22-1673.1

Mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Quartier – Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Lilly-Giordano-Stieg Antrag der Fraktionen von GRÜNE und Volt NEUFASSUNG der Drucksache 22-1673

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.01.2026 Mobilitätsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Das Neubaugebiet Kolbenhöfe (ca. 420 Wohnungen) sowie das unmittelbar angrenzende Max-Brauer-Quartier (ca. 460 Wohnungen) wurden aus einem ehemaligen Industrieareal zu einem urbanen Quartier mit gemischten Nutzungen entwickelt. Neben Wohnnutzungen sind dort Gewerbe- und Handwerksbetriebe in der ‚Halle 7 angesiedelt. Die quartiersbezogene Ausrichtung zeigt sich insbesondere an der hohen Dichte familien- und gemeinschaftsorientierter Nutzungen im direkten Umfeld, darunter vier Kindertagesstätten sowie zwölf Spielplätze, deren Spielflächen im Rahmen der Bebauungsplanung allein für das Max-Brauer-Quartier in einer Größenordnung von insgesamt ca. 6.413 m² festgesetzt wurden. Ab 2026 ergänzt ein Familiencafé das Angebot.

Weder der Bebauungsplan Ottensen 66 noch der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 enthalten Festsetzungen zur Verkehrsberuhigung oder schließen diese aus. Gleichzeitig sind Kinder, Spiel- und Aufenthaltsflächen explizit Bestandteil der Planung.

In diesem Areal liegt der Lilly-Giordano-Stieg. Hier befindet sich das Hamburger Konservatorium, eine musikalische Bildungseinrichtung, in dessen Gebäude auch eine Kindertagesstätte (MusiKON) untergebracht ist. Der Lilly-Giordano-Stieg ist zugleich eine zentrale fußufige Ost-West-Verbindung, unter anderem zur S-Bahn-Station Bahrenfeld sowie zum Spielplatz im Max-Brauer-Quartier, und wird täglich von zahlreichen Kindern, Eltern und Anwohnenden genutzt.

Der betroffene Straßenraum ist verkehrlich unzureichend geregelt. Insbesondere im westlichen Abschnitt (stadtauswärts) existiert auf keiner Straßenseite ein Gehweg. In Richtung S-Bahn steht auf der rechten Seite lediglich eine schmale Bordsteinkante von lediglich 20 bis 30 cm Breite zur Verfügung. Auf der linken Seite befindet sich ein erhöhter Bereich, der optisch einem Gehweg ähnelt, jedoch kein Gehweg ist, sondern als Privatgrundstück bzw. öffentliche Mischverkehrsfläche gilt und durch parkende Fahrzeuge und Anhänger in Anspruch genommen wird. Dadurch sind Fußnger:innen insbesondere Kinder gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. Es besteht ein erheblicher Nutzungskonflikt zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr mit konkreter Gefährdungslage.

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1) stellt hierfür eine rechtssichere, verhältnismäßige sowie ohne bauliche Maßnahmen umsetzbare Lösung dar. Sie ordnet den Straßenraum eindeutig, reduziert Nutzungskonflikte und trägt der tatsächlichen Nutzung des Lilly-Giordano-Stiegs Rechnung. Für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nach StVO nicht die Gebietskategorie, sondern die tatsächliche Nutzung der Straße sowie die konkrete Gefährdungslage maßgeblich. Beides ist hier durch die tägliche Nutzung durch Kinder, Eltern und Anwohnende sowie das Fehlen eines Gehwegs gegeben.

Die Maßnahme ist zumutbar und angemessen, da kein Durchgangsverkehr besteht und sich der motorisierte Verkehr im Wesentlichen auf Anlieger:innen sowie auf Fahrten zu den kleinen Gewerbebetrieben im Bereich des Leonore-Mau-Wegs (u. a. Kfz-Werkstatt, Schmiede, Tischlerei) beschränkt.

Entscheidend ist, dass der Straßenraum den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs nachvollziehbar vermittelt (optisch erkennbar), was auch durch geeignete Markierungen, Piktogramme oder Elemente der Straßenraumgestaltung erreicht werden kann. Ziel der Maßnahme ist es insbesondere, den Anlieger- und Lieferverkehr zu einem langsamen und rücksichtsvollen Fahrverhalten anzuhalten und damit die Verkehrssicherheit für Kinder und Fußnger:innen zu erhöhen.

Ergänzend ist festzuhalten, dass auch der östliche Abschnitt (stadteinwärts) des Lilly-Giordano-Stiegs ideal für für eine entsprechende Regelung geeignet ist. Dieser Abschnitt endet in einem Wendehammer und weist keinen Durchgangsverkehr auf. Eine einheitliche Regelung für beide Straßenabschnitte würde die Verständlichkeit der Verkehrsführung erhöhen, Konflikte vermeiden und die Aufenthaltsqualität im gesamten Straßenraum stärken.

Hinzu kommt, dass die Straßen im Quartier bislang noch nicht endgültig gewidmet wurden, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, die verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Lilly-Giordano-Stiegs direkt bedarfsgerecht festzulegen.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss den nachfolgenden Beschluss fassen:

Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG auf, den Lilly-Giordano-Stieg als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und zusätzlich zur Beschilderung Piktogramme auf der Fahrbahn anzuordnen, um den Beginn und das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs gut zu kennzeichnen.

Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.01.2026
Ö 4
Anhänge

Foto Lilly-Giordano-Stieg

Lokalisation Beta
Ottensen

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.