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Modellflugplatz auf dem Flurstück 6168 in der Rissener Feldmark Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Am 04.04.17 hatte der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschlossen, die Nutzung von Modellflug mit und ohne Motor auf der Wiese zu untersagen. Daraufhin erfolgte am 10.04.17 die Kündigung der Überlassungsvereinbarung durch den Dienstleister des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen.  Am 02.05.17 wurde bei einer Sprechersitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport auf Bitte des Vereins beschlossen, eine Duldung der Nutzung bis Ende September 2017 auszusprechen.

Trotz intensiver Bemühungen aller Beteiligten, eine geeignete Ersatzfläche zu finden, blieb die Suche nach einer Ersatzfläche bisher erfolglos. Die vom Verein angestrebte Doppelnutzung der Fläche als Modellflugplatz und gleichzeitig als Ausgleichsfläche für eine potentielle Brutfläche des Kiebitzes wird fachlich kritisch gesehen. Ein Teil der jetzt genutzten Fläche ist bereits seit 2014 durch den Bebauungsplan Rissen 45/Sülldorf 22 für Ausgleichsmaßnahmen für den Sportpark am Marschweg zugeordnet. Der übrige Teil des Flurstücks 6168 ist im Entwurf des Bebauungsplans Rissen 44/Sülldorf 18 als Ausgleichsfläche vorgesehen. Deshalb wird vorgeschlagen, dem Verein für 2018 eine weitere (aber letzte) Duldungsfrist einzuräumen.

 

 

Anhänge

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