Mehr Grün für Altona - festgesetzte Nachpflanzungen auf privatem Grund endlich durchsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
Die in der Drs. 21-2320 für jedes Genehmigungsverfahren vorgeschlagene Baumkaution ist zeitaufwendig und bindet Sachbearbeitungskapazitäten, die im Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) nicht vorhanden sind. Darüber hinaus sieht die Baumschutzverordnung nur für besondere Einzelfälle die Hinterlegung einer Kaution in Höhe der Kosten der Ersatzpflanzung vor.
Die überwiegenden Genehmigungsverfahren betreffen ein oder zwei Einzelbäume. Im Zeitraum September 2020 – August 2021 gab es nur 36 Verfahren, das sind acht Prozent aller Genehmigungen, die Ersatzpflanzungen von fünf oder mehr Bäumen festsetzten.
Die Bezirksversammlung Altona hatte am 24.9.2020 mit der Drucksache 21-1223 dem Bezirksamt empfohlen, „eine Sachbearbeiter*innenstelle, befristet auf 2 Jahre, einzurichten, die sich ausschließlich mit der Kontrolle der Ersatzpflanzungsauflagen beschäftigt.“ Die notwendigen Finanzmittel sollten aus den zuwachsenden bezirklichen Naturschutzmitteln genommen werden. Dieser Beschluss ist bis heute nicht umgesetzt.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung Altona bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig, folgenden Beschluss zu verabschieden:
Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird nach § 27 BezVG gebeten, hinsichtlich der Kautionsregelungen eine alle Bezirke betreffende einheitliche Regelung anzustreben.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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