stellenvakanz in VZÄ zum Jahresende |
|
|
|
|
0,85 |
*Aufgrund der Umstellung auf KoPers sind Anfang 2021 die Stellen- und Besetzungsdaten nicht vollständig erfasst.
3.a Wie viele Überlastungsanzeigen hat es in den beiden Sozialen Dienstleistungszentren des
Bezirksamtes Altona gegeben? Bitte nach Standorten differenzieren und jeweils das Datum
der Einreichung nennen.
Zu 3.a:
Soziales Dienstleistungszentrum West:
10 Überlastungsanzeigen aus SDZ 21 und 22, von 04/ 2023
Soziales Dienstleistungszentrum Alte Königstrasse:
Keine Überlastungsanzeigen 2023
3.b Welche Maßnahmen zur Abhilfe sind jeweils daraufhin eingeleitet worden?
Zu 3.b:
4.a Wann hat die letzte Personalbemessung in den beiden Sozialen Dienstleistungszentren
stattgefunden?
4.b Mit welcher Methode und welchem Ergebnis? Bitte die Angaben nach den beiden
Standorten differenzieren.
Zu 4.a und b:
Durch einen stetigen Austausch mit dem Fachbereich erfolgt intern eine regelmäßige Überprüfung der zur Verfügung stehenden Personalressourcen.
Da Personalbemessungen auch durch die jeweils federführenden Bezirksämter vorgenommen werden, kann hier keine umfassende und abschließende Übersicht erfolgen.
Es wird zudem auf das laufende Projekt Nemo GS verwiesen.
Wenn ja: Wann?
Wenn nein: Warum nicht?
Zu 5:
Siehe hierzu Antwort zur Frage 4.
6 Wie hat sich der Bearbeitungsrückstand bei Anträgen auf soziale Leistungen entwickelt? Bitte ab Januar 2023 monatlich aktuell den Bearbeitungsrückstand von Leistungsanträgen angeben.
Zu 6:
Die Zahlen werden nicht regelhaft erhoben, aber bei vollständig vorliegenden Antragsunterlagen sind es max. 2 Wochen.
7.a Wie viele Akten werden einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter regelhaft zur
Bearbeitung übertragen?
Zu 7.a:
Die durchschnittliche Fallzahl in den Abteilungen Grundsicherung und Sozialhilfe liegt bei etwa 230 Fällen pro Mitarbeiter / VZÄ.
7.b Wie groß ist der Aktenbestand, wenn die Übertragung zusätzlicher Akten infolge von
Langzeiterkrankungen mitberücksichtigt werden?
Bitte die Angaben nach Abteilungen de r beiden Sozialen Dienstleistungszentren
differenzieren.
Zu 7.b:.
Das hängt von Dauer und Anzahl der Arbeitsunfähigkeit (AU) Meldungen ab und ist so nicht zu beantworten. Mitarbeitende in Einarbeitung haben zunächst kein eigenes Sachgebiet und werden als Vertretungen nicht mit Fallakten belastet.
Zu 8:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 6.
9.a Werden die derzeit geltenden konkreten internen Verfahrensabläufe auf mögliche
Vereinfachungen überprüft?
Zu 9.a:
Das erfolgt regelhaft.
9.b Sind bereits Ergebnisse erzielt worden?
Wenn ja: Welche?
10.a Hat es Gespräche zur Lösung der Probleme in den Sozialen Dienstleistungszentren mit
Beteiligung der Bezirksamtsleitung gegeben? Wer hat außerdem teilgenommen?
Zu 10.a:
Nein.
10.b Welche Ergebnisse wurden erzielt?
10.c Welche konkreten Maßnahmen sind daraufhin eingeleitet worden?
11. Besteht die Absicht für den im Aufstellungsverfahren befindlichen Doppelhaushalt
2025/2026 zusätzlichen Personalbedarf für die Zuwendungsabteilung bei der zuständigen
Fachbehörde anzumelden?
Wenn ja: In welchem Umfang?
Wenn nein: Warum nicht?
Falls das Amt noch keine Entscheidung getroffen hat:
Zu welchem Termin wird das Amt eine Entscheidung darüber getroffen haben?
Zu 11:
Es gibt im Sozialen Dienstleistungszentrum keine Zuwendungsabteilung.
Zu 12:
Die Beantragung zusätzlichen Personalbedarfes ist grundsätzlich jederzeit unter Berücksichtigung der hierfür geltenden haushalts- und stellenrelevanten Regelungen und Rahmenbedingungen möglich.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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