Nutzung einer Ausgleichsfläche in Rissen als Modellflugplatz (Flurstück 6168) (Neufassung) Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 04.12.2018 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 3
Dies ist eine Neufassung der Drucksache 20-5296, die dem Ausschuss in der Sitzung vom 06.11.2018 vorlag.
Ein Teil der bisher als Modellflugplatz genutzten Fläche ist als Ausgleichsfläche dem festgestellten Bebauungsplan Rissen 45 zugeordnet. Die nördliche angrenzende Teilfläche soll im Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44/Sülldorf 18 eine Festsetzung als Ausgleichsfläche erhalten. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat im April und Mai 2017 Beschlüsse gefasst, die eine Beendigung der Nutzung durch die Luftsportgruppe vorsehen. Am 03.04.2018 stimmte der Ausschuss der Verlängerung einer Duldung einer weiteren Nutzung als Modellflugplatz bis Ende des Jahres 2018 zu.
In der Zwischenzeit haben die Luftsportgruppe und das Bezirksamt große Anstrengungen unternommen, eine andere geeignete Fläche im Bezirk Altona oder in Wedel zu finden. Dies ist nicht gelungen. Daher befürwortet das Bezirksamt Altona eine widerrufliche Duldung der weiteren Nutzung der Fläche unter den u.g. Voraussetzungen. Die Regelungen sind erforderlich, um auf benachbarten Ausgleichsflächen die gewünschte Ansiedlung von Kiebitzen und anderen Wiesenvögeln wieder zu ermöglichen. Der Luftsportgruppe würde erlaubt werden, weiterhin widerruflich eine Teilfläche von 1.000 m² der Wiese für den Modellflug zu nutzen. Die Duldung einer Nutzung soll unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
In Abweichung zu 1. wird das Mähen der Teilfläche schon ab dem 15. April eines jeden Jahres geduldet. Zwischen dem 1. Februar und dem 31. März eines jeden Jahres darf kein Flugbetrieb erfolgen.
Zwischen dem 1. April und dem 31. Mai eines jeden Jahres darf der Modellflug nur innerhalb eines Gebietes mit einem Radius von 250 m entsprechend des anliegenden Lageplans erfolgen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschließt, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen gebeten wird, eine weitere Duldung der Nutzung unter den genannten Bedingungen gegenüber der Luftsportgruppe bzw. dem Pächter auszusprechen.
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