Herr Strate begrüßt Frau Vogel als neue ständige Vertretung für die SPD-Fraktion im Ausschuss und weist sie auf ihre Pflichten nach dem BezVG, insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hin.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 21.02.2024, Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.
Vertretungen der Verfahrensbegleitung machen deutlich, dass sie nicht von der bisherigen Eigentümerin, sondern zuerst aus der Presse vom Grundstücksverkauf erfahren hätten. Im Anschluss habe ein Gesprächstermin mit der Köhler & von Bargen Projekte GmbH (KvB) stattgefunden. Die Vereinbarung, die auch Regelungen zur Rückkehr der Mieter:innen enthalte, sehe hingegen vor, dass über alle Verfahrensschritte vorab informiert werde. Dies sei unterblieben. Die Vereinbarungen müssten Eingang in den noch zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bezirksamt und Sparda-Bank Hamburg eG (Sparda) finden.
Frau Koppke, Herr Bielfeldt und Herr Lange stellen mit Verweis auf Satz 1 der Drucksache 21-4809 fest, die beiden Bauvorhaben seien weder zwingend zügig noch positiv zu bescheiden. Vielmehr sei vieles in der Planung noch nicht durchdacht und nicht stimmig. Es bestehe städtebaulicher Klärungsbedarf. Als Beispiele führen sie an, dass die Verzahnung mit dem benachbarten Vorhaben der Hamburger Hochbahn AG unklar sei. Des Weiteren sei der bisher vorgesehene Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau zu niedrig. Zudem werde der Wohnungsbau bedingt durch den Grundstückstausch und die Kombination der beiden Vorhaben nur langsamer als bisher vorgesehen vonstattengehen. Das Amt werde aufgefordert, darzulegen, wie die beiden Vorhaben in planerische Übereinstimmung mit den benachbarten Vorhaben gebracht werden könnten. Möglicherweise sei ein Bebauungsplan dafür ein geeignetes Mittel.
Diverse Ausschussmitglieder unterschiedlicher Fraktionen widersprechen den Ausführungen. Der Wohnungsbau, der seit fünf Jahren auf sich warten ließe, werde erst durch die Kombination beider Vorhaben ermöglicht. Die Zusammenarbeit zwischen ehemaliger und jetziger Vorhabenträgerin sowie der Verfahrensbegleitung könne aber in einer der nächsten Sitzungen hinterfragt werden. Die Erarbeitung der öffentlich-rechtlichen Verträge im zu beschließenden Antrag werde explizit genannt und solle zur Zufriedenheit aller Beteiligten vom Amt erarbeitet werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes hingegen verzögere den Wohnungsbau.
Herr Trede erwägt, die Drucksache 21-4809 zu vertagen. Die geplante Bebauung in der Präsident-Krahn-Straße sei eine Blockrandbebauung, die nicht in Übereinstimmung mit benachbarten Grundstücken und nicht in einen planerischen Gesamtzusammenhang gebracht werden müsse. Im Übrigen gleiche das Gewerbegebäude in der Barnerstraße den bisherigen Entwürfen für ein Mehrfamilienhaus und könne bei Bedarf zu Wohnzwecken umgebaut werden.
Herr Conrad informiert, dass dem Amt die Vereinbarung zwischen KvB und Verfahrensbegleitung nicht bekannt seien.
Herr Strate betont, der vorliegende Antrag sei eine Bitte an den Bauausschuss. Er bitte die Verfahrensbeteiligungen, den Sprecher:innen des Planungsausschusses die Vereinbarung mit KvB zur Verfügung zu stellen. Es stelle sich in der Tat die Frage, welche rechtlichen Folgen der Grundstücksübergang für die Verfahrensbeteiligten und die neue Eigentümerin habe. Er schlage vor, dem Antrag einen Passus hinzuzufügen, der diese Fragestellungen mit Vertretungen von KvB und Sparda in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses erörtere.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Sprecher:innen haben die Vereinbarung (von der Verfahrensbegleitung, Anlage nicht-öffentlich/ vertraulich) am 07.03.2024 per E-Mail erhalten.]
Der Planungsausschuss bittet den Bauausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der SPD-Fraktion, die beiden Bauvorhaben Barnerstraße 42 und Präsident-Krahn-Straße 16-17 zügig positiv zu bescheiden. Die Verwaltung wird gebeten, die drei öffentlich-rechtlichen Verträge zur Sicherung der Rückkehrer:innen Barnerstraße, des Neubaus der Hauptzentrale der Sparda-Bank in der Barnerstraße sowie dem Neubau von ca. 65 Wohneinheiten in der Präsident-Krahn-Straße mit der gebotenen Sorgfalt und Schnelligkeit mit der Vorhabenträgerin zu erarbeiten.
Darüber hinaus beschließt der Planungsausschuss einstimmig, die Vertragspartnerinnen und die aktuelle Vorhabenträgerin erneut in eine Sitzung des Planungsausschusses einzuladen, um die vertraglichen Rahmenbedingungen und das Beteiligungsverfahren näher zu erörtern.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Auf Nachfrage von Herrn Bielfeldt bestätigt Frau Frauenlob, dass die vom Planungsausschuss gewünschte verkleinerte Variante vom Amt grob abgestimmt werde.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.