21-1982

Mehr Tempo 30 in Altona ermöglichen – Wünsche aus der Bevölkerung beachten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 07.06.2021 Verkehrsausschuss Ö 10.5

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1779 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Im o.g. Beschluss liegt für den folgenden letzten Absatz die Beschlusslage nach § 19 (2) BezVG vor, der da wie folgt lautet:

„Bezüglich der Barnerstraße und der Kreuzung Barnerstraße/Bahrenfelder Straße ist durch die Bezirksversammlung mit Beschlüssen von Februar 2017 (Drs. 20-3285) und Februar 2019 (Drs. 20-5645) auf die dringend gebotene Verbesserung der Radverkehrsanlagen hingewiesen worden, die ebenfalls die Sicherheit des Radverkehrs fördern würde. Mit der Drs. 20-5879 wurde bezüglich des Bedarfes durch die BWVI Verständnis geäußert, jedoch auf vielfältige weitere Planungsvorhaben verwiesen.“

 

Dazu hier die Stellungnahme des Bezirksamtes:

 

Das Bezirksamt ist für die o.g. Sachlage des Beschlusses nicht zuständig. Der Beschluss ist an dieser Stelle falsch adressiert. Vielmehr hätte sich auch diese Fragestellung im Rahmen des § 27 BezVG an die Fachbehörden (hier: BIS / Polizei) richten müssen. Am Ende muss das örtlich zuständige PK21 prüfen.

 

Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Temp-30-Zone ist die Beschilderung, diese unterliegt der StVO und das zu prüfen liegt beim PK21.

 

Die Stellungnahme der Verkehrsdirektion (VD) 51 ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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