21-4792

Machbarkeitsstudie beauftragen: Erhalt der Feuerwache Lurup am bisherigen Standort prüfen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 11.01.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.03.2024
06.03.2024
Ö 3.2
06.03.2024
29.02.2024
27.02.2024
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 11.01.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4647B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 15.02.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bezirksversammlung Altona bat mit Drucksache 21-4450B darum, die sachgerechte Planung für die Freiwillige Feuerwehr Lurup voranzutreiben. Der Mietvertrag am bisherigen Standort am Stückweg 4 endet 2030. Die SAGA hat dieses Grundstück bereits für Wohnungsbaumaßnahmen avisiert. Die BIS gab mit Drucksache 21-3074 an, einen Alternativstandort an der Elly-See-Straße zu prüfen. Dieser wurde durch die Bezirksversammlung als kritisch bewertet. Daraufhin bat die Bezirksversammlung die BIS zu prüfen, ob eine Wohnungsbebauung mit integrierter Feuerwache am jetzigen Standort möglich sei.

Die Realisierung eines modernen und kapazitätsgerechten Neubaus des Feuerwehrhauses am jetzigen Standort Stückweg 4, 22547 Hamburg, Gemarkung Lurup, Flurstück 1379, in Kombination mit Wohnungsbau, ist baurechtlich, planerisch und technisch sehr komplex. Eine solche Prüfung kann nicht allein von der Feuerwehr durchgeführt werden. Sofern das zuständige Bezirksamt und das Wohnungsunternehmen SAGA konkrete Planungen für Wohnraum in diesem Bereich in Verbindung mit einem Standort für die Freiwillige Feuerwehr haben oder aufnehmen wollen, steht die Feuerwehr für einen Abstimmungsprozess bereit.

Die Fläche des genannten Standortes beträgt etwa 713 m². Gemäß den aktuellen rechtlichen Anforderungen und dem gültigen Musterraumprogramm für zweispännige Feuerwehrhäuser benötigen die Freiwilligen Feuerwehren, einschließlich der erforderlichen Aufstellflächen vor den Remisen, Bewegungs- und Übungsflächen sowie Stellplätzen für die Wehrmitglieder gemäß den Forderungen der gesetzlichen Unfallversicherung, für ein eingeschossiges Gebäude rund 1.500 m² Grundstücksfläche. Daher kommt für einen Neubau nur eine mehrgeschossige Variante in Frage. Die Schaffung von Wohnraum an diesem Standort wäre, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt möglich.

r eine Machbarkeitsstudie unter den spezifischen Voraussetzungen in Lurup rechnet die Feuerwehr mit einem mittleren fünfstelligen Betrag. Eine Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nicht mehr möglich, da die Haushaltsplanung bereits abgeschlossen ist. Auch kann die Feuerwehr keine Mittel für kombinierten Wohnungsbau einwerben, der nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Hier sollten der Bezirk oder die BSW prüfen, inwieweit sie sich an den Kosten der Machbarkeitsstudie beteiligen können.

Bei den Neubauten der FF Harburg und der FF Rothenburgsort-Veddel, die in Studenten- bzw. Auszubildendenwohnheime integriert wurden, übernahmen die Investoren oder Wohnungsgesellschaften die Kosten der Machbarkeitsstudie. Ein ähnliches Vorgehen könnte auch mit dem Wohnungsbauunternehmen SAGA erwogen werden.

Sollte am jetzigen Standort der FF Lurup ein Neubau erfolgen, müsste zunächst ein Interimsstandort gefunden werden. Dies dürfte sich aufgrund der aktuellen Grundstückssituation und den Anforderungen an einen funktionierenden Dienstbetrieb der Feuerwehr als schwierig und kostenintensiv erweisen.

r die FF Nienstedten konnte auf einer Fläche von ca. 718 m² eine kompakte, mehrgeschossige Variante eines Feuerwehrhauses mit einer BGF von 589 m² realisiert werden. Dort waren jedoch nur fünf PKW-Stellplätze möglich, wofür eine Ausnahmeregelung mit der gesetzlichen Unfallversicherung nötig war. Eine solche Einschränkung sollte in Zukunft vermieden werden.

Aus anderen Bauprojekten ist bekannt, dass die Kombination von Wohnbebauung mit Einsatzdienststellen zu Schwierigkeiten in Bezug auf Lärm-, Licht- und sonstige Störeinflüsse führen kann. Daher muss im Vorfeld eine Akzeptanz bei den Anwohnenden geschaffen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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