22-2146.2

Neuausrichtung der "Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Ö 10.1

Sachverhalt

Seit 2020 vergibt die Bezirksversammlung Altona fast jährlich die „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe" (Drucksache 21-0710.1E, Anlage). Der Preis entstand im Rahmen des Projekts „nachhaltige Veranstaltungen“, in dessen Zuge Hamburg die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie seine eigene Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 21/9700) bekannt machte. Die Stärkung der Wochenmärkte war ein weiteres mit der Auslobung verbundenes Ziel.

Um das Leben im Bezirk nachhaltiger zu machen und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen, eignen sich Wochenmärkte als gutes Vorbild. Auf Märkten werden überwiegend regionale Lebensmittel angeboten. Die Produkte werden nicht eingeschweißt oder aufwendig in Plastik verpackt, sondern können häufig direkt im mitgebrachten Beutel verstaut werden.

Ab 2027 soll der Preis neu ausgerichtet werden. Der Preis soll zukünftig nachhaltige Maßnahmen sichtbar machen und auszeichnen, den Beitrag der Marktbetriebe zu den Nachhaltigkeitszielen herausstellen und zeigen, dass auch viele kleine, gut nachvollziehbare Maßnahmen gemeinsam eine große Wirkung für Klima und Umwelt im Bezirk entfalten können. Dazu werden nicht mehr die Betriebe im Ganzen betrachtet, sondern die Maßnahmen, die durch einen Betrieb innerhalb eines Jahres angestoßen und umgesetzt wurden.

Als Beispiele für nachhaltige Handlungsfelder können die bisherigen Kriterien der Auszeichnung dienen:

  • Regionalität
  • umweltfreundliche Lieferketten
  • nachhaltige, ökologische und faire Anbauweise
  • vollständiger Verzicht auf Einweggeschirr und Plastiktüten sowie Strategie zur Abfallvermeidung
  • Durchführung von Projekten für die Steigerung der Klimafreundlichkeit des Betriebs
  • eingesetzte umweltfreundliche Fahrzeuge
  • Pfandsystem für Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen
  • Rabatt für Kund:innen, die eigene Mehrwegbecher, Transportbehälter oder Verpackungen mitbringen
  • U.a.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Bezirksversammlung lobt eine Auszeichnungr nachhaltige Maßnahmen aus, die innerhalb eines Jahres von Marktbetrieben umgesetzt wurden. Die Auszeichnung läuft weiter unter der Bezeichnung „Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe“. Die Auszeichnung wird jedes Jahr im Rahmen einer Sitzung der Bezirksversammlung an bis zu drei Betriebe vergeben und ist jeweils mit einer Plakette und einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro für den ersten Platz, 2.000 Euro für denzweiten Platz und 1.000 Euro für den dritten Platz verbunden.
  1. Die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
  • Anzahl, max. 6 Punkte (Wie viele Maßnahmen wurden begonnen/ umgesetzt?)
  • Verbindlichkeit, max. 6 Punkte (Seit wie vielen Monaten besteht die Maßnahme? Ist sie auf Dauer ausgelegt oder ein Pilotprojekt?)
  • Ökologische Wirkung, max. 9 Punkte (Wie wird die ökologische Wirkung eingeschätzt? Z.B. wie viel Abfall kann reduziert werden oder fossiler Brennstoff eingespart werden?)
  • Aufwand/ Mut, max. 3 Punkte (Wie groß war der individuelle Aufwand die Maßnahmen umzusetzen? Z.B. Risiko, Investitionen, Planungsaufwand)
  • Weitere Planung, max. 6 Punkte (Gibt es nachhaltige Ziele für die nächsten Jahre?)
  • Sichtbarkeit, max. 6 Punkte (Werden nachhaltige Maßnahmen nach außen kommuniziert?)
  1. Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine Jury, die aus Vertreter:innen der Fraktionen im Ausschuss r Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WVK) besteht. Die Fachamtsleitung Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt sowie der:die Klimaschutzmanager:in des Bezirksamts Altona haben eine beratende Rolle innerhalb der Jury. Über eine veränderte Zusammensetzung der Jury kann der WKV per Mehrheitsbeschluss entscheiden.
  1. Bei der Entscheidung über die Preisträger:innen ist möglichst ein Einvernehmen herzustellen. Kommt die Jury nicht zu einem einvernehmlichen Votum, entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz mehrheitlich über die Vergabe der Auszeichnungen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.06.2026
Ö 10.1
Lokalisation Beta

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