Lurup 66 Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 14.09.2023 Hauptausschuss Ö 4.2
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nach § 27 BezVG aufgefordert zu prüfen, inwieweit durch geeignete textliche Festsetzungen ein Streifen von fünf Metern vor der möglichen Bebauung nördlich (Ausweisung MU) und südlich (Ausweisung WA) der „Luruper Höfe“ mit einer Gestaltung durch Grünbereiche und Baumpflanzungen sichergestellt werden kann.
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Der Hauptausschuss wird stellvertertend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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