Nutzung einer Ausgleichsfläche in Rissen als Modellflugplatz (Flurstück 6168) Mitteilungsdrucksache des Amtes
Ein Teil der bisher als Modellflugplatz genutzten Fläche ist als Ausgleichsfläche dem festgestellten Bebauungsplan Rissen 45 zugeordnet. Die nördliche angrenzende Teilfläche soll im Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44/Sülldorf 18 eine Festsetzung als Ausgleichsfläche erhalten. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat im April und Mai 2017 Beschlüsse gefasst, die eine Beendigung der Nutzung durch die Luftsportgruppe vorsehen. Am 03.04.2018 stimmte der Ausschuss der Verlängerung einer Duldung einer weiteren Nutzung als Modellflugplatz bis Ende des Jahres 2018 zu.
In der Zwischenzeit haben die Luftsportgruppe und das Bezirksamt große Anstrengungen unternommen, eine andere geeignete Fläche im Bezirk Altona oder in Wedel zu finden. Dies ist nicht gelungen. Daher befürwortet das Bezirksamt Altona eine widerrufliche Duldung der weiteren Nutzung der Fläche unter den u.g. Voraussetzungen. Die Regelungen sind erforderlich, um auf benachbarten Ausgleichsflächen die gewünschte Ansiedlung von Kiebitzen und anderen Wiesenvögeln wieder zu ermöglichen. Der Luftsportgruppe würde erlaubt werden, weiterhin widerruflich eine Teilfläche von 1.000 m² der Wiese für den Modellflug zu nutzen. Die Duldung einer Nutzung soll unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten, dass das Bezirksamt beabsichtigt, den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Gründvermögen zu bitten, eine weitere Duldung der Nutzung unter den genannten Bedingungen gegenüber der Luftsportgruppe bzw. dem Pächter auszusprechen.
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