Ottensen macht Platz II Große Anfrage der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 28.01.2021 Hauptausschuss Ö 4.1
Auf eine kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Mithat Capar zu den Kosten des Modellprojekts "Ottensen macht Platz“ hat das Bezirksamt Altona wie folgt Stellung genommen:
„Das Projekt ist noch nicht schlussgerechnet, da sowohl die Abrechnung des Abbruchs des Projekts als auch die Erstellung des Evaluationsberichts noch nicht abgeschlossen ist. Sobald das Projekt schlussgerechnet ist, wird das Fachamt Management des öffentlichen Raumes eine Mitteilungsdrucksache für den Verkehrsausschuss erstellen. Daher ist eine derzeitige Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich.“
Weiterhin gab die Bezirksamtsleiterin, Frau Dr. Stefanie von Berg, über Facebook zur Auskunft, dass Rechnungen von einzelnen Dienstleitern noch ausstehen. Dies stehe ebenfalls der Schlussrechnung des Projekts entgegen.
Die SPD-Fraktion Altona ist irritiert, dass das Bezirksamt Altona, zu den gestellten Fragen, nicht mindestens die zurzeit vorhandenen Informationen/Erkenntnisse zu den Kosten des Modellversuchs liefern konnte.
Auf eine solche Teilantwort gibt es einen durch das Hamburgische Verfassungsgericht bestätigten Rechtsanspruch. So hat das Hamburgische Verfassungsgericht (Az. HVerfG 1/10) im Januar 2011 festgestellt, dass bei Unzumutbarkeit einer vollständigen Antwort, auf eine kleine Anfrage auf Bürgerschaftsebene, der Senat eine Teilantwort nicht mit der Begründung verweigern darf, er schulde nur vollständige Antworten.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Vorbemerkung:
Dem Projekt „Ottensen macht Platz“ wurde am 28.03.2019 mit der Drucksache 20-5750 bei namentlicher Abstimmung mehrheitlich gegen die Stimmen von Herrn Flemming (FDP), Herrn Batenhorst (AFD) und Herrn Dr. Schülke (AFD) zugestimmt. Herr Adrian (SPD) hat die Sitzung vorzeitig verlassen und daher an der Abstimmung nicht teilgenommen. Der Alternativantrag von SPD und Linken wurde zurückgezogen. Der Rückmeldung der Verwaltung zu dem Beschluss (Drucksache 21-0047) wurde durch die BV zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss zum Projekt „Ottensen macht Platz“ (Drucksache 20-5750) wurde am 20.06.2019 mit der Drucksache 21-0032E, basierend auf einem Antrag von Grüne, SPD und CDU mit einer Ergänzung von Herrn Schmidt, mehrheitlich gegen Stimme der AFD und teilweiser Enthaltung der Linken bestätigt (s. Punkt 1).
Die Drucksache 20-5816.1 wurde am 25.04.2019 von der BV mehrheitlich gegen die Stimmen der AFD zugestimmt. Hierin wurde dem Bezirksamt Altona zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 28.03.2019 „Mobilität weiterdenken: Autofreies Ottenser Zentrum im Rahmen von Cities4People testen und evaluieren“ (Drs. 20-5750) aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv Mittel in Höhe von 42.000 Euro zur Verfügung gestellt
Zu 1.1:
Ja, dies ist dem Bezirksamt Altona bekannt.
1.2 Auf welcher der in Ziffer 1 genannten rechtlichen Grundlage unterbleibt die Beantwortung der kleinen Anfrage des Abgeordneten Mithat Capar zum Thema „Ottensen macht Platz“?
Zu 1.2:
Die in Ziffer 1. genannten rechtlichen Grundlagen sind hier nicht einschlägig. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Mithat Capar ist - entgegen des insoweit missverständlichen Schlusssatzes in der Antwort des Amtes - nicht unterblieben. Dies ist nur der Fall, wenn die Beantwortung einer Kleinen Anfrage tatsächlich nicht erfolgt. Hier indes liegt eine Antwort der Bezirksamtsleitung vor. Die Antwort besteht aus einer Mittteilung über den aktuellen Sachstand der Schlussabrechnung für das Modellprojekt "Ottensen macht Platz!" und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerung, dass eine weitergehende Beantwortung der Kleinen Anfrage derzeit nicht möglich sei. Der Umstand, dass diese Antwort die anfragende Fraktion nicht zufrieden stellt, ändert nichts daran, dass eine Beantwortung iSd. § 24 BezVG erfolgt ist, zumal die Bezirksamtsleitung die vollständige Information des Verkehrsausschusses über die Kosten des Modellprojekts "Ottensen macht Platz!" nach erfolgter Schlussrechnung nicht nur in Aussicht gestellt, sondern zugesagt hat.
