Maßnahmenpaket zum Umgang mit Waschbären (Procyon lotor) Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 7.4
Die Kleine Anfrage „Lustig, aber lästig – pelzigen Schädlingen in Altona Einhalt gebieten“ (Drucksache‑Nr. 22‑1511) zeigt, dass dem Bezirksamt derzeit keine Erkenntnisse zum Populationsstand der Waschbären in Altona vorliegen. Des Weiteren hat das Bezirksamt bei mehreren Fragestellungen betreffend den Populationsbestand der Waschbären in Altona nur auf die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verwiesen (u. a. Datenlage, Aufklärungsmaßnahmen).
Zugleich unterstreichen ökologische und städtebauliche Aspekte die Notwendigkeit, Konflikte mit Waschbären im urbanen Raum präventiv zu reduzieren: Neben negativen Auswirkungen auf die Biodiversität (z. B. Gelege von Singvögeln, Amphibien) treten wiederkehrende Nutzungskonflikte in Wohnquartieren auf (Waschbären dringen in Gebäude ein, Abfall und Kompost zieht die Tiere an), zumal es sich bei Waschbären um Neozoen handelt, die generell in der heimischen Tierwelt wenig wünschenswert sind.
Prävention, Aufklärung, technische Sicherung und ein belastbares Meldesystem, flankiert durch klare Zuständigkeitsabsprachen mit der BUKEA, sind erforderlich und auch möglich. Immerhin unterliegt der Waschbär bereits seit 1993 dem Hamburgischem Jagdrecht. Der Antrag etabliert ein pragmatisches Maßnahmenpaket mit realistischen Fristen, der Evaluation von Pilotprojekten und der Sicherstellung von Transparenz durch regelmäßige Berichte an den Ausschuss. Dies ermöglicht eine datenbasierte Steuerung, adressiert Hotspots zügig und stärkt die Bürgerbeteiligung durch niedrigschwellige Meldemöglichkeiten.
Diese Maßnahmen allein reichen jedoch nicht aus, zwingend erforderlich ist eine kontrollierte systematische Bejagung der Waschbären auf Grundlage des Hamburgischen Jagdrechts auch und gerade im städtischen Bereich durch hierfür legitimierte und qualifizierte Personen.
Die konsequente Bejagung sollte dabei schon parallel zur Einführung eines Meldesystems erfolgen.
Ob die Einführung einer Fangprämie für Waschbären erforderlich ist, sollte von der Erhebung des Populationsbestandes abhängig gemacht werden, sobald belastbare Daten vorliegen.
Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Die BUKEA wird gebeten, nachfolgenden Maßnahmen gem. § 27 BezVG unverzüglich umzusetzen:
In identifizierten Hotspots sind Pilotmaßnahmen (z. B. gesicherte Tonnen, Informationspakete für Hausgemeinschaften) zu erproben und zu evaluieren.
Die BUKEA wird aufgefordert, die vorstehenden Maßnahmen umzusetzen, während das Bezirksamt hierbei unterstützend tätig wird.
Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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