Neufassung von § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 16.10.2025 Hauptausschuss Ö 5.2
§ 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst:
§ 5 Abstimmung, Wahlen
Über alternative Vorlagen wird auf Antrag einzeln abgestimmt. Beantragte ziffern- oder absatzweise Abstimmungen in den jeweiligen Alternativen werden vor der abschließenden Abstimmung der Alternativen abgestimmt.
Bei der Abstimmung alternativer Vorlagen ist eine der Vorlagen angenommen, wenn sie mehr Ja-Stimmen als alle alternativen Vorlagen zusammen zzgl. der Nein-Stimmen für alle Vorlagen erhält. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
ohne
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