21-1982.1

Mehr Tempo 30 in Altona ermöglichen - Wünsche aus der Bevölkerung beachten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 12.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1779 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Im o.g. Beschluss liegt für den folgenden letzten Absatz die Beschlusslage nach § 19 (2) BezVG vor, der da wie folgt lautet:

„Bezüglich der Barnerstraße und der Kreuzung Barnerstraße/Bahrenfelder Straße ist durch die Bezirksversammlung mit Beschlüssen von Februar 2017 (Drs. 20-3285) und Februar 2019 (Drs. 20-5645) auf die dringend gebotene Verbesserung der Radverkehrsanlagen hingewiesen worden, die ebenfalls die Sicherheit des Radverkehrs fördern würde. Mit der Drs. 20-5879 wurde bezüglich des Bedarfes durch die BWVI Verständnis geäußert, jedoch auf vielfältige weitere Planungsvorhaben verwiesen.“

 

Dazu hier die Stellungnahme des Bezirksamtes:

 

Das Bezirksamt ist für die o.g. Sachlage des Beschlusses nicht zuständig. Der Beschluss ist an dieser Stelle falsch adressiert. Vielmehr hätte sich auch diese Fragestellung im Rahmen des § 27 BezVG an die Fachbehörden (hier: BIS / Polizei) richten müssen. Am Ende muss das örtlich zuständige PK21 prüfen.

 

Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Temp-30-Zone ist die Beschilderung, diese unterliegt der StVO und das zu prüfen liegt beim PK21.

 

Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD) 51 ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 27.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Julius-Leber-Straße und die Barnerstraße sind Bestandteil des Netzes der Hauptverkehrsstraßen. Eine Tempo-30-Zonenregelung ist vor diesem Hintergrund in beiden Straßen bereits aus formalen Gründen ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund der erhöhten Lärmbelastung in beiden Straßen gibt es jedoch Bestrebungen, eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h einzurichten.

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduktion in der Julius-Leber-Straße erfolgt voraussichtlich kurzfristig im Rahmen eines Antrages auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen.

In der Barnerstraße ist die Umsetzung des Abschnittes zwischen Gaußstraße und Bahrenfelder Straße mit einer Geschwindigkeitsreduktion vorgesehen. Da jedoch in diesem Abschnitt eine Nachtbuslinie verkehrt, kann eine Anordnung von Tempo-30 nachts erst nach Umstellung des Nachtbussystems ab 2024 realisiert werden. Hintergrund ist das derzeit bestehende Nachtbussystem mit seinen Taktzeiten von 30 bis 60 Minuten. Dieses ist wegen der Umsteigebeziehungen auch in Bezug auf geringfügige Verlängerungen von Fahrzeiten besonders sensibel.

 

Zu 3:

Die Planungen der Deutschen Bahn AG zum Endzustand des Einmündungsbereichs Julius-Leber-Straße (Lessingtunnel)/Barnerstraße/Scheel-Plessen-Straße sehen einen separaten Linksabbiegestreifen für den Radverkehr in Mittellage (RIM) vor. Inwieweit dieser RIM unter Berücksichtigung des Radentscheids tatsächlich realisiert werden soll, ist Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen dem zuständigen Bezirksamt, der BVM, des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Straßenverkehrsbehörde/Polizei.

Abbildung 1: Planung der Einmündung Julius-Leber-Straße/Barnerstraße/Scheel-Plessen-Straße (Blickrichtung Barnerstraße)

 

Die Umsetzung dieses Endzustandes ist nach Abbruch des östlichen Tunnelbereiches im Rahmen der Verlegung des Fernbahnhofes Altona mit einer zeitlichen Perspektive nach 2026 vorgesehen.

 

Als Zwischenlösung wird für den Radverkehr die Benutzung des Gehweges in Mittellage zugelassen.

 

Abbildung 2: Derzeitiger Zwischenzustand (Blickrichtung Barnerstraße)

 

Um den RIM bereits vor 2026 realisieren zu können, müsste der nördliche Gehweg in Mittellage rückgebaut werden. Hierdurch würde einerseits dem Radverkehr eine Möglichkeit genommen, die Seitenflächen zu nutzen, und andererseits würde mit dem RIM eine dem Radentscheid widersprechende Lösung realisiert werden.

 

Daher empfiehlt der LSBG, die Nutzung des Gehweges durch zusätzliche Hinweise und Markierungen zu fördern.

 

Zu 4:

Derzeit gibt es keine Planungen zu den o.g. Örtlichkeiten.

 

Zum letzten Absatz:

Die Verkehrsbelastung in der Goetheallee im Abschnitt zwischen Max-Brauer-Allee und Julius-Leber-Straße beträgt ca. 6.000-7.000 Kfz/24 mit einem Schwerlastanteil von ca. 3 %. Der Straßenabschnitt wird von der Linie 113 der Hochbahn befahren, welche die Mitte Altona erschließt.

Zudem dient der Straßenabschnitt als Zuwegung zur Autoverladung am Bahnhof Altona und ist auch diesbezüglich beschildert. Vor diesem Hintergrund wird eine Tempo-30-Zone als nicht verträglich eingestuft. Mit Verlagerung des Fernbahnhofes zum Diebsteich kann eine Neubewertung erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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