22-1287

Errichtung eines Mahnmals am Wrack "Uwe": Sichtbares Zeichen für Elbsicherheit und öffentliches Gedenken Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1121B beschlossen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 28.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Behörde für Kultur und Medien rät hinsichtlich einer möglichen Errichtung eines Mahnmals am Wrack "Uwe" aufgrund der zahlreichen inhaltlichen Vorgaben sowie äeren Rahmenbedingungen von einem freien künstlerischen Wettbewerb ab.

Geeigneter für das Vorhaben scheint etwa ein öffentlicher Ideenwettbewerb zur Gestaltung. Aufgrund der komplexen Gemengelage an Vorgaben und Anforderungen empfiehlt es sich dabei, die Gestaltungsaufgabe äerst präzise zu benennen, um eine Realisierung zu ermöglichen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Behörde für Kultur und Medien für solche Wettbewerbe zuständigkeitshalber weder Fachmittel zur Verfügung stellen noch die Federführung übernehmen kann.

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI)hat auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) mit Schreiben vom 12.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die HPA ist für den genannten Strandabschnitt sowie für die dort erforderlichen Genehmigungen und die Umsetzung von Maßnahmen zuständig. Aus Sicht der HPA ist jedoch zu berücksichtigen, dass die alleinige Initiative zur etwaigen Errichtung eines Mahnmals vom Bezirk ausgeht. Daher sollten zunächst bezirkseigene Flächen insbesondere solche, die unmittelbar an den Strand angrenzen geprüft und genutzt werden, da hierfür die Zuständigkeit und primäre Gestaltungsverantwortung beim Bezirk liegt.

Zu 2 bis 4:

r die Finanzierung, inhaltliche Ausgestaltung sowie die bauliche Umsetzung eines Mahnmals wäre die HPA nicht zuständig. Die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 insbesondere die öffentliche Ausschreibung zur künstlerischen Gestaltung, die Finanzierung sowie die Erstellung eines Textentwurfs für eine begleitende Hinweistafel fallen in den Verantwortungsbereich des Initiators, also des Bezirks Altona, das dann auch entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen zur Erstellung und Unterhaltung einer solchen Installation bereitstellen müsste.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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