1.3 Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt in Bezug auf sein Handeln aus dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Az. HVerfG 1/10)?
Zu 1.3:
Aus Sicht des Bezirksamts ergeben sich für diesen Fall aus dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21.12.2010 (HVerfG 01/10) keine unmittelbaren Schlussfolgerungen. Die Entscheidung des HVerfG betraf die Nicht-Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch den Senat unter Hinweis darauf, dass die zur Beantwortung erforderliche Auswertung der in Betracht kommenden Unterlagen innerhalb der Frist mit vertretbarem (zumutbarem) Verwaltungsaufwand nicht möglich sei. So liegt es hier nicht, denn die Schlussrechnung lag im Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch nicht vor (vgl. dazu Antwort zu Frage 1.2).
Vorab:
In dem Beschluss zu Ottensen macht Platz (Drucksache 20-5750) ist unter Punkt 5 vereinbart, dass „Für die Umsetzung der Maßnahme über die dem Projekt zur Verfügung stehenden Mittel hinaus sind die erforderlichen Mehrbedarfe zu eruieren (sind). Das Finanzierungskonzept ist zu präzisieren und im Verkehrsausschuss vorzustellen.“ Weiterhin ist unter Punkt 9 vereinbart, dass „Der Verkehrsausschuss (..) am gesamten weiteren Verfahren laufend zu beteiligen“ ist.
In der Mitteilungsdrucksache (Drs. 21-0047) zu dem genannten Beschluss hat das BA Altona unter Punkt 5 wie folgt Stellung genommen: „Zusätzliche Mittel wurden bereits im Haushalts- und Vergabeausschuss genehmigt (vgl. Drs. 20-5816). Das Projekt „Ottensen macht Platz“ ist ständiger TOP im Verkehrsausschuss und auch das Finanzierungskonzept war in diesem Zusammenhang regelmäßig Thema. Weitere sich gegebenenfalls im Projektverlauf ergebene Mehrbedarfe werden in den entsprechenden Ausschüssen angemeldet“.
In der Drucksache 20-5816 aus dem Haushalts- und Vergabeausschuss wurde Finanzierung des Projektes dezidiert durch D1 als Verantwortlichen für den Haushalt dargestellt. Basierend hierauf empfahl der Haushalts- und Vergabeausschuss der BV einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, dass dem Bezirksamt Altona (s.o.) für die Umsetzung Drucksache 20-5750 konsumtive Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv Mittel in Höhe von 42.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollten. Dies wurde von der BV mit Drucksache 20-5816.1 beschlossen (s. o.)
Zusätzlich zu den in der Drucksache 20-5816 genannten Mitteln wurden weitere Mittel aus der Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Vergabeausschuss wurde bereits in der Sitzung vom 16.04.2019 vom Verantwortlichen für den Haushalt darüber informiert, dass zusätzliche Mittel aus der RZ zur Verfügung stünden. Gem. Entscheidung des Verantwortlichen für den Haushalt (D1) bzw. stellvertretenden Bezirksamtsleiters wurden im Jahr 2019 für die Umsetzung des Projekts weitere 125.000 € bewilligt, um adäquat auf die besonderen Erfordernisse (Einhaltung des Zeitziels, intensive Kommunikationsstrategie und kurzfristige Anpassungsbedarfe) im Projektverlauf reagieren zu können.
Über den Kostenrahmen und den Mittelabfluss war der VKA stets informiert, da durch das BA Altona im Rahmen des ständigen TOP „Haushalt, Mittelabfluss, Planungshorizonte“ eine PSP-genaue Mittelabflussplanung zur Verfügung gestellt wird. Diese wurde letztmalig im August 2020 an die Mitglieder des VKA versandt. U.a. am 21.02.2020 wurde in der Mittelabflussplanung für die RZ NUA ein Mittelabfluss i.H.v. 191.000 € für das Projekt Ottensen macht Platz veranschlagt. Diese Information ging an alle Mitglieder des VKAs, die Fraktionsvorsitzenden und die Fraktionen.
Auf Basis der durch die BV-beschlossenen Befassung im VKA, der transparenten Darstellung der Mittelabflüsse und des Kostenrahmens im VKA und der möglichen Unvollständigkeit, sah das BA keine Veranlassung in der kleinen Anfrage vorzeitig Angaben zu machen.
