22-1394

Neufassung von § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.10.2025 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

§ 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Abstimmung, Wahlen

  1. Das vorsitzende Mitglied legt Gegenstand und Reihenfolge der Abstimmung fest. Die Abstimmung über Änderungs- und Ergänzungsanträge hat vor der Abstimmung über die ursprüngliche Vorlage (Antrag oder Beschlussempfehlung) zu erfolgen. Auf Antrag erfolgt eine ziffern- oder absatzweise Abstimmung. Bei Stimmengleichheit gilt eine Vorlage, eine Ziffer oder ein Absatz als abgelehnt. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

Über alternative Vorlagen wird auf Antrag einzeln abgestimmt. Beantragte ziffern- oder absatzweise Abstimmungen in den jeweiligen Alternativen werden vor der abschließenden Abstimmung der Alternativen abgestimmt.

Bei der Abstimmung alternativer Vorlagen ist eine der Vorlagen angenommen, wenn sie mehr Ja-Stimmen als alle alternativen Vorlagen zusammen zzgl. der Nein-Stimmen für alle Vorlagen erhält. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.10.2025
Ö 5.2
Anhänge

ohne

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