Mehr Tempo 30 in Altona ermöglichen Wünsche aus der Bevölkerung beachten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1779 beschlossen.
Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Im o.g. Beschluss liegt für den folgenden letzten Absatz die Beschlusslage nach § 19 (2) BezVG vor, der da wie folgt lautet:
„Bezüglich der Barnerstraße und der Kreuzung Barnerstraße/Bahrenfelder Straße ist durch die Bezirksversammlung mit Beschlüssen von Februar 2017 (Drs. 20-3285) und Februar 2019 (Drs. 20-5645) auf die dringend gebotene Verbesserung der Radverkehrsanlagen hingewiesen worden, die ebenfalls die Sicherheit des Radverkehrs fördern würde. Mit der Drs. 20-5879 wurde bezüglich des Bedarfes durch die BWVI Verständnis geäußert, jedoch auf vielfältige weitere Planungsvorhaben verwiesen.“
Dazu hier die Stellungnahme des Bezirksamtes:
Das Bezirksamt ist für die o.g. Sachlage des Beschlusses nicht zuständig. Der Beschluss ist an dieser Stelle falsch adressiert. Vielmehr hätte sich auch diese Fragestellung im Rahmen des § 27 BezVG an die Fachbehörden (hier: BIS / Polizei) richten müssen. Am Ende muss das örtlich zuständige PK21 prüfen.
Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Temp-30-Zone ist die Beschilderung, diese unterliegt der StVO und das zu prüfen liegt beim PK21.
Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD) 51 ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.