Die Vergaben des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation Projektes wurden in der Sprechersitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 17.09.2019 und am 18.02.2020 dezidiert vorgestellt und sind somit bekannt.
Mit dem VKA war und ist die Erstellung einer Mitteilungsdrucksache zur Schlussrechnung des Projektes verabredet.
2.1 Warum kann das Bezirksamt Altona zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal Teilantworten zu den Kosten des Modellversuchs „Ottensen macht Platz“ liefern? Liegen dem Bezirksamt Altona keine Zwischenzahlen zu den Kosten des Modellprojekts vor? Falls Zwischenzahlen vorliegen, wieso wurden diese im Zuge der kleinen Anfrage nicht herausgegeben?
Zu 2.1:
Das BA Altona führt ein dezidiertes Controlling für alle bei MR2 angesiedelten Projekte durch. Dies gilt auch für das Projekt „Ottensen macht Platz“. In der vorhergehenden kleinen Anfrage wurde nicht nach Zwischenzahlen gefragt, daher hat das BA Altona auf die noch zu erstellende Mitteilungsdrucksache verwiesen. Weiterhin lagen der Politik gemäß der eingangs genannten Unterlagen Zwischenstände vor, die im Rahmen des VKA jederzeit hätten thematisiert werden können.
2.2 Verfügt das Bezirksamt über Buchungssysteme rsp. ein Controlling, mit welchem die Veranschlagungen für einzelne Haushaltstitel bzw. Konten und der jeweilige Mittelabfluss aktuell abgerufen werden können; wenn ja, welche sind dies und wo werden sie geführt; wenn nein, warum nicht?
Zu 2.2:
Für das Projekt „Ottensen macht Platz“ wurden PSP-Elemente eingerichtet, die jahresübergreifend ausgewertet werden können. PSP-Elemente liefern bezirksintern einen groben Überblick über die Zuordnung des Mittelabflusses. Das Auswertungssystem ist SAP RVP.
Eine Projektgesamtbetrachtung kann dadurch nicht erstellt werden.
Zusätzlich wurde ein internes Projekt-Controlling für Ottensen macht Platz aufgebaut, welches zu jeder Zeit eine Kostenübersicht ermöglichte.
2.3 Welche Beschaffungen und Vergaben für Sachmittel und Dienstleistungen wurden im Rahmen des Projektes für welche Haushaltstitel rsp. Konten angestoßen?
Zu 2.3:
- Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation für den 6-monatigen Verkehrsversuch einer Fußgängerzone in Ottensen (1 Vergabe mit 3 Nachträgen aus Mitteln der BSW, Politikmitteln und RZ NUA)
- Beschaffung von Sitzgelegenheiten (1 Vergabe zulasten der RZ NUA)
- Fahrbahnmarkierungen (1 Auftrag zulasten der RZ NUA)
- Asphaltierungsarbeiten an Eingangsbereichen und Einbau von Fahrradbügeln (1 Auftrag zulasten der RZ NUA)
- Bau der Einlets (1 Auftrag zulasten der RZ NUA sowie EU-Mitteln)
- Layoutarbeiten (1 Auftrag zulasten der RZ NUA)
- Briefmarken für Versendung von Evaluationsbögen (1 Beschaffung zulasten der RZ NUA)
- Umschilderung für Projektabbruch (1 Auftrag zulasten der RZ NUA)
- Personalkosten Beteiligungsveranstaltungen (1 Auftrag aus EU-Mitteln, 1 Auftrag aus RZ NUA)
- Pflanzung und Befüllung von Pflanzcontainern (1 Auftrag aus EU-Mitteln und 1 zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Kübelsubstrat und Blähton (2 Beschaffungen, davon 1 aus EU-Mitteln und 1 zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Blumenzwiebeln (2 Beschaffungen aus EU-Mitteln)
- Heiden, Unterpflanzung, Stauden und Sträucher (5 Beschaffungen, davon 4 Beschaffungen aus EU-Mitteln und 1 Beschaffung zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Umschläge und Kuvertieren für Postwurfsendung (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Projektinformationstafeln (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Bewirtschaftung Veranstaltungen (2 Aufträge aus EU-Mitteln)
- Stellschilder zur Veranstaltungsbewerbung (4 Aufträge aus EU-Mitteln)
- Raummiete für Veranstaltungen und Beteiligungsformate (2 Aufträge aus EU-Mitteln)
