22-0393

Neuen Park in Othmarschen nach Siegfried Lenz benennen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 02.12.2024 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 21.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2024 anliegende Drucksache 22-0186B beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 28.10.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Benennung der geplanten Parkanlage nach Siegfried Lenz ist möglich.

Siegfried Lenz zählt zu den einflussreichsten Autoren der Nachkriegs- und Gegenwartsliteratur, dessen Werke auch international Anerkennung bekamen. 2001 wurde Lenz Ehrenbürger der Stadt Hamburg mit der folgenden Begründung: „Hat mit seinem literarischen Werk zur Erneuerung und Anerkennung Deutschlands im Geiste des Humanismus beigetragen.“

Nach seinem Abitur 1943 leistete er bei der Marine Kriegsdienst und ab 1944 wurde er als NSDAP-Mitglied geführt. Lenz stritt ab, von der Mitgliedschaft gewusst zu haben. In der vom Staatsarchiv Hamburg beauftragten und von Dr. David Templin durchgeführten Studie Wissenschaftliche Untersuchung zur NS-Belastung von Straßennamen“ (2017) kommt Templin bezüglich Lenz zu dem Schluss, dass ein unwissentlicher Beitritt unwahrscheinlich ist. Lenz setzte sich jedoch in seinen Werken kritisch mit der NS-Zeit auseinander und wurde deswegen als unproblematisch für eine Benennung eingestuft.

Die BKM fördert Projekte, die Lenz ehren und seine Werke präsent halten sollen. In 2024, zum 10. Todestag, fördert die BKM das Projekt „Lenz auf der Bühne“, zum 100. Geburtstag in 2026 dann das Projekt „Hamburg liest Lenz“.

Es gibt aktuell keine Gründe gegen eine weitere Ehrung von Siegfried Lenz in Form einer Verkehrsflächenbenennung.

Die Fertigstellung der Parkanlage, um die es im Beschluss der Bezirksversammlung Altona geht, ist für 2029 geplant. Eine Benennung des Parks sollte zeitnah zur Fertigstellung bzw. zur Eröffnung erfolgen, jedoch nicht vorher.

 

Petitum/Beschluss

 

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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