Neuausrichtung der Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" Antrag der Fraktionen von GRÜNE, Volt und DIE LINKE
Letzte Beratung: 11.05.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 10
Seit 2020 vergibt die Bezirksversammlung Altona fast jährlich die „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" (Beschlussdrucksache 21-0710.1E, siehe Anlage). Der Preis entstand im Rahmen des Projekts „nachhaltige Veranstaltungen“, in dessen Zuge Hamburg die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie seine eigene Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 21/9700) bekannt machte. Die Stärkung der Wochenmärkte war ein weiteres mit der Auslobung verbundenes Ziel.
Um das Leben im Bezirk nachhaltiger zu machen und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen, eignen sich Wochenmärkte als gutes Vorbild. Auf Märkten werden überwiegend regionale Lebensmittel angeboten. Die Produkte werden nicht eingeschweißt oder aufwendigin Plastik verpackt, sondern können häufig direkt im mitgebrachten Beutel verstaut werden.
Ab 2026 soll der Preis neu ausgerichtet werden. Der Preis soll zukünftig nachhaltige Maßnahmen sichtbar machen und auszeichnen, den Beitrag der Marktbetriebe zu den Nachhaltigkeitszielen herausstellen und zeigen, dass auch viele kleine, gut nachvollziehbare Maßnahmen gemeinsam eine große Wirkung für Klima und Umwelt im Bezirk entfalten können. Dazu werden nicht mehr die Betriebe im Ganzen betrachtet, sondern die Maßnahmen, die durch einen Betrieb innerhalb eines Jahres angestoßen und umgesetzt wurden.
Als Beispiele für nachhaltige Handlungsfelder können die bisherigen Kriterien der Auszeichnung dienen:
• Regionalität
• umweltfreundliche Lieferketten
• nachhaltige, ökologische und faire Anbauweise
• vollständiger Verzicht auf Einweggeschirr und Plastiktüten sowie Strategie zur Abfallvermeidung
• Durchführung von Projekten für die Steigerung der Klimafreundlichkeit des Betriebs
• eingesetzte umweltfreundliche Fahrzeuge
• Pfandsystem für Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen
• Rabatt für Kundinnen und Kunden, die eigene Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen mitbringen
• U.a.
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten,
Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird um Beratung, Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
Beschlussdrucksache 21-0710.1E
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