Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.04.2023.
Herr Tressl erläutert, vom Bezirksamt würden sowohl die mittlere Trassenvariante entlang der bestehenden S-Bahnhöfe Dammtor, Sternschanze und Holstenstraße als auch die beiden südlichen Trassenvarianten der in der Sitzung vom 05.04.2023 vorgestellten Planung zum Verbindungsbahnentlastungstunnel (VET) favorisiert. Er betont, die vorliegenden Varianten seien grobe Planungen, geologische Voruntersuchungen müssten noch folgen. Wesentliches Kriterium für das Bezirksamt zur Beurteilung der Varianten sei neben der geologischen Eignung des Untergrunds für einen Tunnelbau die attraktive Versorgung der Bevölkerung im Bezirk mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Nach dem Bau des VET müsse sich Anschluss, Qualität und Erreichbarkeit des ÖPNV für Altona verbessert haben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lägen keinerlei exakte Kosten- oder Streckenkilometerberechnungen vor.
Es sei absehbar, dass die abschließende Trassenentscheidung eine politische sein werde. Ein alternativer Tunnelbau für den Fern- statt für den Nahverkehr sei zwischen den beiden oberirdischen Bahnhöfen Diebsteich und Hauptbahnhof nicht abbildbar. Aufgrund der Zuglängen entständen deutlich zu steile Rampenverläufe für die Fernbahn. Ein Austausch mit dem Bezirksamt Eimsbüttel sei gewährleistet.
Herr Sülberg verweist auf die möglichen negativen Folgen, sollten bisherige S-Bahnhöfe alternativ an den Regionalverkehr angeschlossen werden. Grundsätzliche Positionierungen der Bezirkspolitik zu dem wichtigen Vorhaben VET sollten in Form von Anträgen eingebracht werden.
Herr Lange betont, das Ergebnis einer weiteren Machbarkeitsstudie, die eine westliche Umgehung Hamburgs zum Inhalt habe, solle abgewartet werden. Die vorgestellten Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie der Deutschen Bahn AG würden für die Altonaer Bevölkerung keine Verbesserungen versprechen. Eine Entscheidung des Bezirksamtes auf dieser Grundlage sei vorschnell. Sowohl die zu erwartenden Baustellen für den Tunnelbau als auch die niedrigeren Durchschnittsgeschwindigkeiten der S-Bahnen im Tunnel wirkten hinderlich.
Herr Adrian konstatiert, der Planungsausschuss müsse sich auf die zentralen Belange des VET für Altona konzentrieren. Neben der Versorgung Altonas mit ÖPNV seien dies die mit dem VET einhergehenden Gebäudeplanungen. Er rechne in den von der Planung betroffenen Bezirken mit unterschiedlichen Positionen von Politik und Verwaltung.
Herr Hielscher erklärt, die Beratungen würden in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 03.05.2023 fortgesetzt. Hierfür sei wünschenswert, dass die Stellungnahme des Bezirksamtes schriftlich den Ausschussmitgliedern vorliege.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 30.03.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Adrian begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Grundstück und Gebäude bildeten das Tor zum Osdorfer Born, wirkten aber wie ein Schandfleck. Die Eigentümerin sei verpflichtet, die Immobilie einer zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen.
Frau Benkert ergänzt, geplant sei die Ansiedlung von kleinteiligem Gewerbe und hinterfragt, ob die Formulierung „zweckkonforme Nutzung“ zutreffend sei. Des Weiteren bitte sie das Bezirksamt, einen Sachstand zum Entwicklungskonzept Osdorfer Born zu geben.
Herr Adrian ergänzt, es seien Arbeiten auf dem Grundstück zu beobachten, eventuell würden Kabeltrommeln dort gelagert. Er bitte das Bezirksamt, die Nutzung vor Ort zu überprüfen. Er fügt der Ziffer 1 des Antrags der SPD-Fraktion im zweiten Absatz „einer zeitnahen zweckkonformen Nutzung als Gewerbegebiet“ hinzu.
