22-2146

Neuausrichtung der „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" Antrag der Fraktionen von GRÜNE, Volt und DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 11.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 10

Sachverhalt

Seit 2020 vergibt die Bezirksversammlung Altona fast jährlich die „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" (Beschlussdrucksache 21-0710.1E, siehe Anlage). Der Preis entstand im Rahmen des Projekts „nachhaltige Veranstaltungen“, in dessen Zuge Hamburg die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie seine eigene Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 21/9700) bekannt machte. Die Stärkung der Wochenmärkte war ein weiteres mit der Auslobung verbundenes Ziel.

Um das Leben im Bezirk nachhaltiger zu machen und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen, eignen sich Wochenmärkte als gutes Vorbild. Auf Märkten werden überwiegend regionale Lebensmittel angeboten. Die Produkte werden nicht eingeschweißt oder aufwendigin Plastik verpackt, sondern können häufig direkt im mitgebrachten Beutel verstaut werden.

Ab 2026 soll der Preis neu ausgerichtet werden. Der Preis soll zukünftig nachhaltige Maßnahmen sichtbar machen und auszeichnen, den Beitrag der Marktbetriebe zu den Nachhaltigkeitszielen herausstellen und zeigen, dass auch viele kleine, gut nachvollziehbare Maßnahmen gemeinsam eine große Wirkung für Klima und Umwelt im Bezirk entfalten können. Dazu werden nicht mehr die Betriebe im Ganzen betrachtet, sondern die Maßnahmen, die durch einen Betrieb innerhalb eines Jahres angestoßen und umgesetzt wurden.

Als Beispiele für nachhaltige Handlungsfelder können die bisherigen Kriterien der Auszeichnung dienen:

Regionalität

umweltfreundliche Lieferketten

nachhaltige, ökologische und faire Anbauweise

vollständiger Verzicht auf Einweggeschirr und Plastiktüten sowie Strategie zur Abfallvermeidung

Durchführung von Projekten für die Steigerung der Klimafreundlichkeit des Betriebs

eingesetzte umweltfreundliche Fahrzeuge

Pfandsystem für Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen

Rabatt für Kundinnen und Kunden, die eigene Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen mitbringen

U.a.

Die Bezirksversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,

  1. eine Auszeichnung auszuloben für nachhaltige Maßnahmen, die innerhalb eines Jahres von Marktbetrieben umgesetzt wurden. Die Auszeichnung läuft weiter unter der Bezeichnung „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe“. Die Auszeichnung wird jedes Jahr im Rahmen einer Sitzung der Bezirksversammlung an bis zu drei Betriebe vergeben und ist jeweils mit einer Plakette und einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro für den ersten Platz, 2.000 Euro für den zweiten Platz und 1.000 Euro für den dritten Platz verbunden.
  2. Die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
  • Anzahl (Wie viele Maßnahme wurden begonnen/ umgesetzt)
  • Verbindlichkeit (Seit wie vielen Monaten besteht die Maßnahme? Ist sie auf Dauer ausgelegt oder ein Pilotprojekt?)
  • Ökologische Wirkung (Wie wird die ökologische Wirkung eingeschätzt? Z.B. wie viel Abfall kann reduziert werden oder fossiler Brennstoff eingespart werden?)
  • Aufwand/ Mut (Wie groß war der individuelle Aufwand die Maßnahmen umzusetzen? Z.B. Risiko, Investitionen, Planungsaufwand)
  • Weitere Planung (Gibt es nachhaltige Ziele für die nächsten Jahre?)
  • Sichtbarkeit (Werden nachhaltige Maßnahmen nach außen kommuniziert?)
  1. Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine Jury, die aus Vertreter:innen der Fraktionen im Ausschuss für Wirtschaft, Klima Verbraucherschutz, der Fachamtsleitung Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt sowie der:dem Klimaschutzmanager:in des Bezirksamts Altona besteht. Über eine veränderte Zusammensetzung der Jury kann der Ausschuss per Mehrheitsbeschluss entscheiden.
  2. Bei der Entscheidung über die Preisträger:innen ist möglichst ein Einvernehmen herzustellen. Kommt die Jury nicht zu einem einvernehmlichen Votum, entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Klima Verbraucherschutz mehrheitlich über die Vergabe der Auszeichnungen.
Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird um Beratung, Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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