- Gebührenübernahme Ausnahmegenehmigungen (2 Aufträge aus EU-Mitteln)
- Sachkosten Projektbekanntmachung/-branding (2 Beschaffung aus EU-Mitteln)
- Transportkosten (2 Aufträge aus EU-Mitteln)
- Beteiligungsveranstaltung Kunstperformance (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Veranstalterhaftpflicht-Versicherung (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Absperrleistungen (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Kunstrasen für die Eröffnungsveranstaltung (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Sachkosten Materialien Eröffnungsveranstaltung (1 Auftrag aus EU-Mitteln)
- Sachkosten Beteiligungsveranstaltungen (2 Beschaffung aus EU-Mitteln)
- Großsträucher und Bäume (1 Beschaffung zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Beschaffung von Holzcontainern für Bäume (1 Beschaffung zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Pflege und Bewässern der Pflanzkübel (2 Aufträge zulasten der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün)
- Beschaffung und Einbau von Fahrradbügeln (1 Beschaffung zulasten der RZ SBTSIB Öffentliche Straßen & Wege)
- Beschaffung von Verkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen, Befestigungsmaterialien (5 Beschaffungen, 1 zulasten der RZ SBTSIB Öffentliche Straßen & Wege, 4 aus EU-Mitteln)
- Entfernung Asphaltierung und Einlets (1 Auftrag Beschaffung zulasten der RZ SBTSIB Öffentliche Straßen & Wege)
2.4 Welche dieser Beschaffungen und Vergaben erfüllten dem Volumen nach den Voraussetzungen für eine Ausschreibung, bitte differenzieren nach unterschiedlichen Wertgrenzen?
Zu 2.4:
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
- Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation für den 6-monatigen Verkehrsversuch einer Fußgängerzone in Ottensen
- Absperrleistungen
- Bau von Einlets
- Projektinformationstafeln
- Sitzgelegenheiten
- Holzcontainer für Bäume
- Kunstrasen für die Eröffnungsveranstaltung
Die restlichen Beschaffungen und Vergaben bedurften keiner gesonderten Ausschreibung, da sich das Auftragsvolumen unterhalb von 1.000 € netto (Wertgrenze für Direktaufträge) befand oder Abrufe aus Rahmenvereinbarungen bzw. KLV Stra erfolgten, wo das Vergabeverfahren bereits (unabhängig von dem Projekt) durchgeführt wurde.
Der EU-Schwellenwert wurde bei keiner der Vergaben überschritten.
2.5 Wo wurde diese Ausschreibungen wann veröffentlicht?
Zu 2.5:
Es wurden keine Verfahren durchgeführt, die im Rahmen des Vergabeprozesses einer Veröffentlichung bedurft hätten. Die Vergabeliste lag dem Haushalts- und Vergabeausschuss stets vor. Die Vergabe für das Kommunikations- und Beteiligungskonzept wurde in zwei Sprechersitzungen des Haushalts- und Vergabeausschusses vorgestellt.
2.6 Sofern es sich um Ausschreibungen mit mehreren Anbietern handelte;
2.6.1 welche Angebote lagen mit welchen Preisen vor?
Zu 2.6.1:
- Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation für den 6-monatigen Verkehrsversuch einer Fußgängerzone in Ottensen:
- 3 Angebote mit folgenden Preisen: 76.362,50 €, 83.940,00 € und 83.944,01 € netto
- Absperrleistungen:
- 2 Angebote mit folgenden Preisen: 2.588,00 € und 3.062, 40 € netto
- Bau von Einlets:
- 4 Angebote mit folgenden Preisen: 31.500,00 €, 43.000,00 €, 45.950,00 € und 57.585,20 € netto
- Projektinformationstafeln:
- 3 Angebote mit folgenden Preisen: 1.400,00 €, 1.745,00 € und 2.304,10 € netto
- Sitzgelegenheiten:
- 1 Angebot in Höhe von 1.512,61 € netto
- Holzcontainer für Bäume:
- 4 Angebote mit folgenden Preisen: 2.850,00 €, 5.990,00 €, 6.322,74 € und 6.786,00 € netto
- Kunstrasen für die Eröffnungsveranstaltung:
- 4 Angebote mit folgenden Preisen: 3.640,00 €, 4.180,00 €, 4.610,00 € und 7.280,00 € netto
2.6.2 nach welchen Bewertungskriterien wurde durch wen entschieden, wann wurde jeweils der Zuschlag erteilt?