Frau Boehlich betont, zur Lösung beitragen könnten nur Gespräche von Bezirkspolitik und -amt mit der Eigentümerin. Eine bauordnungsrechtliche Handhabe sei nicht gegeben. Nur ein Ankauf des Grundstücks durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) könne die Situation entscheidend verändern. Die Eigentümerin des Grundstücks sei frei, auf diesem Arbeiten durchzuführen.
Herr Okun stimmt dem Lösungsansatz zu und schlägt vor, dies im Beschlusstext entsprechend zu vermerken.
Auf Herrn Bielfeldts Nachfrage führt Frau Göller-Meier aus, es liege für das Gebäude keine Nutzungsgenehmigung vor. Das Bezirksamt führe bereits Gespräche mit der Eigentümerin. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen versuche ihrerseits, mit der Eigentümerin hinsichtlich einer Übertragung des Grundstücks an die FHH ins Gespräch zu kommen. Die beobachteten Arbeiten könnten möglicherweise auch von der Stromnetz Hamburg GmbH durchgeführt werden.
Herr Hielscher bittet das Bezirksamt, den Hinweisen auf die Nutzung von Gebäude und Grundstück nachzugehen.
Herr Trede beantragt, das Bezirksamt nach § 19 BezVG aufzufordern, zeitnah Gespräche mit der Grundeigentümerin zur Zukunft des Max-Bahrgeländes und des bestehenden LIDL Marktes aufzunehmen.
Herr Werner und Herr Adrian bitten um alternative Abstimmung der Ziffern 1 und 2 des Antrags.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und GRÜNE, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, zeitnah Gespräche mit der Grundeigentümerin zur Zukunft des Max-Bahr-Geländes und des bestehenden LIDL-Marktes aufzunehmen.
Nachrichtlich:
Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE stimmen für die Ziffern 1 und 2 des Antrags der SPD-Fraktion (Drucksache 21-3944). Der Ziffer 1 des Antrags wird im zweiten Absatz „einer zeitnahen zweckkonformen Nutzung als Gewerbegebiet“ hinzugefügt. Ziffer 2 des Antrags bleibt unverändert.
Die FDP-Fraktion enthält sich.
Darüber hinaus empfiehlt der Planungsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, begleitend zu der vorgenannten Maßnahme des Bezirksamtes Gespräche mit der jetzigen Grundstückseigentümerin zu führen, um die Möglichkeiten eines Ankaufs des Grundstückes in das städtische Immobilienvermögen zu verhandeln.
Der Antrag von Herrn Dr. Schülke, die bisherige Formulierung der bisherigen Ziffer 3 „einer Überführung des Grundstücks“ beizubehalten, um auch ein Erbbaurecht auf dem Grundstück zu ermöglichen, findet keine Mehrheit.
Beratung siehe TOP 3.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Frau Benkert führt Herr Tressl aus, der Bedarf von etwa 2,5 ha für die Errichtung einer weiterführenden Schule in Osdorf/ Iserbrook sei bekannt. Derzeit würden die dafür in Frage kommenden Optionen mit der Behörde für Schule und Berufsbildung erörtert. Zu gegebener Zeit werde das Bezirksamt im Planungsausschuss berichten.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, wie folgt zu beschließen:
Dem Entwurf zum Wohnungsbauprogramm 2023 wird zugestimmt.
Die Drucksache 21-3975 liegt als Tischvorlage vor.
Auf Nachfrage von Frau Benkert führt Frau Frauenlob aus, es fänden Übertragungen aus den Vorjahren statt. Einige Planungsleistungen wie für Sülldorf 23/ Iserbrook 27 liefen über Jahre. Ggf. suche das Bezirksamt nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Auch Investor:innen könnten Planungskosten übernehmen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Es gibt keine Wortmeldungen.