Mehr Sichtbarkeit für das Mahnmal "Black Form" von Sol LeWitt schaffen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.06.2026
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.23
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 anliegende Drucksache 22-2299B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 23.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die aktuelle Texttafel zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Altonas wurde 1991/92 durch das Stadtteilarchiv Ottensen in enger Abstimmung mit der für Kultur zuständigen Behörde erstellt. Der Text wurde der Jüdischen Gemeinde sowie dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden zur Prüfung vorgelegt.
Aus erinnerungskultureller Sicht sollte die Geschichte der jüdischen Gemeinde Altonas weiterhin unmittelbar am Mahnmal vermittelt werden. Ein digitales Angebot kann die analoge Beschilderung sinnvoll ergänzen, sollte die Vermittlung dieses zentralen historischen Bezugs jedoch nicht ersetzen. Eine Neufassung der Beschilderung sollte in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden, dem Stadtteilarchiv Ottensen, dem Denkmalschutzamt und der Behörde für Kultur und Medien vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist bei etwaigen Änderungen der Beschilderung des Kunstwerks die Zustimmung der Behörde für Kultur und Medien einzuholen, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch der Platzierung.
Zu 2:
Das Versetzen von Hinweisschildern fällt nicht in die Zuständigkeit der Behörde für Kultur und Medien und wurde in der Vergangenheit durch den Bezirk Altona durchgeführt.
Die ursprünglichen Standorte der Hinweisschilder wurden in Absprache mit dem Künstler festgelegt, der im Zuge der Errichtung des Mahnmals den gesamten Platz gestalten ließ. Die Schilder waren beidseitig am linken sowie rechten Zugang zum Kunstwerk platziert, heute befindet sich die Beschilderung allerdings nur noch auf einer Seite. Es empfiehlt sich daher, die vom Künstler intendierte beidseitige Beschilderung wiederherzustellen. Eine Beschilderung direkt am Kunstwerk lehnte der Künstler ausdrücklich ab.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 19.10.2026 wie folgt Stellung genommen:
Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines ersten Entwurfs für die neue Informationstafel – in Abstimmung mit der Denkmalpflege – bereits unabhängig von der Beschlussfassung vom Juni 2026 erfolgt ist. Die Erarbeitung des Entwurfs und die politische Befassung haben sich insofern zeitlich überschnitten.
Zu den einzelnen Punkten der Nummer 1 des Beschlusses wird folgender Sachstand mitgeteilt:
Ein Vorschlag für einen Schilderentwurf wurde durch die Abteilung Stadtgrün des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes erstellt und mit dem Denkmalamt abgestimmt. Die Arbeitsgruppe „Denkmäler“ des Kultur- und Bildungsausschuss hat sich am 18.09.2026 mit dem Sachstand befasst und hierzu verschiedene Hinweise und Prüfaufträge formuliert. Diese werden in die weitere Bearbeitung aufgenommen.
Im Rahmen der Beratung wurde u.a. darum gebeten, die fachliche Grundlage der ausgewählten Autorenschaft darzulegen. Hierzu wird mitgeteilt, dass der Entwurf durch die Firma „Soggia Quartiers- und Projektmanagement / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ erarbeitet wurde. Die Firmeninhaberin und zugleich Autorin verfügt u. a. über folgende fachliche Referenzen:
Weitere Informationen zur Person und zu früheren Auftraggeber:innen sind über die Internetpräsenz (Soggia - Home) von Soggia abrufbar.
Der Textentwurf soll zudem mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg abgestimmt werden. Die Jüdische Gemeinde hat hierzu am 23.09.2026 mitgeteilt, dass aufgrund der anstehenden jüdischen Feiertage erst in einigen Wochen mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann.
Die Möglichkeit, vertiefende Informationen beispielsweise über einen QR-Code bereitzustellen, wird im Rahmen der anstehenden Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde in Hamburg geprüft.
Dabei ist insbesondere zu klären, ob ein entsprechender QR-Code unmittelbar auf die Internetpräsenz der Jüdischen Gemeinde verlinken kann oder ob ein anderes digitales Angebot vorzusehen ist. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die weitere Bearbeitung einbezogen.
Das Bezirksamt beabsichtigt, das Hinweisschild bzw. die Beschilderung so aufzustellen, dass sie vom Fußweg aus gut einsehbar ist. Vorgesehen ist eine beidseitige Aufstellung am Parkweg, sodass die Sichtbarkeit für Passant:innen gewährleistet wird.
Zugleich wird berücksichtigt, dass die Beschilderung nach den Hinweisen der Behörde für Kultur und Medien nicht unmittelbar am Mahnmal selbst platziert werden soll.
Entsprechend der Empfehlung der Behörde für Kultur und Medien sind folgende fünf Institutionen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen:
Die hierzu eingehenden Rückmeldungen werden gesammelt und in die weitere Bearbeitung einbezogen.
Die im Kultur- und Bildungsausschuss bzw. in der AG Denkmäler aufgeworfenen Fragestellungen werden aufgenommen und fließen in die weitere Bearbeitung ein.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen und Rückmeldungen wird eine Drucksache an den Kultur- und Bildungsausschuss bzw. die AG Denkmäler versandt. Die Bezirksversammlung wird nach Abschluss der Abstimmungen erneut informiert werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-2299B
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