Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses gemäß § 20 (1) der Geschäftsordnung "Hohe Verkehrsbelastung in der Ebertallee und den umliegenden Straßen" hier: Teilnahme der für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständigen Behörde gemäß § 27 (3) BezVG
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 (3) BezVG aufgefordert, für die Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses eine:n Vertreter:in der Verkehrsdirektion sowie eine:n Vertreter:in des Polizeikommissariats 25 zu entsenden.
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Öffentliche Anhörung bereits vor der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung stattfindet.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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