Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses gemäß § 20 (1) der Geschäftsordnung Hohe Verkehrsbelastung in der Ebertallee und den umliegenden Straßen hier: Entscheidung über Zeit, Ort und finanziellen Rahmen
Auszug aus der Geschäftsordnung:
§ 20 Öffentliche Anhörung, Öffentliche Plandiskussion
(1) Die Ausschüsse haben das Recht und auf Antrag eines Viertels der Ausschussmitglieder die Pflicht, ein öffentliches Anhörverfahren (Öffentliche Anhörung) durchzuführen, sofern und soweit der Gegenstand der Öffentlichen Anhörung zugleich Gegenstand einer Beratung in öffentlicher Sitzung der Bezirksversammlung oder eines ihrer Ausschüsse sein kann. Über den Antrag stimmen die Ausschussmitglieder in der jeweiligen Ausschusssitzung ab.
(2) Der Hauptausschuss, im Eilfall der Ältestenrat/ Geschäftsordnungsausschuss, entscheidet über Zeit, Ort und finanziellen Rahmen auf Antrag des Ausschusses.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.03.2023 haben die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP der als Anlage beigefügten Drs. 21-3762.1 zugestimmt.
Der Ausschussvorsitzende hat festgestellt, dass das notwendige Quorum von einem Viertel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder für die Durchführung der Öffentlichen Anhörung erreicht worden ist und die Öffentliche Anhörung bei einer Zusage der Vertreter:innen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stattfindet.
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Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung gemäß § 20 (2) der Geschäftsordnung gebeten.