Max-Bahr-Gelände im Osdorfer Born: Gespräche des Bezirksamtes mit dem Grundeigentümer? Kleine Anfrage von Andrea Benkert und Karsten Strasser (beide Fraktion DIE LINKE)
Ausweislich der Drs. 21-3944 (Antrag der SPD-Fraktion) liegen bzgl. des Max-Bahr-Geländes im Osdorfer Born zur Zeit keinerlei Informationen über den Stand möglicher Gespräche zwischen dem Bezirksamt und dem Grundeigentümer bezüglich der angestrebten baulichen Nutzung vor. Die von der SPD im April 2021 vorgeschlagene Nutzung der Fläche als Handwerker-Hof ist nach Überweisung in den Planungsausschuss seit Oktober 2021 nach dem hier vorliegenden Informationsstand nicht weiterverfolgt worden.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an das Bezirksamt:
a) Wenn ja: Aus welchen Gründen?
b) Wenn nein: Wie ist der aktuelle Sachstand der Gespräche? Welche nächsten Schritte des Amtes sind geplant?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
28.10.2019; Gespräch zwischen dem Amt und dem Eigentümer zur Entwicklung des Grundstücks Rugenbarg und weiterer Liegenschaften des Eigentümers.
28.01.2021; Gespräch zwischen dem Amt und dem Eigentümer zu den Entwicklungsmöglichkeiten der verschiedenen Liegenschaften (u.a. Rugenbarg) des Eigentümers.
28.01.2022; Gespräch zwischen dem Amt und dem Eigentümer zur Entwicklung des Grundstücks Rugenbarg.
Zu 2:
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung / der Baudezernent und die Bezirksamtsleitung (28.01.2021)
Zu 3:
Es waren keine Fachbehörden in die Gespräche einbezogen.
Zu 4:
Siehe Antwort zu 1. 28.10.2019 / 28.01.2021 / 28.01.2022
Zu 5:
Siehe Antwort zu 1.
Der Eigentümer hat dem Amt erste Entwicklungsideen vorgestellt und die wurden aus planungsrechtlicher Sicht hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten erörtert.
Zu 6:
Der Eigentümer behält sich vor, nach den Gesprächen seine Entwicklungsmöglichkeiten weiter zu prüfen.
Zu 7.b:
Siehe Antwort zu 6. Das Amt meldet sich in regelmäßigen Abständen beim Eigentümer, um dessen Entwicklungsbereitschaft abzufragen.
Zu 8:
Entfällt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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