Zu 2.6.2:
- Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation für den 6-monatigen Verkehrsversuch einer Fußgängerzone in Ottensen:
- Absperrleistungen:
- Errichtung der Einlets:
- Projektinformationstafeln:
- Sitzgelegenheiten:
- Holzcontainer für Bäume:
- Kunstrasen für die Eröffnungsveranstaltung:
2.7 Welche Aufträge wurden bereits finanziell beglichen? Von welchen, im Rahmen des Modellversuchs „Ottensen macht Platz, beauftragten“ externen Dienstleistern fehlten dem Bezirksamt Altona zum 22. Oktober 2020 noch Rechnungen? Wann und auf welchem Wege wurde die Stellung dieser Rechnungen durch das Bezirksamt angemahnt? Welche Rechnungen haben den im Vorfeld der Auftragsvergabe gesteckte Kostenrahmen überschritten?
Zu 2.7:
Folgende in 2.3. genannten Aufträge wurden noch nicht schlussgerechnet: Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungsprozesses inkl. einer Evaluation für den 6-monatigen Verkehrsversuch einer Fußgängerzone in Ottensen und Pflege und Bewässern der Pflanzkübel (Stand: 03.12.2020).
Am 22.10.2020 fehlte noch eine Rechnung in Verbindung mit dem Abbruch des Projekts sowie die Rechnung für die beauftragte Pflege inkl. dem Bewässern der Bäume. Erstere ist mittlerweile eingegangen und wurde beglichen. Die entsprechende Rechnung wurde zweifach telefonisch angemahnt. Die zweite Rechnung wurde nicht angemahnt und liegt auch noch nicht vor, da die Arbeiten über das Jahr 2020 hinweg ausgeführt wurden.
Eine Rechnung mit Sachkosten für die Eröffnungsveranstaltung hat den gesteckten Kostenrahmen überschritten.
2.8 Welche Projektmittel standen in welcher Höhe zur Verfügung?
Zu 2.8:
Für das Projekt standen zu Projektbeginn gemäß Drucksache 20-5816 folgende Mittel zur Verfügung:
- Mittel aus EU-Projekten: 42.000 €
- Politikmittel: 42.000 €
- RZ NUA: 66.000 €
Zusätzlich wurden 20.000 € von der BSW eingeworben und aus der RZ Sammler Unterh. Straßenbegleitgrün 20.000 € und 29.000 € aus der RZ SBTSIB Öffentliche Straßen & Wege zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurden zur erfolgreichen Umsetzung des Projektes weitere 132.000 € aus der RZ NUA zur Verfügung gestellt.
Dem VKA wurde in der Mittelabflussplanung ein Mittelabfluss von 125.000 € aus der RZ NUA (siehe Einleitung) kommuniziert. Die für Verkehrsprojekte absolut übliche Kostensteigerung von 5 %, sollte mit Erstellung der verabredeten Mitteilungsdrucksache thematisiert werden.
2.9 Hat sich das Bezirksamt um weitere Projektmittel z.B. des BMVI (z.B. Bündnis für Mobilität) bemüht, wenn nein, warum nicht?
Zu 2.9:
Bei der BMVI wurde kein Fördermittelantrag gestellt, da dem Bezirksamt kein Fördertopf für die Förderung von temporären Projekten bekannt ist und eine umfangreiche Antragstellung aufgrund der Zeitschiene in Verbindung fehlenden Personalressourcen nicht leistbar war. Ein „Bündnis für Mobilität“ der BMVI ist dem Bezirksamt Altona nicht bekannt. Das Bezirksamt Altona hat sich bei den infrage kommenden Fachbehörden um weitere Projektmittel bemüht, woraufhin von der BSW Mittel zur Verfügung gestellt wurden (s. Frage 2.8)
2.10 Welche der zuvor erfragten Kosten wurden aus welchen gesonderten Projektmitteln veranschlagt bzw. bereits gezahlt, welche ggf. aus welchen regulären Rahmenzuweisungen und möglicherweise auch zu Lasten anderer Aufgaben wie der z.B. der Gehwegunterhaltung?
Zu 2.10:
Siehe 2.3.
Andere Maßnahmen wurden hierdurch nicht beeinflusst.
Zu 3.1:
Die Erstellung des Evaluationsberichts war bis Ende Mai 2020 vorgesehen. Aufgrund von CORONA, längerer Krankheit beim AN sowie der mangelnden personellen Kapazitäten beim BA Altona konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden.
3.2 Wann rechnet das Bezirksamt Altona mit der endgültigen Erstellung des Evaluationsberichts?
Zu 3.2:
Der Evaluationsbericht soll bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden.
ohne
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