22-1673.2

Mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Quartier - Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Lilly-Giordano-Stieg Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 11.12

Sachverhalt

Das Neubaugebiet Kolbenhöfe (ca. 420 Wohnungen) sowie das unmittelbar angrenzende Max-Brauer-Quartier (ca. 460 Wohnungen) wurden aus einem ehemaligen Industrieareal zu einem urbanen Quartier mit gemischten Nutzungen entwickelt. Neben Wohnnutzungen sind dort Gewerbe- und Handwerksbetriebe in der ‚Halle 7 angesiedelt. Die quartiersbezogene Ausrichtung zeigt sich insbesondere an der hohen Dichte familien- und gemeinschaftsorientierter Nutzungen im direkten Umfeld, darunter vier Kindertagesstätten sowie zwölf Spielplätze, deren Spielfchen im Rahmen der Bebauungsplanung allein für das Max-Brauer-Quartier in einer Größenordnung von insgesamt ca. 6.413 m² festgesetzt wurden. Ab 2026 ergänzt ein Familiencafé das Angebot.

Weder der Bebauungsplan Ottensen 66 noch der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 enthalten Festsetzungen zur Verkehrsberuhigung oder schließen diese aus. Gleichzeitig sind Kinder sowie Spiel- und Aufenthaltsflächen explizit Bestandteil der Planung.

In diesem Areal liegt der Lilly-Giordano-Stieg. Hier befindet sich das Hamburger Konservatorium, eine musikalische Bildungseinrichtung, in dessen Gebäude auch eine Kindertagesstätte (MusiKON) untergebracht ist. Der Lilly-Giordano-Stieg ist zugleich eine zentrale fußufige Ost-West-Verbindung, unter anderem zur S-Bahn-Station Bahrenfeld sowie zum Spielplatz im Max-Brauer-Quartier, und wird täglich von zahlreichen Kindern, Eltern und Anwohnenden genutzt.

Der betroffene Straßenraum ist verkehrlich unzureichend geregelt. Insbesondere im westlichen Abschnitt (stadtauswärts) existiert auf keiner Straßenseite ein Gehweg. In Richtung S-Bahn steht auf der rechten Seite lediglich eine schmale Bordsteinkante von lediglich 20 bis 30 cm Breite zur Verfügung. Auf der linken Seite befindet sich ein erhöhter Bereich, der optisch einem Gehweg ähnelt, jedoch kein Gehweg ist, sondern als Privatgrundstück bzw. öffentliche Mischverkehrsfläche gilt und durch parkende Fahrzeuge und Anhänger in Anspruch genommen wird. Dadurch sind Fußnger:innen insbesondere Kinder gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. Es besteht ein erheblicher Nutzungskonflikt zwischen Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr mit konkreter Gefährdungslage.

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1) stellt hierfür eine rechtssichere, verhältnismäßige sowie ohne bauliche Maßnahmen umsetzbare Lösung dar. Sie ordnet den Straßenraum eindeutig, reduziert Nutzungskonflikte und trägt der tatsächlichen Nutzung des Lilly-Giordano-Stiegs Rechnung. Für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nach StVO nicht die Gebietskategorie, sondern die tatsächliche Nutzung der Straße sowie die konkrete Gefährdungslage maßgeblich. Beides ist hier durch die tägliche Nutzung durch Kinder, Eltern und Anwohnende sowie das Fehlen eines Gehwegs gegeben.

Die Maßnahme ist zumutbar und angemessen, da kein Durchgangsverkehr besteht und sich der motorisierte Verkehr im Wesentlichen auf Anlieger:innen sowie auf Fahrten zu den kleinen Gewerbebetrieben im Bereich des Leonore-Mau-Wegs (u. a. Kfz-Werkstatt, Schmiede, Tischlerei) beschränkt.

Entscheidend ist, dass der Straßenraum den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs nachvollziehbar vermittelt (optisch erkennbar), was auch durch geeignete Markierungen, Piktogramme oder Elemente der Straßenraumgestaltung erreicht werden kann. Ziel der Maßnahme ist es insbesondere, den Anlieger:innen- und Lieferverkehr zu einem langsamen und rücksichtsvollen Fahrverhalten anzuhalten und damit die Verkehrssicherheit für Kinder und Fußnger:innen zu erhöhen.

Ergänzend ist festzuhalten, dass auch der östliche Abschnitt (stadteinwärts) des Lilly-Giordano-Stiegs ideal für für eine entsprechende Regelung geeignet ist. Dieser Abschnitt endet in einem Wendehammer und weist keinen Durchgangsverkehr auf. Eine einheitliche Regelung für beide Straßenabschnitte würde die Verständlichkeit der Verkehrsführung erhöhen, Konflikte vermeiden und die Aufenthaltsqualität im gesamten Straßenraum stärken.

Hinzu kommt, dass die Straßen im Quartier bislang noch nicht endgültig gewidmet wurden, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, die verkehrsrechtliche Ausgestaltung des Lilly-Giordano-Stiegs direkt bedarfsgerecht festzulegen.

Aus dem Umfeld der Anwohner:innenschaft wurde berichtet, dass die Ausleuchtung der privaten Verkehrsfläche im nördlichen Bereich des Max-Brauer-Quartiers nicht ausreichend sei. Das Bezirksamt sollte mit der privaten Vorhabenträgerin bzw. Grundeigentümerin eine Verbesserung der Situation erreichen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:

  1. Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

a) den Lilly-Giordano-Stieg im Bereich zwischen Leonore-Mau-Weg und Antonia-Kozlova-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und zusätzlich zur Beschilderung Piktogramme auf der Fahrbahn anzuordnen;

b) zu prüfen, ob auch der Bereich des Lilly-Giordano-Stiegs östlich der Antonia-Kozlova-Straße ohne tiefbauliche Maßnahmen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann;

c) falls die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich sein sollte, das Verkehrszeichen 136 als Piktogramme auf der Fahrbahn anzuordnen.

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, gemeinsam mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH eine Verbesserung der Beleuchtung des Lilly-Giordano-Stiegs zu prüfen.
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, mit der Vorhabenträgerin des Max-Brauer-Quartiers eine Verbesserung der Beleuchtung des Weges am Bahndamm zwischen Lilly-Giordano-Stieg und Bahrenfelder Kirchenweg zu beraten.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.