21-2348

Nachwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses hier: Wahl auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe § 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII

Sitzungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
30.09.2021
Sachverhalt

Nach erfolgter Mandatsniederlegung ist eines von aktuell sechs auf Vorschlag der im Bezirk Altona wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählten stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nachzuwählen.

 

Die Erfüllung der Voraussetzungen wurde vorab geprüft. Eine Übersicht der eingegangenen Vorschläge (nicht öffentlich/ vertraulich) ist der Drucksache als Anlage beigefügt. Die einzelnen Schreiben mit den Vorschlägen der anerkannten Träger sind den Mitgliedern der Bezirksversammlung mit der Einladung zur Sitzung als Hintergrundinformation zugesandt worden.

 

Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AG SGB VIII).

 

Darüber hinaus sollen Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Aktuell sind die stimmberechtigten Mitglieder mit drei Frauen und zwei Männern besetzt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine stimmberechtigte Person nachzuwählen.

 

Anhänge

Übersicht der Vorschläge der Träger der freien Jugendhilfe für die stimmberechtigten Mitglieder (nicht-öffentlich Vertraulich)