Maßnahmen zum Waldumbau im Klövensteen Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 07.06.2022 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 3.2
Bei den aktuell laufenden waldbaulichen Maßnahmen, die über mehrere Wochen laufen, wird eine Waldfläche von rund 30 Hektar nachhaltig auf den Klimawandel vorbereitet und eingestellt. Vor diesem Hintergrund werden Fichten- und Kiefern in den Nadelholz dominierten Waldbeständen gefällt.
Mit diesen waldbaulichen Maßnahmen wird gezielt die Naturverjüngung zum Wachstum angeregt. Begleitend wird dies durch gezielte Pflanzungen durch Laubgehölze (vornehmlich Buche, Eiche, Edellaubgehölze) unterstützt, um artenreiche, anpassungsfähige, stabile und standortgerechte Laubmischwälder etabliert zu können, die den Herausforderungen des Klimawandels bestmöglich gewachsen sein werden. Um der Nadelholzdominanz entgegenzuwirken, werden somit in den kommenden Monaten zwischen 75.000 und 150.000 Laubbäume in diesem Waldareal gepflanzt.
Bei all diesen Maßnahmen wird dem Artenschutz höchste Aufmerksamkeit gewidmet und alle gesetzlichen Vorgaben einschließlich derer, die durch die FSC Zertifizierung vorgegeben werden, eingehalten. Eine Kartierung zu den einzelnen Horstbäumen seitens der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft existiert nicht. Hier hat das Bezirksamt Altona, Abteilung Forst lediglich die Möglichkeit, Informationen aus dem Artenschutzkataster der Freien und Hansestadt zu beziehen. Informationen zu Nachtquartieren, Horst- und Höhlenbäumen sind hier für den Wald aber leider kaum hinterlegt. Anderseits haben die Mitarbeiter:innen der Abteilung Forst eine sehr gute Ortskenntnis und stehen im ständigem Austausch mit verschiedenen Ornithologen, so dass diverse artenschutzrelevante Bäume und Habitate bekannt sind und entsprechend sensibel bzw. vorgabengetreu behandelt werden.
Um diese Maßnahme vollumfassend zeigen und entsprechend Erklärungen dazu geben zu können, möchte das Bezirksamt den Ausschussmitgliedern eine Waldführung in den betreffenden Waldbeständen anbieten.
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Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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