Personalbemessung in der Wohngeldstelle Kleine Anfrage von Blanca Merz und Karsten Strasser (beide Fraktion DIE LINKE)
Mit der Drs. 21-3579 hat das Bezirksamt unsere Kleine Anfrage vom 07.11.2022 „Bearbeitungsstau in der Wohngelddienststelle“ beantwortet. Zu Themen Zeitschätzung „Kleine Personalbemessung“ und Erhöhung des Personalbestands in der Wohngeldstelle besteht weiterer Klärungsbedarf.
Das Amt hat in den Sitzungen am 15.03. und am 19.04.2021 sowie am 21.03. und am 19.09.2022 des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit jeweils zur aktuellen Personalsituation in der Wohngeldstelle berichtet.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 beschlossen, den Senat aufzufordern, für eine Aufstockung des Personalbestands der Bezirksämter im Bereich der sozialen Infrastruktur zu sorgen, Drs. 21-1443-1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) ist in ihrer Antwort vom 19.03.2021 (Drs. 21-1806) vom 19.03.2021 auf die konkreten Forderungen der Bezirksversammlung nicht eingegangen, sondern hat abstrakt dargelegt, dass in den Bezirksämtern seit 2015 rund 1.000 neue Stellen geschaffen wurden. Die BWFGB hat damit deutlich gemacht, dass sie dem aktuellen Personalnotstand im Bezirksamt nicht abzuhelfen beabsichtigt.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit am 19.04.2021 – vier Wochen nach der abschlägigen Mitteilung der BWFGB – hat eine Mitarbeiterin des Amtes ausweislich des Sitzungsprotokolls zur Lage in der Wohngeldstelle erklärt: „Gegebenenfalls müsse mit der für die Personalbemessung zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gesprochen werden.“
In Beantwortung unserer Kleinen Anfrage „Bearbeitungsstau in der Wohngelddienststelle“ teilt das Amt mit, dass es eine Erhöhung der Vollzeitäquivalente/ des Personalbestands in der Wohngeldstelle nicht verlangt habe, vgl. Antwort auf Frage 3. Die Frage 4 – zur Zeitschätzung „Kleine Personalbemessung“ – hat das Amt nicht konkret beantwortet, sondern lediglich darauf verwiesen, die mit diesem Thema befasste Arbeitsgemeinschaft tage weiterhin.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Warum hat das Bezirksamt zu keinem Zeitpunkt eine Erhöhung der Personalausstattung bzw. der Vollzeitäquivalente gegenüber der zuständigen Fachbehörde verlangt?
Zu 1.:
Eine Erhöhung der Personalausstattung bzw. der Vollzeitäquivalente wurde nicht verlangt, da es ein Minus im Bestand gab. Es galt daher, diesem Minus entgegenzuwirken. Eine Erhöhung der (theoretischen) Personalausstattung insgesamt war dafür nicht erforderlich.
Zur Zeitschätzung „Kleine Personalbemessung“ ergeben sich folgende weitere Fragen:
Vorbemerkung:
Im Rahmen der Wohnrechtnovelle 2020 ergab sich anhand der Fallzahlen kein zusätzlicher Personalbedarf der Wohngelddienststellen. Dazu wurde der Federführer, das Bezirksamt Eimsbüttel, gebeten, hierzu eine AG Wohngeld zu gründen, damit Prozesse erhoben und Bearbeitungszeiten geschätzt werden konnten.
Dieser Arbeitsgemeinschaft gehören Abteilungsleitungen der Wohndienststellen, eine Leitung eines Sozialen Dienstleistungszentrums, eine Fachamtsleitung Grundsicherung und Soziales, eine Vertretung des Personalrates des federführenden Amtes, ein Referent der Fachbehörde, eine Mitarbeiterin des federführenden Bezirksamts (Grundsicherung und Soziales) sowie ein Mitarbeiter der Ressourcensteuerung des federführenden Bezirksamtes an. Die anfallenden Arbeitsschritte wurden in Organigrammen zu einer Prozessbeschreibung (mit der Software ARIS) zusammengefasst, die Prozesse dann von Mitarbeitenden der Wohngelddienststellen zeitlich geschätzt. Dies ist noch nicht abgeschlossen.
Die Arbeitsgemeinschaft tagt weiter, die Anzahl der weiteren Termine ist noch offen, da derzeit prioritär die Prozesse mit der neu geschaffenen zentralen Einheit für Wohngeld abgestimmt werden müssen.
Zu 2.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 3.:
Die Verfahrensweise betrifft alle bezirklichen Wohngeldstellen und ist angelehnt an eine frühere Personalbedarfsbemessung im Bereich Grundsicherung.
Zu 4.:
Entfällt. Die Ergebnisse werden Anschluss an die zuständige Fachbehörde übergeben, siehe auch Vorbemerkung.
Zu 5.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 6.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 7.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 8.:
Dem Bezirksamt liegen nicht alle Informationen vor, um die Zumutbarkeit einzuschätzen. Die Arbeitsgemeinschaft wurde auch deswegen eingerichtet, um hier nähere Anhaltspunkte zu gewinnen.
Zu 9.:
Die Arbeitsgemeinschaft hat erstmalig am 04.11.2021 getagt.
Zu 10.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 11.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 12.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 13.:
Siehe Vorbemerkung zu 1.
Zu 14.:
Siehe Antwort zu Frage 4.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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